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Hessen Rauchfrei am Roulette

03.09.2007 ·  Kontroverse um das geplante hessische Nichtrauchergesetz: Das Wiesbadener Casino sieht sich nicht betroffen. Die hessische Regierung argumentiert, das Gesetz gelte auch für Spielbanken.

Von Heidi Müll-Gerbes
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Verwirrung um das geplante hessische „Nichtraucherschutzgesetz“: „Wir sind keine Gaststätte und deshalb nicht von dem Gesetz betroffen“, schien der Geschäftsführer der Spielbank Wiesbaden, Thomas von Stenglin, überzeugt. Ganz anders wird das im hessischen Sozialministerium gesehen. Für Spielbanken und Spielhallen gelte natürlich das Gleiche wie für Gaststätten oder Diskotheken, sagte dessen Pressesprecher Franz-Josef Gemein auf Anfrage: „Wir behandeln alle gleich.“

Auch für die Spielbank Wiesbaden werde da keine Ausnahme gemacht, zumal es sicher unzählige kleinere Gaststätten und Kneipen gebe, die weniger Finanzmittel zur Verfügung hätten als die Spielbank, um den gesetzlichen Anforderungen für Ausnahmegenehmigungen gerecht werden zu können.

Gleiche Regeln für Spielbanken und Gaststätten

Der Entwurf der Landesregierung für ein „Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“, den der Hessische Landtag voraussichtlich am Donnerstag in dritter Lesung beschließen wird, sieht Ausnahmen vom Rauchverbot für „vollständig abgetrennte und entsprechend gekennzeichnete Räume“ in Gaststätten vor.

In dem Entwurf ist von Spielbanken keine Rede, sondern lediglich von Gaststätten „im Sinne des § 1 des Gaststättengesetzes in der Fassung vom 20. November 1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 31. Oktober 2006“. Und ein Gaststättengewerbe im Sinne dieses Gesetzes betreibt, „wer im stehenden Gewerbe Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht . . .“ Nach einer Definition, die auf der Homepage des Sozialministeriums nachzulesen ist, sind aber auch „gemischte Betriebe wie zum Beispiel Spielhallen oder Spielbanken“ unter „Gaststätten“ zu subsumieren.

Im „Großen Spiel“ der Spielbank Wiesbaden gibt es eine Bar, an der den Gästen Getränke serviert werden; optisch abgetrennt davon befindet sich ein gastronomischer Bereich, den die Käfer’s Kurhaus-Gastronomie mit betreut.

„60 Prozent der Gäste sind Raucher“

Da die Gesellschafter von Spielbank und Gastronomie identisch sind, vertritt die Spielbank-Gastronomiegruppe offenbar die Auffassung, den gesetzlichen Vorgaben gegebenenfalls dergestalt genügen zu können, dass im Käfer’s Restaurant der geforderte Nichtraucherbereich ausgewiesen werde.

Eine räumliche Abtrennung eines Raucherzimmers sei jedenfalls in der Spielbank „so gut wie nicht möglich“, sagte von Stechlin – oder doch nur mit einem „Riesenaufwand“, der vermutlich auch noch auf nachvollziehbarem Widerstand des Denkmalschutzes stoßen würde.

Der Geschäftsführer schloss nicht aus, dass die Spielbank notfalls eine gerichtliche Klärung der verworrenen Situation anstreben werde. Ein Rauchverbot nämlich würde „massiv in ihre Struktur eingreifen“, zumal nach seiner Schätzung mindestens 60 Prozent ihrer Gäste Raucher seien. Würden diese der Spielbank verlorengehen, wäre das laut Stechlin nicht nur ein erheblicher wirtschaftlicher Verlust „mit 90 Prozent Durchschlag auf die öffentliche Hand“. Die Spielbank werde auch an der Erfüllung ihres Auftrags gehindert, das Glücksspiel in legale Kanäle zu leiten: „Wer nicht zu uns kommt, findet im Internet rund zweitausend illegale Anbieter.“ Von der Spielbank Bad Homburg war zu dem Thema keine Stellungnahme zu erhalten.

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