04.07.2007 · CDU, SPD und Grüne sind sich im Bestreben, ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten zu erreichen, weitgehend einig. Ausnahmen sollen lediglich für Einrichtungen gelten, die abgetrennte Nebenräume für Raucher anbieten.
Von Ralf EulerCDU, SPD und Grüne sind sich im Bestreben, ein grundsätzliches Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten zu erreichen, weitgehend einig. Ausnahmen sollen lediglich für Einrichtungen gelten, die abgetrennte Nebenräume als Raucherzimmer anbieten. Ein von Gesundheitsministerin Silke Lautenschläger (CDU) gestern im Landtag präsentierter Gesetzentwurf, der den Nikotingenuss darüber hinaus in Kneipen, Diskotheken, Flughäfen, Krankenhäusern, Altenheimen, Theatern, Kinos und Konzertsälen untersagt, wurde von Rednern der drei Fraktionen als wegweisend und vernünftig gelobt.
Um ein Umgehen der geplanten Regelung zu verhindern, soll sie auch in Festzelten gelten, die länger als drei Wochen an einem Ort stehen. Das Gesetz könnte im Oktober in Kraft treten; die Forderung von SPD und Grünen nach einem Verbot schon für die Sommermonate lehnte die CDU ab.
FDP sieht „Hexenjagd“ auf Raucher
Kritik an dem Vorhaben übte lediglich der FDP-Landtagsabgeordnete Florian Rentsch, der von einer „Hexenjagd“ auf Raucher und Kneipenbesitzer sprach und die Befürchtung äußerte, Hessen werde unter der CDU-Regierung zu einem „Land der Verbote“. Die Liberalen plädieren für eine Kennzeichnungspflicht, die Wirten mit nur einem Schankraum die freie Wahl lassen würde, ob sie ihr Lokal als Raucher- oder Nichtrauchergaststätte führen wollen. Zumindest für inhaberbetriebene Kneipen ohne Angestellte sollte auf eine gesetzliche Regelung verzichtet werden, forderte Rentsch.
Aus Sicht des CDU-Abgeordneten Alfons Gerling ist das Gesetz hingegen die logische Konsequenz aus den gescheiterten Versuchen, einen umfassenden Nichtraucherschutz auf freiwilliger Basis zu schaffen. Er wies darauf hin, dass dies nach Umfragen mindestens zwei Drittel der Bevölkerung so sähen.
Bußgelder bis zu 200 Euro drohen
Ministerin Lautenschläger erinnerte daran, dass in anderen europäischen Ländern wie Frankreich und Italien ein Rauchverbot in Gaststätten bereits seit längerem hingenommen werde. Sie erwarte eine breite Akzeptanz, Geldbußen würden ihrer Überzeugung nach die Ausnahme bleiben. Der Gesetzentwurf sieht für Raucher, die sich nicht an das Verbot halten, eine Buße von bis zu 200 Euro vor. Gaststättenbetreiber, die nicht für die Einhaltung der Vorschrift sorgen, müssen bis zu 2500 Euro zahlen.
Endlich!
Christoph Rüdiger (Chris291074)
- 04.07.2007, 13:34 Uhr
Warum nicht sofort?
Michael Kleinespel (Roadrunner62)
- 04.07.2007, 13:51 Uhr
Na endlich,
Martin Nitz (m.nitz)
- 04.07.2007, 15:10 Uhr