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Donnerstag, 16. Februar 2012
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Hessen Verfassungsschutz will Handys orten dürfen

19.06.2007 ·  Zwar sind sie aus Sicht des Verfassungsschutzes „kein Kronjuwel der Terrorismus-Bekämpfung“, gleichwohl will die Behörde künftig Geräte zur Handy-Ortung einsetzen. Diese Forderung ist aber umstritten. So hat die SPD verfassungsrechtliche Bedenken.

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Die geplante Ausweitung von Befugnissen des hessischen Verfassungsschutzes in einem neuen Gesetz ist unter Experten umstritten. Bei einer öffentlichen Anhörung im Landtag in Wiesbaden plädierte der Direktor des Landesamtes, Alexander Eisvogel, für eine Zulassung von Handy-Ortungsgeräten. Die sogenannten IMSI-Catcher seien zwar „kein Kronjuwel der Terrorismus-Bekämpfung“, aber ein wichtiges Instrument in der Vorfeld-Aufklärung, sagte er.

Ministerpräsident Roland Koch und sein Innenminister Volker Bouffier (beide CDU) wollen mit dem neuen Gesetz zum Verfassungsschutz hessisches Landesrecht an die Ende 2006 vom Bundestag beschlossenen Sicherheitsgesetze anpassen. Die Geheimdienste bekommen danach leichter Zugriff auf Flug-, Telefon- und Bankdaten. Die Einführung der IMSI-Catcher, die Standort, Geräte- und Kartennummern von Handys ablesen, steht auch im CDU-Regierungsprogramm für die laufende Legislaturperiode.

Auch Unbeteiligte könnten erfasst werden

Der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch lehnte die IMSI-Catcher nicht grundsätzlich ab. Er gab aber zu bedenken, dass die Geräte auch Unbeteiligte erfassten und zeitweise für alle Handys in Reichweite den Notruf blockierten.

Der seit November 2006 amtierende Verfassungsschutz-Chef Eisvogel argumentierte, gewaltbereite Extremisten arbeiteten zunehmend konspirativ. Deshalb müssten die technischen Mittel ausgeweitet werden, um schon im Vorfeld Gefahren erkennen zu können. „Unsere Klientel ist wesentlich vorsichtiger geworden“, sagte er. „Auf Bundesebene werden IMSI-Catcher eingesetzt und zwar nicht selten.“

Umstritten war auch die Rolle des großen Lauschangriffs auf die Wohnung Verdächtiger. Dem Entwurf nach soll der Lauschangriff eingesetzt werden, wenn „die Planung oder Begehung von Straftaten von erheblicher Bedeutung“ drohen. Dabei gehe es um einen tiefen Eingriff in die Privatsphäre, sagte Datenschützer Ronellenfitsch.

SPD sieht Kollision mit Verfassung

„Die von Innenminister Bouffier vorgeschlagene Regelung über die Wohnraumüberwachung entspricht nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes an den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung“, erklärte der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph. Verfassungsschützer Eisvogel lobte dagegen den Gesetzentwurf: „Aus Praktikersicht ist den Anforderungen Genüge getan.“

Rudolph kritisierte, dass der Gesetzentwurf das Trennungsgebot von Verfassungsschutz und Polizei verletze. „Bouffier will dem Verfassungsschutz originäre polizeiliche Aufgaben der Gefahrenabwehr übertragen ­ auch das ist unzulässig“, sagte er. Unter dem Deckmantel der Prävention greife das Gesetz völlig unnötig in Freiheitsrechte der Bürger ein.

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Von Tim Kanning

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