Der Regierungspräsident in Darmstadt hat das Disziplinarverfahren gegen die ehemalige Oberbürgermeisterin von Hanau, die 60Jahre alte Margret Härtel (CDU), eingestellt. Damit seien der früheren Rathauschefin, die am 11.Mai vergangenen Jahres abgewählt wurde, auch unterhalb der Ebene des Strafrechts keine beamtenrechtlichen Dienstverfehlungen vorzuwerfen, hat ihr Anwalt Lutz Eiding in einem Schreiben an die Presse erklärt.
Vor einigen Wochen war - wie berichtet - schon der Strafprozeß wegen des Verdachts des Betrugs und der Untreue vor dem Landgericht Hanau eingestellt worden. Darüber hinaus waren Versuche der Stadt gescheitert, Härtel wegen weiterer angeblicher Vergehen straf- und dienstrechtlich zu verfolgen. So lehnte die Staatsanwaltschaft es nach entsprechenden Ermittlungen ab, Anklage wegen Verstößen gegen das Haushaltsrecht und Korruptionsverdacht in der "Putzmunter-Affäre" zu erheben. Damit ist von den vielen Anschuldigungen gegen Härtel nicht ein Rechtsvergehen geblieben, das zu einer gerichtlichen oder dienstrechtlichen Ahndung geführt hätte. Nach der Entscheidung des Regierungspräsidenten braucht Härtel auch keine Kürzung oder Streichung ihrer Ruhegehaltsbezüge zu fürchten.
Nach Angaben von Eiding hat der Regierungspräsident das Disziplinarverfahren eingestellt, ohne damit Geldauflagen zu verbinden oder ihr Verfahrenskosten abzuverlangen. Härtel gelte deshalb auch im beamtenrechtlichen Sinne als "dienstverfehlungsfrei". Ihr sei kein dienstliches Fehlverhalten zur Last gelegt worden. Die Stadt hatte dagegen schwerwiegende Rechtsverstöße unterstellt, die von den Anklagepunkten des Strafprozesses - private Essen auf städtische Kosten und Privatfahrt im Dienstwagen nach Polen - bis hin zu Mobbing reichten.
Die frühere Oberbürgermeisterin war wegen einer Erkrankung kurz vor Weihnachten 2002 und des Aufenthalts in mehreren Kliniken nicht auf die Vorwürfe eingegangen, die vom Magistrat, den Fraktionen im Stadtparlament, den politischen Parteien und Teilen der Presse gegen sie erhoben worden waren. Sie wählte aber den Weg über das Disziplinarverfahren, das sie am 23.Dezember 2002 selbst gegen sich beantragte, um sich entlasten zu können. Die Nachricht aus Wiesbaden habe nun bestätigt, daß Härtel von der Haltlosigkeit der gegen sie gerichteten Vorwürfe zu Recht überzeugt gewesen sei, so Eiding.
Mit der Entscheidung in Darmstadt seien alle Handlungskomplexe durch die zuständigen Ermittlungsbehörden abgeschlossen worden, die im Abwahlverfahren seiner Mandantin vorgehalten worden seien. "Meine Mandantin hat in der Amtsführung einige Fehler begangen, für die sie von Anfang an die Verantwortung übernommen hat." Wer für eine Stadt arbeite, mache gelegentlich Fehler. Härtel brauche sich aber nach dem Ende der Ermittlungen kein dienstrechtliches oder gar strafrechtliches Fehlverhalten vorwerfen zu lassen, "sie ist vielmehr nach dem Gesetz uneingeschränkt unschuldig", schreibt Eiding. Der Anwalt wertete die Ergebnisse der rechtlichen Überprüfungen als Beleg, daß seine eindringliche, allerdings vergebliche Mahnung an die Hanauer Politiker, die Rufmord- und Vorverurteilungskampagne gegen Härtel zu unterlassen, richtig gewesen sei.
Härtels Rechtsvertreter ließ offen, welche Konsequenzen Härtel und ihre Anwälte aus der rechtlichen Niederschlagung aller Vorwürfe ziehen werden. Bereits zu einem früheren Zeitpunkt hatten die Anwälte Härtels angekündigt, daß sie die Rechtmäßigkeit der Abwahl Härtels möglicherweise gerichtlich anfechten wollten. Dies wäre ein Präzedenzfall, sollte es tatsächlich dazu kommen.
"Die generalstabsmäßig zu Lasten von Frau Härtel im Winter 2002 bis zur Abwahl im Mai 2003 durchgezogene Rufmordkampagne entbehrte, wie wir heute wissen, jeglicher Grundlage", so der Verwaltungsjurist. Unter gröbster Mißachtung der Unschuldsvermutung seien angeblich schwerste dienstliche Verfehlungen der Oberbürgermeisterin hinausposaunt worden, um das "Kesseltreiben" gegen Härtel einem beinahe "hysterischen Höhepunkt" im Abwahlkampf zuzuleiten. Der Anwalt weiter: "Es darf nach meinem verfassungs-, kommunal- und beamtenrechtlichen Grundverständnis nicht so sein, daß eine kommunale Wahlbeamtin unter immensem organisatorischen, personellen und finanziellen Aufwand mit öffentlichen Geldern systematisch in den menschlichen und finanziellen Ruin getrieben wird, obwohl sich die Haltlosigkeit der erhobenen Vorwürfe herausgestellt hat." So etwas habe Härtel nicht verdient. Ein demokratisches Gemeinwesen funktioniere anders. holger dell

