23.02.2004 · Das Monopol des Landes beim Ausrichten sogenannter Sportwetten ist gefährdet. Der Verwaltungsgerichtshof gab, wie am Montag bekannt wurde, dem Antrag eines Kasseler Geschäftsmannes gegen ein Verbot statt.
Das Monopol des Landes beim Ausrichten sogenannter Sportwetten ist gefährdet. Der Verwaltungsgerichtshof gab, wie am Montag bekannt wurde, dem Antrag eines Kasseler Geschäftsmannes gegen ein Verbot statt, ohne staatliche Erlaubnis eine solche Lotterie auf Ergebnisse von Fußballspielen oder sonstigen sportlichen Ereignissen in Zusammenarbeit mit einem englischen Buchmacher anzubieten.
Das Land Hessen vergibt wie die anderen Bundesländer Konzessionen für dieses lukrative Geschäft. Die Stadt Kassel hatte dem Geschäftsmann den Wettbetrieb im September 2003 untersagt, das Verwaltungsgericht hatte in erster Instanz das Verbot bestätigt.
Innenminister Volker Bouffier (CDU) erwartet im Hauptsacheverfahren eine Korrektur des Eilbeschlusses, zumal die Entscheidung denen anderer deutscher Gerichte widerspreche. Eine Einschränkung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sei durchaus statthaft, wenn der Staat dafür gute Gründe habe, sagte der Minister. Mit der jetzigen Monopol- regelung kämen die Spielgewinne der Allgemeinheit zugute; sie dürften nicht zu einer Quelle persönlicher Bereicherung werden.
Ob der Gedanke des Verbraucherschutzes tatsächlich im Vordergrund des Verbots steht, bezweifeln indes die Kasseler Richter. Sie verweisen auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom November vergangenen Jahres, wonach im Prinzip die Monopolisierung der Sportwetten auf staatlich konzessionierte Betreiber eine unzulässige Einschränkung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der europäischen Gemeinschaft bedeute, mithin auf ausländische Mitbewerber nicht angewendet werden dürfte. Allerdings erkenne der Europäische Gerichtshof grundsätzlich das Bedürfnis der Mitgliedstaaten an, die Veranstaltung von Wetten und Glücksspielen aus Gründen des Verbraucherschutzes und der Betrugsvorbeugung zu beschränken und mit Hilfe der durch Lotterien und Wetten eingenommenen Beträge im Allgemeininteresse liegende Vorhaben zu finanzieren, heißt es weiter in dem Beschluß. Die Finanzierung sozialer Aktivitäten durch diese Einnahmen dürfe jedoch nur eine Nebenfolge, nicht aber der eigentliche Grund für die Restriktionen sein.
Das Kasseler Gericht bezweifelt, daß in Hessen das Monopol in erster Linie dazu diene, Wettinteressenten vor finanzieller Ausnutzung durch die Veranstalter und den Gefahren der Spielsucht zu bewahren. Der Senat verweist auf breitangelegte Werbekampagnen etwa für die Teilnahme an Oddset-Sportwetten vor dem Hintergrund, mit den Einnahmen die Kosten etwa der Fußballweltmeisterschaft 2006 mitzufinanzieren.
Rechtsmittel ließ der Verwaltungsgerichtshof gegen den Eilbeschluß nicht zu. Wann das Hauptsacheverfahren durchgeführt wird, steht noch nicht fest (Aktenzeichen: 11 TG 3060/03).
618 Millionen Euro setzten die Hessen im Jahr 2002 auf Lotto, Toto, Rennquintett, Spiel 77, Super 6 und Rubbellose - gut 217 Millionen Euro davon flossen als Steuern und Überschüsse in die Landeskasse. Weitere 39,1 Millionen Euro wurden an Verbände und Organisationen ausgeschüttet. Der größte Batzen entfiel mit 19,1 Millionen Euro auf den Landessportbund. hs./lhe.