02.05.2007 · Im Herbst wird in Hessen die Luft besser - zumindest in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden. Denn von Oktober an gilt in solchen Räumen das Rauchverbot. Der Gastronomie soll aber für Umbauten eine Übergangsfrist von zwei Jahren erhalten.
Das Rauchen in Gaststätten, Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen in Hessen wird voraussichtlich ab Oktober verboten sein. Ein entsprechender Gesetzentwurf der hessischen Landesregierung werde noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht, sagte Gesundheitsministerin Silke Lautenschläger (CDU) am Mittwoch in Wiesbaden. „Nach wie vor ist es so, dass immerhin 140.000 Menschen jährlich in Deutschland an den Folgen von Tabakkonsum sterben.“
Ausnahmen vom Rauchverbot gelten für Kneipen und Diskotheken: Sie können abgetrennte Nebenräume als Raucherzimmer kennzeichnen. Festzelte sind ebenfalls vom Tabakrauch-Verbot ausgenommen. Kritik an der geplanten Regelung kam vor allem von der FDP.
Die Gastronomen oder Leiter von Einrichtungen sind verantwortlich für die Einhaltung des Rauchverbots und müssen bei Verstößen bis zu 2500 Euro Strafe zahlen. Rauchern drohen Geldbußen bis zu 200 Euro. Das Verbot kontrollieren sollen die Ordnungsämter in den Städten und Gemeinden. Lautenschläger betonte aber: „Wir werden keine zusätzliche Raucherpolizei einrichten, wir setzen auf die Vernunft der Menschen.“ Sie gehe davon aus, dass Geldbußen die „absolute Ausnahme“ blieben.
Mitarbeiterschutz „erheblich verbessert“
Der Gastronomie wird nach dem Entwurf für Umbauten in Gaststätten oder Diskotheken eine Übergangsfrist von zwei Jahren eingeräumt. In dieser Zeit ist beispielsweise die Errichtung einer Glas- oder Zwischenwand zur Abtrennung eines Raucherbereichs ohne neue Baugenehmigung möglich. Hessen folge der Vereinbarung für eine bundeseinheitliche Regelung, auf die sich die Länder Mitte März geeinigt hätten, sagte Lautenschläger. Den Schutz der Mitarbeiter in der Gastronomie vor Tabakrauch sieht sie „erheblich verbessert“, auch wenn es weiter Raucherzimmer geben werde.
SPD, FDP und Grüne haben bereits eigene Gesetzentwürfe für einen besseren Nichtraucherschutz in den Landtag eingebracht. Im SPD-Entwurf fehlte zunächst das Rauchverbot in Gaststätten - das werde aber noch ergänzt, wie ein Fraktionssprecher sagte. Die Grünen wollen wie die Landesregierung ein Rauchverbot in Gaststätten, bei der die Wirte auf die Einhaltung achten.
Grüne und SPD bedauerten, dass mit dem Regierungsentwurf ein gemeinsamer Gesetzentwurf von Grünen, CDU und SPD nicht zur Debatte stehe. „Die inhaltlichen Positionen dieser drei Fraktionen liegen inzwischen so dicht zusammen, dass dies durchaus möglich gewesen wäre“, sagte die Grünen-Abgeordnete Kordula Schulz-Asche. Der SPD-Abgeordnete Thomas Spies kritisierte, der neue Entwurf verzögere den Nichtraucherschutz. Der inhaltlich fast gleiche SPD-Entwurf könne bereits im Mai verabschiedet werden. Jetzt müssten nochmals Verbände und Experten zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung gehört werden.
FDP rügt: Verbote statt Eigenverantwortlichkeit
Die FDP will es dagegen den Gastronomen überlassen, ob in einer Kneipe geraucht werden darf oder nicht. Ein Schild vor der Tür soll darauf hinweisen. Der Abgeordnete Florian Rentsch sprach sich daher gegen den Entwurf der Landesregierung aus: „Anstatt im Gaststättenbereich die Eigenverantwortung der Wirte zu stärken, überziehen wir nun auch diesen Bereich mit Verboten und Bürokratie.“
Von dem Gesetzentwurf der Landesregierung bislang unberührt bleibt der hessische Landtag. SPD und Grüne forderten daher auch für diese Gebäude eine Regelung. „Es kann nicht sein, dass in allen Ministerien nicht mehr geraucht werden darf und im Landtag weiterhin der Nichtraucherschutz unterbleibt“, sagte der SPD-Abgeordnete Spies.