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Mittwoch, 19. Juni 2013
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Hessen "Finaler Rettungsschuß" soll eingeführt werden

 ·  Nach 26 Jahren der Diskussion wird jetzt der sogenannte finale Rettungsschuß Eingang in das hessische Polizeigesetz, das Hessische Gesetz über die Sicherheit und Ordnung (HSOG), finden. Er ist einer ...

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Nach 26 Jahren der Diskussion wird jetzt der sogenannte finale Rettungsschuß Eingang in das hessische Polizeigesetz, das Hessische Gesetz über die Sicherheit und Ordnung (HSOG), finden. Er ist einer der Kernpunkte einer umfangreichen HSOG-Novelle mit insgesamt 16 Änderungen des geltenden Gesetzes, die Innenminister Volker Bouffier (CDU) am Mittwoch vorgestellt hat. Was in vergangenen Regierungszeiten der CDU in Hessen nach Darstellung Bouffiers stets am Widerstand des Koalitionspartners FDP gescheitert war und unter Rot-Grün ohnehin keine Chance hatte, werde nun, da die CDU allein regiert, umgesetzt werden.

Allerdings hat sich in der FDP wie in der SPD inzwischen ein Meinungswandel vollzogen, so daß für die Schaffung von Rechtssicherheit beim "finalen Rettungsschuß" mit einer breiten parlamentarischen Mehrheit zu rechnen ist. Selbst die Grünen, die jedoch der semantischen Klarheit wegen vom "Todesschuß" sprechen, wollen diesen Punkt einer "vertieften Prüfung" unterziehen. In der Mehrzahl der Bundesländer existiert bereits eine derartige oder, im Fall Bremens, ähnliche Regelung.

Es handele sich keineswegs um eine "Lizenz zum Töten", beteuerte der Innenminister, sondern um die Ultima ratio in der für Polizeibeamte denkbar schwierigsten Situation: Wenn mit der gezielten Abgabe eines tödlichen Schusses auf etwa einen Geiselnehmer die Lebensgefahr für die Geisel abgewendet werden solle. Bisher existieren in Hessen für einen solchen Fall, der allerdings hierzulande nach Auskunft des Innenministeriums noch nie vorgekommen ist, nur aus dem Strafrecht abgeleitete Hilfskonstruktionen. Jetzt soll im Polizeigesetz eine "ausdrückliche Befugnisnorm" verankert werden, welche die Anordnung eines tödlichen Schusses erlaubt, "wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder einer gegenwärtigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist".

Weitere Kernpunkte der Novelle sollen nach Angaben Bouffiers vor allem der Effizienzverbesserung polizeilicher Arbeit mit Hilfe von Technik und Molekularbiologie dienen. Dazu gehört eine Vorschrift, mit der Telekommunikationsunternehmen zur Herausgabe von Handy-Standorten verpflichtet werden können, wenn Menschenleben in Gefahr sind. Mit Hilfe von Ortungsgeräten, sogenannten IMSI (International Mobile Subscriber Identity)-Catchern, die eine auf 50 Meter genaue Ortsbestimmung ermöglichen, kann die Polizei dann den Betreffenden lokalisieren. Bouffier hob hervor, daß für diese Maßnahme die gleichen engen Voraussetzungen gelten würden wie für die als "Lauschangriff" bekannte präventive Telefonüberwachung. Ein Kraftfahrzeugkennzeichen-Lesegerät soll die Polizei in die Lage versetzen, Autonummern, etwa von gestohlenen Wagen, zu erkennen und mit den Daten im Fahndungsbestand abzugleichen. Diese Neuerung hält der Innenminister nicht zuletzt wegen EU-Erweiterung, die auch eine Erhöhung einschlägiger Kriminalität mit sich bringen dürfte, für bedeutsam. Neu ist auch, daß künftig Polizeibeamte im Einsatz Videokameras bei Personenkontrollen zur Eigensicherung benutzen können sollen, um die Kontrollierten von Angriffen abzuhalten.

Vorgesehen ist auch eine "Befugnisnorm", "um unter besonderen Voraussetzungen zum Zwecke der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten Material für eine molekulargenetische Untersuchung - DNA-Analyse - entnehmen zu dürfen". Es geht darum, eine DNA-Analyse bei Strafunmündigen, in der Hauptsache Kindern, zu ermöglichen.

Der Innenminister habe den "Wunschzettel der Polizei" als Novelle der Landesregierung präsentiert, wandte der FDP-Fraktionsvorsitzende Jörg-Uwe Hahn spöttisch ein. Die FDP werde die einzelnen Positionen "intensiv im Hinblick auf Nützlichkeit und Notwendigkeit erörtern" und messe dabei großes Gewicht der Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten bei. Auch die SPD will kritisch prüfen, was notwendig und datenschutzrelevant ist. Der Innenpolitiker Günter Rudolph forderte darüber hinaus Bouffier dazu auf, über der Novelle nicht den Protest der Polizei bei der zentralen Demonstration am Dienstag zu vergessen. Jede Besetzung einer freien Polizeistelle bedeute mehr innere Sicherheit. Das sei die vordringliche Aufgabe des Innenministers.

Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Tarek Al-Wazir merkte kritisch an, daß Bouffier sich dabei treu bleibe, Gesetze zu verschärfen und die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit weiter einzuschränken, statt die Polizei in die Lage zu versetzen, die bestehenden Gesetze anzuwenden. Bouffier wolle mit seiner "Verschärfungsrhetorik" von der desolaten Situation der inneren Sicherheit in Hessen ablenken. Al-Wazir erinnerte an die Steigerung der Kriminalität im Jahr 2003. a.k.

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