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Jugendstrafvollzug Banzer will Rückfallquote senken

05.03.2007 ·  Der hessische Justizminister Jürgen Banzer will die Rückfallquote im Jugendstrafvollzug deutlich verringern. Laut einer Studie würden 78 Prozent der Delinquenten nach ihrer Entlassung wieder straffällig, sagte Banzer. Das sei nicht hinnehmbar.

Von Ralf Euler
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Mit einer Mischung aus besserer Betreuung und verstärkter Kontrolle will Hessens Justizminister Jürgen Banzer die hohe Rückfallquote bei jugendlichen Straftätern deutlich senken. Der von dem CDU-Politiker vorgelegte Entwurf eines Jugendstrafvollzugsgesetzes sieht unter anderem eine intensive Eingangsdiagnose bei jedem Häftling, ein verbessertes Angebot schulischer und beruflicher Bildung im Gefängnis, Drogenkontrollen nach dem Zufallsprinzip und die Vorbereitung auf die Haftentlassung vor, wobei auch die elektronische Fußfessel zum Einsatz kommen soll. Mit der in einer Studie ermittelten Rückfallquote von bundesweit 78 Prozent wolle er sich nicht abfinden, sagte Banzer.

Das Land, das sich den Jugendvollzug bisher rund 24 Millionen Euro im Jahr kosten lasse, werde künftig fünf Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stellen und damit rund 90 Psychologen und Sozialarbeiter einstellen. Diese Summe sei gut angelegt, meint Banzer, denn wenn der Anteil der Häftlinge reduziert werden könne, die nach der Entlassung wieder straffällig würden, spare die Gesellschaft auf lange Sicht sogar Geld.

Einsatz der elektronischen Fußfessel

Wegen der meist kurzen Haftzeiten jugendlicher Krimineller – durchschnittlich ein bis zwei Jahre – solle mit den „erzieherischen Eingriffen“, sofern die Delinquenten dem zustimmten, schon während der Untersuchungshaft begonnen werden. Die Jugendlichen würden tagsüber in Wohngruppen von jeweils acht Personen zusammengefasst, weniger als in jedem anderen Bundesland. Für problematische Gefangene gebe es sozialtherapeutische Abteilungen, zudem werde beispielsweise Antiaggressivitätstraining angeboten. Die vorgesehene Einzelunterbringung zur Nachtzeit beuge möglichen Gewalttaten vor. Der in der Vergangenheit erfolgreiche Einsatz der elektronischen Fußfessel bei der Resozialisierung werde ausgeweitet, denn auf diese Weise lasse sich kontrollieren, ob ein Jugendlicher die Freiheit sinnvoll nutze.

Andererseits werden Hafterleichterungen nach den Worten von Banzer nur noch dann gewährt, wenn der Sträfling Vorleistungen erbringe und sich entsprechend verhalte. Jeder, der Rauschgift konsumiere oder einen Drogentest verweigere, verwirke den Anspruch auf Lockerung. Wer nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfüge, sei zur Teilnahme an Sprachkursen verpflichtet, elektronische Unterhaltungsgeräte wie DVD-Player oder Computer würden nur zugelassen, wenn sie der Resozialisierung dienten.

Die Häftlinge, so bilanzierte der Minister, würden während des Vollzugs möglichst „pausenlos gefordert“, auch an den Wochenenden. „Ein Durchgammeln von Freitagmittag bis Montagmorgen wird es nicht mehr geben.“ Nach Ansicht Banzers hat die Föderalismusreform dem Strafvollzug in Deutschland positive Impulse gegeben. Statt des von Kritikern befürchteten „Wettbewerbs der Schäbigkeit“ nach der Übertragung der Gesetzgebungskompetenz an die Bundesländer gebe es einen „Wettbewerb der Konzepte“. Erfolg sei letztlich an der Rückfallquote zu messen.

SPD äußert verfassungsrechtliche Bedenken

Aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion gibt es an dem Gesetzentwurf „erheblichen Änderungsbedarf“. Banzers Bild des Strafvollzugs sei eher geeignet, die Rückfallquote zu erhöhen, als zu verringern, kritisierte die Abgeordnete Nancy Faeser. Verfassungsrechtlich bedenklich seien die Vorstellungen des Ministers zum Einsatz der elektronischen Fußfessel und zu Drogentests. Die Grünen sehen in Banzers Vorlage „etwas Licht, aber auch viel Schatten“.

Das Bekenntnis zur Resozialisierung und die Schwerpunktsetzung auf schulische und berufliche Bildung seien richtig und gut, fand der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion, Andreas Jürgens. Dass jedoch der geschlossene Vollzug die Regel und Vollzugslockerungen weiterhin die Ausnahme bleiben sollten, widerspreche allen internationalen Erfahrungen, wonach die Rückfallquote im offenen Jugendvollzug deutlich geringer sei als im geschlossenen. Zudem kritisierte Jürgens, dass die jugendlichen Gefangenen verpflichtet würden, Anstaltskleidung zu tragen. Dies sei eine unnötige Form der Stigmatisierung.

Die FDP äußerte sich zustimmend. Banzer greife mit dem Ziel kleiner Wohngruppen, der nächtlichen Einzelunterbringung und der psychologischen Einschätzung jedes Sträflings wesentliche Forderungen der FDP auf, äußerte der Fraktionsvorsitzende Jörg-Uwe Hahn.

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Jahrgang 1960, Korrespondent der Rhein-Main-Zeitung in Wiesbaden.

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