19.09.2006 · Die in Hessen geplanten Studiengebühren werden in mehreren Punkten abgemildert: Hochschulen müßten zehn Prozent der Studenten wegen guter Leistungen von den Beiträgen freistellen, kündigte die CDU-Landtagsfraktion an.
Von Ralf EulerDas von der Landesregierung geplante Gesetz zur Einführung von Studiengebühren wird in zentralen Punkten abgemildert. Das hat die CDU-Landtagsfraktion nach Angaben ihrer hochschulpolitischen Sprecherin, Eva Kühne-Hörmann, einstimmig beschlossen. So sei nun unter anderem vorgesehen, daß Studenten, die Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungs-Förderungsgesetz (Bafög) hätten, für die Beiträge in Höhe von 500 Euro je Semester unverzinsliche Darlehen erhielten.
Die Höchstgrenze, bis zu der sich ein Studierender verschulden könne, werde von 17.000 auf 15.000 Euro verringert. Das Ergebnis der geplanten Änderungen sei ein Gesetz, das sozialverträglich und mit der Landesverfassung vereinbar sei, die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen sicherstelle und die Qualität des Studiums verbessere, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende Christean Wagner in Wiesbaden.
Auf den im Gesetzentwurf bisher vorgesehenen Studienfonds zur Absicherung der gewährten Darlehen will die CDU nach Darstellung von Kühne-Hörmann zunächst verzichten. Ursprünglich sollten von den Gebühreneinnahmen in Höhe von gut 130 Millionen Euro jährlich zehn Prozent in einen Fonds für zu erwartende Einnahmeausfälle fließen. Bis zum Auslaufen des gültigen Hochschulpakts im Jahr 2010 werde das Land jenen Betrag - insgesamt schätzungsweise sechs bis acht Millionen Euro - aus Steuermitteln aufbringen, der durch ausbleibende Kreditrückzahlungen und ausfallende Zinsen auflaufe.
Doktoranden sollen von Beiträgen befreit werden
Auf diese Weise begegne man nicht nur möglichen verfassungsrechtlichen Bedenken, sondern erreiche auch, daß die Studienbeiträge zu 100 Prozent den Hochschulen zugute kämen. Diesen stünden dann sogar mehr Einnahmen zur Verfügung als nach dem ursprünglichen Modell.
Doktoranden sollen auf Wunsch der CDU, die im Landtag die absolute Mehrheit der Abgeordneten stellt, von Beiträgen befreit bleiben, da sie zumeist keine Leistungen der Hochschulen in Anspruch nähmen, sondern diesen mit ihrem Wissen und ihrem Engagement sogar noch Gewinn brächten. Die im Gesetzentwurf zunächst geplante Option für Hochschulen, von Studenten in Masterstudiengängen und von Ausländern aus Nicht-EU-Staaten bis zu 1500 Euro je Semester zu verlangen, entfällt; auch diese Studierenden müssen nur noch 500 Euro entrichten.
Zehn Prozent der Studenten (vorher fünf Prozent) sollen aufgrund guter Leistungen von der Zahlung der Gebühren befreit werden, sagte die CDU-Abgeordnete. Zudem gebe es eine „Geld-zurück-Garantie“, wenn die in den Studienordnungen garantierten Leistungen nicht tatsächlich geboten würden. Die Altersgrenze für Darlehensempfänger werde von 35 auf 45 Jahre angehoben, damit es beispielsweise auch einem Handwerksmeister noch möglich sei, nach seiner Ausbildung ein Studium aufzunehmen.
Entscheidung Anfang Oktober
Das Gesetz soll in der ersten Oktoberwoche vom Landtag in dritter Lesung beschlossen werden und zum Wintersemester 2007/2008 in Kraft treten. Wagner wies gestern darauf hin, daß die vier Nachbarländer Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ebenfalls Studiengebühren planten. Sollte Hessen auf einen solchen Schritt verzichten, würden die Universitäten hier „überlaufen“. Im SPD-regierten Rheinland-Pfalz stehe statt Gebühren ein flächendeckender Numerus clausus zur Debatte, „aber genau das wollen wir in Hessen verhindern“.
Der CDU-Fraktionschef nannte es zudem „gesamtgesellschaftlich gerecht“, wenn jene, die dank eines Studiums bessere Verdienstmöglichkeiten hätten, wenigstens mit einem „kleinen Beitrag“ zur Finanzierung ihrer Ausbildung herangezogen würden. Der von SPD und Grünen angekündigten Klage vor dem Staatsgerichtshof sehe er nicht zuletzt aufgrund der beabsichtigten Änderungen am Gesetzentwurf „völlig gelassen“ entgegen. Die beiden Oppositionsfraktionen halten die Einführung von allgemeinen Studiengebühren für unvereinbar mit der hessischen Verfassung.
Die Änderungen an den geplanten Studiengebühren werden nach Einschätzung von Wissenschaftsminister Udo Corts (CDU) die Studentenproteste nicht abflauen lassen. Die Demonstranten seien grundsätzlich gegen Gebühren, sagte Corts gestern der Deutschen Presse-Agentur: „Da kann ich nichts machen. Aber der Protest bröckelt. Es ist nur eine kleine Gruppe.“