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Hessen Das neue Schul-Alphabet

14.08.2006 ·  Nach den Ferien wird zwar nicht alles, aber einiges anders an Hessens Schulen. Zum Beispiel auf Abiturienten und Leute im Berufsgrundbildungsjahr sowie Kinder beruflich Reisender. Zum Einstimmen ein Überblick.

Von Lisa Uphoff und Jacqueline Vogt
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Nach den Ferien wird zwar nicht alles, aber einiges anders an Hessens Schulen. Zum Beispiel auf Abiturienten und Leute im Berufsgrundbildungsjahr sowie Kinder beruflich Reisender. Zum Einstimmen hier ein Überblick:

Abitur: Im Frühjahr 2007 werden erstmals die schriftlichen Abiturprüfungen (zwei Leistungskursklausuren und eine Grundkursklausur) mit landesweit einheitlichen Aufgaben gestellt. Bei diesem Landesabitur bleiben die mündlichen Prüfungen und Präsentationen in der Verantwortung der Lehrer an den einzelnen Schulen. Nach Meinung des Kultusministeriums bedeuten die Neuerungen größtmögliche Objektivität durch bessere Vergleichbarkeit der Leistungen. Mit dem geteilten Verfahren, heißt es, solle zugleich aber den besonderen Profilen von Schulen Rechnung getragen werden. Kritiker aus den Reihen der Bildungsgewerkschaften fürchten in diesem Zusammenhang vor allem, daß so eine „gläserne Schule“ entsteht und Rankings erstellt werden. Eltern erhoffen sich mehr Transparenz - beispielsweise die Offenlegung von Lehrerzuweisung oder eine Dokumentation von Unterrichtsausfall.

Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung: An Berufsschulen ändert sich einiges: Im Berufsgrundbildungsjahr wird es verpflichtende Betriebspraktika geben und eine Abschlußprüfung einschließlich einer Projektprüfung. Auch bei den Bildungsgängen zur Berufsvorbereitung werden Betriebspraktikum und Projektprüfung verpflichtend. Ersteres gilt zudem ebenso für die höhere Berufsfachschule. Stärkerer Praxisbezug soll die Chancen von Berufsschülern auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Für einige Berufsschulformen gibt es zudem neue Lehrpläne.

Dezentrale Erziehungshilfe: Für Förderschulpädagogen werden 105 neue Stellen in den Schuljahren 2006/07 bis 2008/09 ausgewiesen. Das Ministerium kündigt an: „Aufsuchende Erziehungshilfepädagogik soll mit Beratung und Unterstützung erzieherische Kompetenzen an allgemeinen Schulen weiterentwickeln und deren Konzeptentwicklung begleiten.“ Entstehen sollen regionale Konzepte und Netzwerke aus Erziehungsberatern, Mitarbeitern der Jugendhilfe und der Polizei. Sie sollen vermeiden helfen, daß Schüler mit Erziehungshilfebedarf auf Förderschulen geschickt werden müssen. Gerade unter Sonderpädagogen ist dies aber umstritten: Viele halten Förderschulen (Sonderschulen) für Schutzräume, die es zu stärken gelte. Bemängelt wird auch, daß die zusätzlichen Stellen andernorts fehlten.

Eigenverantwortliche Schule: Mit dem neuen Schuljahr beginnt in Hessen das Projekt eigenverantwortliche Schule. Die Schulen erhalten Budgets für Fortbildung (40 Euro je Stelle im Jahr) und für Vertretung (1000 Euro je Stelle im Jahr). Die Jahresstundentafel wird aufgehoben, und die Schulen dürfen bei freiwerdenden Stellen 50 Prozent ihrer Stellen selbständig besetzen. Umstritten ist seit mehr als einem halben Jahr die Vertretungsregelung (Unterrichtsgarantie Plus genannt). Kritisiert wird vor allem, daß auch nichtpädagogisches Personal zur Abdeckung des Unterrichts beschäftigt werden kann. Als lächerlich hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) die Höhe des Fortbildungs-Budgets bezeichnet.

Förderschulen: Die Verordnung über die sonderpädagogische Förderung ersetzt endgültig den Begriff „Sonderschule“ durch „Förderschule“. Individuelle, von Lehrkräften zu erstellende Förderpläne für alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind nunmehr verbindlich.

G8: Im Schuljahr 2006/07 starten die letzten Schulen im gymnasialen Bildungsgang in die Verkürzung der gymnasialen Ausbildung auf acht Jahre. Die Einführung von „G 8“ (Turbo-Abitur) wird seit der Einführung 2004 stark kritisiert, da in der Mittelstufe ein Jahr gekürzt wird. Vor allem der konservative Philologenverband moniert, daß Jugendliche gerade in der schon mit vielen Schwierigkeiten behafteten Pubertät noch stärker als bisher schulisch belastet würden. Außerdem werde die Durchlässigkeit zwischen den Schulsystemen verringert.

Hochbegabtenförderung: Für das neue Schuljahr erhalten 16 hessische Schulen das „Gütesiegel „Hochbegabungsfördernde Schule“. Wodurch die Zahl der am Gütesiegel-Hochbegabung-Programm des Kultusministeriums teilnehmenden Schulen von derzeit 73 auf 89 Schulen steigt (43 Grund-, 20 Gesamtschulen und 26 Gymnasien).

Intensivklassen und Intensivkurse werden zusätzlich zu den Deutsch-Vorlaufkursen für Kinder im Grundschulalter eingeführt: Schüler, die als Seiteneinsteiger ohne Deutschkenntnisse nach Hessen kommen, müssen zunächst für ein bis zwei Jahre Intensivklassen oder -kurse besuchen, um Deutsch zu lernen. Dafür stehen 200 Stellen bereit. Die Opposition im Landtag monierte, dieses Programm komme zu spät. Fördermaßnahmen auf den Spracherwerb zu beschränken, reiche zudem nicht aus, sagten etwa die Grünen.

Kinder beruflich Reisender etwa von Binnenschiffern, Schaustellern und Zirkusunternehmern) erhalten künftig ein Schultagebuch. In dieses sollen alle ihre Leistungen eingetragen werden.

Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwäche: Erstmals werden auch in der Grundschule Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Rechnen erfaßt (bisher war das in den ersten vier Klassen auf Lese- und Rechtschreibschwäche begrenzt).

Nachteilsausgleich: Schülerinnen und Schüler mit Funktionsbeeinträchtigungen, Behinderungen oder besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen erhalten individuelle Förderung. Neu ist auch der sogenannte Nachteilsausgleich: Legasthenie oder Dyskalkulie werden in der Notengebung positiv berücksichtigt. Im Extremfall gilt Notenschutz, das heißt, auf die Note kann ganz verzichtet werden.

Rechtschreibung: Mit Beginn des neuen Schuljahres gilt die amtliche Regelung der Rechtschreibung in der Fassung von 2006 als verbindliche Grundlage für den Unterricht an allen hessischen Schulen. Die gültige Fassung von Regeln und das Wörterverzeichnis sind im Internet (www.rechtschreibrat.com) zugänglich. Nach einem Erlaß des Kultusministeriums vom Mai dieses Jahres werden jedoch bis zum 31. Juli 2007 Schreibweisen, die duch die amtliche Reglung überholt sind, nicht als Fehler markiert und bewertet.

Schub-Klassen: Im nächsten Schuljahr arbeiten in Hessen voraussichtlich 61 Haupt- und Förderschulen mit zirka 84 Klassen nach dem „Schub“-Erlaß zum Lernen und Arbeiten in Schule und Betrieb. Darüber hinaus wird es elf Integrierte Gesamtschulen mit Schub-Klassen-ähnlichen Fördermaßnahmen geben. Mit der Bewilligung von Mitteln durch den Europäischen Sozialfonds hat das Land ein Konzept für eine „umfangreiche Qualifizierungsoffensive“ erarbeitet. Sie gilt für Schüler aller Schulformen, die in der Übergangsphase zwischen Schule und Beruf besonderer Förderung beim Lernen und Arbeiten bedürfen.

Schul-TÜV: Nach Abschluß der Pilotphase wird mit dem neuen Schuljahr die externe Schulinspektion zur Regel. Das Kultusministerium hofft, daß dies in Verbindung mit Zielvereinbarungen die Qualität von Schule und Unterricht verbessert. „Kontrolle ohne zusätzliche Hilfe“: So formulierte die GEW ihre Kritik am Schul-TÜV. Nicht überall waren in der Pilotphase die Inspektoren gerne gesehen worden, etliche Lehrer und Schulleiter fürchten, daß durch die Besuche zwar Schwierigkeiten aufgedeckt werden, sie mit deren Bewältigung aber allein gelassen werden.

Sonderpädagogische Beratungs- und Förderzentren: Zum 1. August 2006 steigt die Zahl der Förderschulen als Beratungs- und Förderzentren um vier auf 111. Deren Lehrkräfte suchen Schülerinnen und Schüler an Regelschulen auf, um die Lehrerinnen und Lehrer dort zu beraten und gemeinsam eine gezielte Förderung in der angestammten Klasse zu organisieren. So sollen Schüler mit Lern-, Sprach- und Verhaltensschwierigkeiten sowie Hör- oder Sehbeeinträchtigungen frühzeitig qualifizierte Unterstützung erhalten.

Verläßliche Schule: Alle hessischen Schulen mit Klassen von eins bis zehn erhalten im Rahmen der Unterrichtsgarantie Plus pro Jahr insgesamt 30 Millionen Euro zum Aufbau eigener Vertretungspools, damit Unterricht bei Grippewellen, Lehrerkonferenzen und Wandertagen zwischen der ersten und der sechsten Stunde nicht mehr ausfällt. Als Vertretungskräfte können Lehrkräfte in Elternzeit oder Pension, Lehramtsstudenten und Eltern eingesetzt werden. (Siehe „Eigenverantwortliche Schule“.)

Weiterbildungsgesetz: Regelt die seit 2005 bestehende Fortbildungspflicht für Lehrkräfte nach einem Punktesystem. Neu ist darin die Verpflichtung auf „lebensbegleitendes Lernen“.

Zielvereinbarungen: Die im Bericht der Schulinspektion aufgeführten Ergebnisse münden in Zielvereinbarungen mit den Staatlichen Schulämtern ein. (Siehe „Schul-TÜV“.)

Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 13.08.2006, Nr. 32 / Seite R2
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Jahrgang 1962, Redakteurin in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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