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Justiz Kanther fortan ohne ehemaligen Schatzmeister auf der Anklagebank

15.03.2005 ·  Im CDU-Schwarzgeldprozeß gegen den früheren Bundesinnenminister Kanther hat das Wiesbadener Landgericht das Verfahren geteilt. Das Gericht prüft die Einstellung des Verfahrens gegen den Mitangeklagten Sayn-Wittgenstein wegen des Gesundheitszustands.

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Im CDU-Schwarzgeldprozeß gegen den früheren Bundesinnenminister Manfred Kanther hat das Wiesbadener Landgericht das Verfahren geteilt. Der Prozeß gegen Kanthers Mitangeklagten Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein, den ehemaligen Schatzmeister der Hessen-CDU, wurde wegen des Gesundheitszustands des 88jährigen am Dienstag abgetrennt.

Das Gericht prüft sogar eine vollständige Einstellung, lehnte dies aber für Kanther und den dritten Angeklagten Horst Weyrauch ab. Die drei Männer stehen wegen Bildung einer schwarzen Parteikasse vor Gericht.

Kanther droht eine Verurteilung. Das Wiesbadener Landgericht bewertete die 21-Millionen-Euro-Strafe für die CDU am Dienstag in einer Zwischenbilanz als einen im Sinne des Untreue-Vorwurfs „relevanten Nachteil“ für die Partei. Das ergebe sich aus dem Parteiengesetz, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Vogel.

Kanther hatte 1983 rund 20,8 Millionen Mark Parteivermögen in der Schweiz deponieren lassen. Das Geld floß in Wahlkämpfe und andere politische Aktivitäten, wurde aber nicht in den Büchern ausgewiesen. Nach Aufdeckung der schwarzen Kasse Anfang 2000 verlangte Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) deshalb rund 21 Millionen Euro staatliche Zuschüsse zurück.

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