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Hessen Eine Raucherpolizei soll es nicht geben

 ·  Der hessische Landtag hat ein weitgehendes Tabakverbot in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden vom 1. Oktober an beschlossen. In abgetrennten Räumen darf jedoch weiterhin geraucht werden.

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Die Stimmung im Landtag schwankte zwischen Freude und Frust, als die Abgeordneten zum letzten Mal über die Gesetzesvorlage der Landesregierung zum Schutz von Nichtrauchern debattierten. Etliche Raucher waren der Abstimmung ferngeblieben, andere hoben demonstrativ nicht die Hand, aber weil keine namentliche Abstimmung anberaumt worden war, zählte nur die Stärke der Fraktionen und nicht die tatsächliche Anwesenheit der Abgeordneten.Und da sich allein die FDP gegen die gesetzliche Regelung des Tabakgenusses aussprach, konnte der stellvertretende Parlamentspräsident Frank Lortz (CDU) schließlich verkünden, das Gesetz sei „mit großer Mehrheit beschlossen“.

Erleichterung allerorten, dass das Thema abgehakt war. Der SPD-Abgeordnete Thomas Spies, ehemaliger Raucher, nun aber einer der vehementesten Befürworter des Gesetzes, verteilte Gebäck, „Cigarettes Russes“, um sich bei jenen rauchenden Parlamentariern zu bedanken, die zum Wohle der Nichtraucher über ihren Schatten gesprungen seien. Die gutgemeinte Geste kam aber nicht überall gut an, und Florian Rentsch (FDP) hatte wohl recht mit seiner Einschätzung, dass bei einer Aufhebung des Fraktionszwangs von einer großen Mehrheit für das Gesetz nicht mehr die Rede hätte sein können.

Keine Ausnahme für den Landtag

So aber müssen Raucher in Hessen vom 1. Oktober an auf blauen Dunst in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden verzichten. Das Rauchverbot gilt in Lokalen, Diskotheken, Behörden, Krankenhäusern, Sporthallen, Theatern, Kinos, Pflegeheimen, Flughäfen und Spielbanken sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen. Allerdings ist es in vielen Einrichtungen, so auch in Lokalen und Kneipen, erlaubt, streng abgetrennte Raucherzimmer einzurichten. Ausnahmen wird es auch für die 110 Landtagsabgeordneten nicht geben. Das Rauchverbot gelte ohne Einschränkungen auch für das Parlament, hieß es gestern.

Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU) sieht in der Regelung „einen guten und ausgewogenen Kompromiss“. Sie baue auf die Vernunft der Bürger und nicht auf strenge Kontrollen. „Es wird keine Raucherpolizei geben.“ Der CDU-Abgeordnete Alfons Gerling sprach von einem „Meilenstein für den Gesundheitsschutz in Hessen“. Endlich würden Nichtraucher vor den schädlichen Folgen des Passivrauchens geschützt. „Was auf freiwilliger Basis nicht möglich war, muss deshalb per Gesetz geregelt werden.“ Der hessischen FDP warf Gerling Opportunismus vor, denn in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen hätten die Liberalen ähnliche Regelungen mitgetragen.

„Man kann Menschen nicht vor sich selber schützen

„Die Freiheit endet dort, wo die Gesundheit anderer gefährdet ist“, äußerte Kordula Schulz-Asche (Die Grünen). In einigen Jahren würden sich auch die „selbsternannten Freiheitskämpfer“ von der FDP fragen, warum es in Deutschland so lange gedauert habe, bis man sich zu einem eindeutigen Rauchverbot durchgerungen habe. Dass es Ausnahmen geben müsse, sei selbstverständlich, fügte sie hinzu. „In Gefängnissen kann man schließlich nicht einfach sagen: Geh’ mal kurz vor die Tür und rauch’ eine.“

Einzig der Liberale Rentsch, obwohl fast Nichtraucher („Zehn Zigaretten und zwei Zigarillos im Jahr“), hielt die Fahne der Tabakfreunde hoch. Die Entscheidung über Rauchen oder Nichtrauchen solle den Gastwirten überlassen bleiben. Es gebe wohl eine Schutzpflicht des Staates im öffentlichen, aber nicht im privaten Bereich. „Man kann Menschen nicht vor sich selber schützen.“ Wirte sollten ihre Lokale als Raucher- oder Nichtraucherlokale deklarieren, dann könnten die Gäste frei entscheiden, ob sie dort einkehren wollten oder nicht. „In einer Kneipe, in der sich nur Raucher aufhalten, gibt es niemanden, den man schützen muss.“

Das Rauchverbot

Das „Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“, kurz: Nichtraucherschutzgesetz, tritt am 1. Oktober in Kraft. Es sieht in Hessen ein Rauchverbot in Behörden und öffentlichen Einrichtungen des Landes, der Gemeinden und der Landkreise vor. Betroffen davon sind zudem Theater, Museen, Kinos, Konzertsäle, Sporthallen sowie öffentlich zugängliche kulturelle und wissenschaftliche Einrichtungen, Hochschulen, Heime, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Flughäfen, Gaststätten und Diskotheken.

Es dürfen allerdings vollständig abgetrennte Räume für Raucher vorgehalten werden, sofern in diesen Zimmern andere Personen durch den Rauch nicht beeinträchtigt sind. Das Tabakverbot gilt nicht in Festzelten, die maximal drei Wochen an einem Standort aufgestellt sind. Die Betreiber sind für die Durchsetzung der Regelung in ihren Räumen verantwortlich. Verstöße gegen das Rauchverbot können mit einer Geldbuße von bis zu 200 Euro geahndet werden. Gastronomen oder Leiter einer Einrichtung, die sich über das Verbot hinwegsetzen, müssen mit Bußen von bis zu 2500 Euro rechnen.

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Jahrgang 1960, Korrespondent der Rhein-Main-Zeitung in Wiesbaden.

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