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Donnerstag, 16. Februar 2012
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Hessen Kein Arbeitslosengeld für Studenten

18.12.2006 ·  Studenten, die Anspruch auf Mittel aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz haben, bekommen in der Regel kein Arbeitslosengeld. Das gilt unabhängig davon, ob sie tatsächlich BAföG beziehen, so das Landessozialgericht.

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Studenten, die Anspruch auf Mittel aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben, bekommen in der Regel kein Arbeitslosengeld. Das gilt nach einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichtes in Darmstadt unabhängig davon, ob sie tatsächlich BAföG beziehen.

Wie das Landessozialgericht am Montag berichtete, hatte eine Studentin auf Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitslose beansprucht, nachdem sie einen Studiengang abgebrochen und an der Universität Frankfurt ein Zweit-Studium begonnen hatte. Wegen des abgebrochenen Erst-Studiums wurde ihr BAföG-Antrag für das Zweit- Studium abgewiesen. Auch das daraufhin beantragte Arbeitslosengeld II zur Fortführung ihres Studiums wurde ihr nicht gewährt.

Da die Richter keinen besonderen Härtefall erkennen konnten, wiesen sie die Ansprüche der Studentin zurück. Der Gesetzgeber habe bewußt verhindern wollen, daß die Grundsicherung für Arbeitslose auch finanzielle Lasten der Ausbildungsförderung zu tragen habe. Das finanzielle Risiko eines Wechsels des Fachstudiums müsse die Studentin selbst tragen.

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Von Tim Kanning

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