11.10.2004 · Deutschland, deine Probleme: Papagei „Nelson“ darf Kunden in einer Apotheke weiter mit „Guten Morgen“ begrüßen, muß aber in einen Glaskasten. Das hat der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden - Ende eines jahrelangen Rechtstreits.
Einen mehr als zehn Jahre andauernden Rechtsstreit um einen Papageien in einer Apotheke hat das oberste Verwaltungsgericht Hessens zu Gunsten des Vogels entschieden. Papagei „Nelson“ darf die Kunden in der Spitzweg-Apotheke in Langen bei Frankfurt auch künftig mit einem kräftigen „Guten Morgen“ begrüßen, entschied der Verwaltungsgerichtshof in Kassel am Montag. Um den Hygieneanforderungen der Apothekenaufsicht zu genügen, muß der Vogel in einem Glasgehäuse verschwinden. Durch eine Öffnung darf er aber weiter mit den Kunden reden. Auf diese Lösung verständigten sich der Apotheker und die Behörde.
Papagei „Nelson“ sitzt bereits seit 1973 in der Apotheke und erfreut die Kundschaft. Nach einem schon vor zehn Jahren ausgefochtenen Rechtsstreit wurde der Apotheker verpflichtet, den Vogel in eine Glaskabine mit einer Vakuumpumpe zu setzen, die dafür sorgt, daß der Papagei mit seinem Fettpuder nicht die Medikamente verunreinigt. Da den Behörden die von dem Apotheker getroffene Ausstattung der Glaskabine nicht genügte, ging der Streit um „Nelson“ in eine neue Runde.
Für ein Nüßchen läßt sich „Nelson“ kraulen
Vor der damaligen Anordnung, den Vogelkäfig an drei Seiten hinter Glas verschwinden zu lassen, hatte sich der Apotheker geschickt gedrückt: Den sechseckigen Käfig nämlich hatte er in wortwörtlicher Auslegung des Urteils nur zur Hälfte mit einem Glasschutz versehen. Das Gericht stellte nun klar, daß es eine Öffnung nur an der dem Schaufenster zugewandten Seite geben darf: „Damit können die Kunden im Geschäft weiter mit dem Vogel kommunizieren“, erklärte Gerichtssprecher Harald Pabst.
„Ich hänge einfach an dem Viech“, sagte Apotheker Gabor Perl. Wenn man „Nelson“ ein Nüßchen gebe, könne man ihn auch kraulen. Hygieneprobleme gebe es keine: „Mein Vogel badet, der staubt nicht.“ Dies überzeugte den beim Regierungspräsidium Darmstadt für die Apothekenaufsicht zuständigen Beamten aber nicht: „Stellen Sie sich vor, bei ihrem Metzger oder im Supermarkt würde ein Papagei sitzen.“ In der Nähe von kranken oder gar allergischen Menschen habe „Nelson“ nichts zu suchen. Der Papagei diene dem Apotheker nur dazu, zusätzliche Kunden anzulocken. (AZ.: 11 UE 783/03)