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Interview „Resozialisierung und Sicherheit sind kein Widerspruch“

28.02.2006 ·  100 Tage im Amt: Hessens Justizminister Banzer zu möglichen Veränderungen im Strafvollzug, zur „elektronischen Fußfessel“, zum Sparen bei der Justiz und zur Einbürgerung.

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Hessens Justizminister Banzer zu möglichen Veränderungen im Strafvollzug, zur „elektronische Fußfessel, Sparen bei der Justiz und zur Einbürgerung.

Was macht den Unterschied aus, als Landrat oder Minister aufzuwachen?

Beim Aufwachen spüre ich kaum einen Unterschied. Aber bei der Arbeit: Als Landrat konnte ich kräftig nach dem Hebel greifen, was ich damit bewegt habe, war aber regional beschränkt. Jetzt reicht schon eine kleine Bewegung, und die Wirkung ist erheblich. Außerdem ist man als Minister sehr viel mehr Teamplayer

Nach 100 Tagen im Amt können Sie es ja jetzt verraten: Mußte Ministerpräsident Koch Sie drängen, ins Kabinett zu kommen?

Ich will sagen: Er hat mich sehr intensiv gefragt. Ich hätte mir durchaus vorstellen können, noch einmal 15 Jahre im Hochtaunuskreis zu wirken. Aber die Herausforderung, gerade dieses Ministerium, hatte einen besonderen Reiz.

War Ihnen als Mitglied der „Tankstelle“, also des alten Freundeskreises um Koch aus Zeiten der Jungen Union, klar, irgendwann mündet meine Karriere in ein Ministeramt?

Das ist wirklich kein Geheimnis, daß wir, also Roland Koch und ich, zu früheren Zeitpunkten jeweils zu dem Ergebnis gekommen waren: Danke für das Angebot, aber das ist jetzt nicht der richtige Zeitpunkt. Es war keineswegs so, daß ich auf diese Amt hingearbeitet habe.

Sie sehen in der Föderalismusreform die Chance, daß die Bundesländer den Strafvollzug selbst gestalten könnten. Nicht nur die Opposition im Landtag rätselt etwas, ob Sie im Vergleich zu Ihrem Vorgänger Akzente verschieben und den Gedanken der Resozialisierung stärkeres Gewicht beimessen wollen?

Nach meinem Empfinden wird dieser Begriff sehr einseitig interpretiert. Resozialisierung setzen viele gleich mit Haftlockerung oder offenem Vollzug. Ich sehe nicht den Gegensatz zwischen Resozialisierung und Sicherheit der Bevölkerung. Eine erfolgreiche Resozialisierung ist ja langfristig die sicherste Maßnahme. Ein erfolgreicher Strafvollzug ist der, in den möglichst wenige zurückkehren.

Wo steht Hessen im Vergleich der Rückfallquoten?

Bundesweit gibt es dazu keine Vergleichszahlen. Es hat mich schon überrascht, daß es keine Evaluierung der Methoden gibt. Wir haben jetzt eine Studie zum Jugendstrafvollzug in Auftrag gegeben.

Haben Hessens Vollzugsanstalten denn genügend Personal, um Resozialisierung stärker während der Inhaftierung zu fördern, oder ist Freigang nicht für eine Wiedereingliederung unabdingbar?

An dieser Stelle muß einiges neu definiert werden: Freigang und Haftlockerung sind meines Erachtens nicht zwingend Teile der Resozialisierung. Wir müssen intensiver und individueller schauen, was hat zu der Straftat geführt. Die Wahrscheinlichkeit, daß der Betreffende nach der Strafhaft wieder in die gleiche Situation kommt, muß reduziert werden. Dazu müssen seine innere Struktur, seine sozialen Bindungen verbessert werden. Diese Ziele erreiche ich nicht in erster Linie mit Hafturlaub.

Sondern?

Ganz wichtig sind Ausbildung und Beruf. Nur der kann in unserer Gesellschaft vernünftig leben, der auch in der Lage ist, sich selbst zu ernähren. Und wie gesagt, er braucht dazu eine gefestigte innere Struktur. In dieser Hinsicht leisten unsere Haftanstalten bereits viel.

Was würden Sie nach einer Föderalisreform konkret ändern im Vergleich zum bestehenden Vollzugsgesetz?

Zunächst einmal: Die Sorge, die jetzt plötzlich laut wird, es drohe, wenn die Bundesländer selbst bestimmen könnten, eine Zersplitterung der Bestimmungen, teile ich nicht. Es entsteht ein Wettbewerb um die besseren Konzepte, das ist doch positiv. Zum Beispiel die in Hessen seit Jahren angewandte elektronische Fußfessel: Ihre Anwendung bei Vollzugslockerungen wäre ein Möglichkeit, Straftäter zurück zu einem geregelten Tagesablauf zu bringen, sie zu beeinflussen, sich an Absprachen und Spielregeln zu halten. Nach geltendem Recht können wir das Instrumentarium jedoch nicht im Vollzug einsetzen.

Gibt es schon erste Erfahrungen mit der teilweise privat betriebenen Vollzugsanstalt Hünfeld?

Bislang sind wir zufrieden. Die Anstalt ist aber erst zu 75 Prozent belegt, daher läßt sich seriöserweise noch keine Bilanz ziehen. Aber die Möglichkeiten der Insassen zu arbeiten, lassen sich gut an. Spannend wird es erst im letzten Viertel, wenn es darum geht, mit dem Konzept einen höheren Ausbildungs- und Beschäftigungsgrad zu erreichen.

Die in den vergangenen Jahren öffentlich am meisten wahrgenommene Gesetzgebungsinitiative Hessens war die Einführung eines gesonderten Straftatbestand gegen sogenannte Stalker. Nun scheint es im Gesetzgebungsverfahren zu haken.

Der Bundesrat hat den von uns eingebrachten Entwurf beschlossen. Jetzt kommt es darauf an, aus dem Paragraphen auch ein wirksames Mittel zu machen, das Schwert darf nicht stumpf bleiben. Je nach Schwere der Tat, wenn etwa der Täter sein Opfer fast bis zum Selbstmord treibt, muß auch eine Haftstrafe drohen. Ich hoffe, daß die Bundesjustizministerin sich überzeugen läßt. Der Bundesrat hat mich zum Berichterstatter ernannt, ich werde mich, auch weil ich einige Schicksale kenne, sehr engagieren. Aber vielleicht ist der Gegensatz gar nicht so groß, es gibt Zeichen der Annäherung zwischen der Bundesjustizministerin und uns.

Die Personalsituation in der Justiz gilt seit Jahren als angespannt. Frankfurts Korruptionsspezialist, Oberstaatsanwalt Schaupensteiner, soll Anwälten in Großverfahren mitgeteilt haben, weil Mitarbeiter fehlten, verzögerten sich die Ermittlungen. Strafkammern am Frankfurter Landgericht bearbeiten fast nur noch Fälle, bei denen die Angeklagten in Untersuchungshaft sitzen. Müßte angesichts dessen die Justiz nicht von Einsparungen ausgenommen werden?

Erstens: Die Mannschaft von Herrn Schaupensteiner ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich verstärkt und durch die Eingreifreserve ständig unterstützt worden. Zweitens: Wir haben in Hessen pro Jahr mehr als 300.000 Ermittlungsverfahren, diese Zahl spricht schon allein gegen die Behauptung, nur noch Haftsachen würden bearbeitet. Die Ermittlungsverfahren werden im Schnitt in weniger als drei Monaten erledigt. Diese Zahlen dokumentieren die Leistungsfähigkeit der hessischen Justiz. Außerdem gehören die Gerichte und Staatsanwaltschaften zum geschützten Bereich der Sparaktion Operation sichere Zukunft. Ein Ressort kann aber nicht völlig von den gemeinsamen, unbedingt notwendigen Sparanstrengungen der Landesregierung ausgenommen werden. Dennoch sehe ich es als meine Hauptaufgabe, für die Leistungsfähigkeit der Justiz zu sorgen, die ein wichtiger Standortfaktor ist. Wir werden nur soweit kürzen, wie es unvermeidbar ist.

Der frühere Frankfurter Polizeipräsident Harald Weiss-Bollandt hat, als er noch im Amt war, mehrfach das Herabsetzen des Strafmündigkeitsalters auf zwölf Jahre gefordert. Ist das ein Wunsch, mit dem Sie sich anfreunden können?

Nein.

Warum nicht?

Ich glaube, daß die Strafmündigkeit mit 14 eine vernünftige Grenze ist. Das darf aber natürlich nicht bedeuten, daß jemand, der im Extremfall 13 Jahre und elf Monate alt ist und eine Straftat begangen hat, ungeschoren davonkommt. Dann müssen die anderen Möglichkeiten, die es im Bereich des Jugendschutzrechts und des Jugendhilferechts gibt, etwa Heimunterbringung, konsequent angewandt werden. Und dann muß man natürlich auch die Eltern mit in die Verantwortung nehmen, denn das ist doch die andere Seite der Medaille: Wenn ich sage, daß jemand unter 14 noch nicht strafmündig ist, muß jemand anders die Verantwortung für das Kind tragen. Aber wenn ich einen Zwölfjährigen gemeinsam mit 17, 18 oder 19 Jahre alten Straftätern ins Gefängnis schicke, ist das der falsche Weg.

Glauben Sie, daß, wie es der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) vorhat, die Gesinnung eines Einbürgerungskandidaten durch einen Test offenbart werden kann? Und vor allem: Könnte das Ergebnis eines solchen Tests vor Gericht Bestand haben?

Ich bin skeptisch, wenn diese Überprüfung zu sehr auf die Gesinnung abzielt. Wenn beispielsweise nur bestimmte Religionsgemeinschaften in den Fokus gerieten, wäre das juristisch problematisch. Aber Wissensfragen, die Kontrolle, wie intensiv sich ein Bewerber mit dem Wunsch und den Konsequenzen auseinandergesetzt hat, Deutscher zu sein, so etwas halte ich für richtig und das ist genau der Weg, den wir in Hessen einschlagen wollen. Ich glaube auch, daß man das justitiabel machen kann. Den Antrag, Deutscher zu werden, sollte man nicht nebenbei erledigen können, so wie man Brötchen kauft.

Entscheidend ist doch, welche Konsequenzen es für den Antragsteller hat, wenn er bei Einbürgerungstest durchfällt.

Er will ja von unserer Verfassung, von unserem Staat auch später geschützt werden. Da muß er schon wissen, auf was er sich einläßt.

Was hat Sie in ihren ersten 100 Tagen im Amt am meisten überrascht?

Der Föderalismus in all seinen Differenzierungen und Abstimmungsprozessen. Das ist sehr viel komplizierter als ich erwartete. Die Zusammenarbeit zwischen den Länder-Justizministern ist sehr viel enger als erwartet, man ist fast täglich mindestens schriftlich in Kontakt. Natürlich ist der Föderalismus eine wichtige und richtige Sache, aber ich stelle fest, daß er in Deutschland mit einem erheblichen Aufwand betrieben wird. Ich bin nach 100 Tagen ein sehr viel engagierterer Anhänger der Föderalismusreform, als ich es vor 100 Tagen war; das sage ich auch und gerade als Landesminister.

Das Gespräch führten Ralf Euler und Helmut Schwan.

Quelle: F.A.Z., 01.03.2006
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