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Hochschule Studiengebühren: Prüfung vor Staatsgerichtshof steht aus

05.10.2006 ·  Die Studiengebühren sind beschlossen, aber ihre Gegner dürfen hoffen: Bevor der erste Student zahlt, muß das Gesetz vor dem Staatsgerichtshof bestehen. Ein Bundesfinanzrichter hat Einheitsbeträge, wie Hessen sie einführt, für rechtswidrig erklärt.

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Die Studiengebühren sind zwar beschlossen, aber ihren Gegnern bleibt Hoffnung: Bevor der erste hessische Student zahlt, muß das am Donnerstag verabschiedete Gesetz seine Prüfung vor dem Staatsgerichtshof bestehen - und unter Verfassungsjuristen ist durchaus strittig, ob es dafür ausreichend präpariert ist. Erst vor wenigen Tagen hat der Bundesfinanzrichter Ludwig Kronthaler ein Gutachten vorgelegt, das Einheitsbeträge - wie sie in Hessen vorgesehen sind - für rechtswidrig erklärt.

Der frühere Kanzler der TU München hatte im Auftrag des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft den rechtlichen Spielraum für Studiengebühren vermessen. Nach seiner Auffassung können die Bundesländer nicht einfach fixe Beträge - in der Regel 500 Euro je Semester - festsetzen. Jedenfalls nicht, wenn das Gebührenaufkommen reserviert wird für die Verbesserung der Lernbedingungen, wie es in Hessen der Fall ist. Eine solche Zweckbindung erfordert laut Kronthaler, die Beiträge an den tatsächlichen Kosten zu bemessen. Und die sind unterschiedlich: Einen Soziologen auszubilden, kostet den Staat im Schnitt 24.000 Euro; für einen Arzt muß er bis zu 150.000 Euro aufwenden.

Ablehnung, Zustimmung und Detailkritik

Dabei hatte sich die Landesregierung von Anfang an größte Mühe geben, juristische Klippen zu umschiffen. Schließlich ist Hessen das einzige Bundesland, das die Kostenfreiheit des Unterrichts schon in der Landesverfassung postuliert - wenn auch mit der Einschränkung, das die Erhebung von Schulgeld möglich ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers es gestattet. So gab Wissenschaftsminister Udo Corts (CDU) zunächst einmal selbst ein Gutachten in Auftrag.

Auch in der Landtagsanhörung Anfang September kamen Verfassungsrechtler zu Wort. Es gab grundsätzliche Ablehnung, aber auch Zustimmung und Detailkritik. Darauf hin änderte die CDU den Gesetzentwurf in wichtigen Punkten. So müssen Bafög-Empfänger künftig keine Zinsen auf das zur Finanzierung der Gebühren aufgenommene Darlehen zahlen - dies hatte der Berliner Verfassungsrechtler Christian Pestalozza angemahnt.

Ministerium sieht Gutachten gelassen

Wissenschaftsminister Corts gibt sich daher zuversichtlich, daß sein Gebührengesetz die von SPD und Grünen angekündigte Klage vor dem Staatsgerichtshof übersteht. Vom Kronthaler-Gutachtens fühlt man sich im Ministerium nicht getroffen. Schließlich lasse das Gesetz den Hochschulen große Freiheit bei der Verwendung des Gebührenaufkommens, sagt Sprecher Ulrich Adolphs. Wenn eine Universität beispielsweise entscheide, mit dem Geld einen 24-Stunden-Service ihrer Bibliothek zu finanzieren, dann komme das ja allen Studenten zugute - egal, ob sie ein teures oder weniger teures Fach studierten.

Quelle: FAZ.NET mit Material von dpa
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