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Hessen FDP steht beim Rauchverbot allein

05.09.2007 ·  In Hessen soll vom 1. Oktober an ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden gelten. CDU, SPD und Grüne wollen dem Gesetz zustimmen, lediglich die FDP lehnt die Regelung weiter ab.

Von Ralf Euler
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Für das von der Landesregierung vorgelegte Nichtraucherschutzgesetz zeichnet sich im Landtag eine breite Mehrheit ab. CDU, SPD und Grüne signalisierten Zustimmung, lediglich die FDP lehnt die Regelung weiter ab. Vom 1. Oktober an wird demnach das Rauchen in Gebäuden und geschlossenen Räumen von Behörden, in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, Sportanlagen, Theatern, Museen, Kinos, Konzertsälen, Hochschulen, Heimen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Flughäfen, Gaststätten und Diskotheken verboten sein. Am Donnerstag soll das Gesetz vom Landtag beschlossen werden.

Mit dem Rauchverbot solle auch ein Signal an Kinder und Jugendliche gegeben werden, sagte Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU). In vielen anderen Ländern seien solche Regelungen zum Schutz vor den Folgen des Passivrauchens bereits akzeptiert. Die große Mehrheit der Bevölkerung stehe hinter diesem Vorhaben, äußerte Alfons Gerling (CDU). „Wir geben dem Gesundheitsschutz in Hessen Vorrang.“

SPD: Freiwillige Regelungen gescheitert

Die FDP erinnerte er daran, dass sie in Bundesländern, in denen sie an der Regierung beteiligt sei, ähnliche Regelungen mitgetragen habe. Kordula Schulz-Asche (Die Grünen) sieht in dem Vorhaben einen guten Kompromiss in dem Bestreben, Nichtraucher vor den Folgen des Passivrauchens zu schützen und Raucher nicht zu diskriminieren. In einigen Jahren werde man sich fragen, warum die Politik nicht schon viel früher zu einem solchen Schritt fähig gewesen sei.

Thomas Spies (SPD) sprach von einer „Sternstunde des Parlamentarismus“ und wies darauf hin, dass alle Versuche, freiwillige Regelungen durchzusetzen, gescheitert seien. „Wer sich an einem öffentlich zugänglichen Ort aufhalten will, hat ein Recht, keinem Tabakrauch ausgesetzt zu sein.“ Letztlich würden auch die Gastwirte davon profitieren, dass künftig für alle gleiche Regeln gelten sollten.

FDP: Bürger nicht bevormunden

Aus Sicht des FDP-Abgeordneten Florian Rentsch ist die Gesetzesinitiative hingegen „ein großer Fehler“. Auch die Liberalen unterstützen zwar das Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen, weil es keine freie Entscheidung sei, ob man eine Behörde betrete oder nicht. Der Staat, so Rentsch, dürfe seine Bürger aber nicht bevormunden und erziehen, deshalb plädiere die FDP für eine Regelung auf freiwilliger Basis. Gaststättenbetreiber sollten ihre Lokale mit Aufklebern als Raucher- oder als Nichtraucherbetriebe deklarieren, dann hätten die Gäste die freie Wahl.

Ausnahmen vom Rauchverbot sieht das Gesetz bei Pflegeeinrichtungen, Behörden, Flughäfen, Gaststätten und Diskotheken in abgetrennten Nebenräumen vor. Diese Raucherräume müssen besonders gekennzeichnet sein. Die Betreiber der Einrichtungen und Gaststätten sind für die Durchsetzung des Rauchverbots verantwortlich. Wer das Verbot missachtet, kann mit einer Geldbuße von bis zu 200 Euro belegt werden. Gastwirten oder Leitern einer Einrichtung, die sich über das Verbot hinwegsetzen, droht eine Geldbuße bis zu 2500 Euro.

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Jahrgang 1960, Korrespondent der Rhein-Main-Zeitung in Wiesbaden.

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