Für die einen ist es eine sanfte, ganzheitliche und wirksame Therapie, für die anderen Pseudowissenschaft, Placebo, Aberglaube. Homöopathische Erfolgsgeschichten werden eher im Bekanntenkreis erzählt als in medizinischen Zeitschriften veröffentlicht. Und doch wird die Heilmethode zusehends beliebter: Nach Umfragen erwarten zwei Drittel der gesetzlich Versicherten von ihrer Krankenkasse, dass sie diese Behandlungsform im Leistungskatalog hat.
Abrechnung per Chipkarte
Um den Wunsch zu erfüllen, suchen immer mehr Krankenkassen nach Möglichkeiten, die Leistungen von Homöopathen über die Chipkarte abzurechnen. In Hessen hat die BKK Mobil Oil vor kurzem als erste Krankenkasse einen sogenannten Selektivvertrag zur besonderen ambulanten Versorgung mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen abgeschlossen. Seit September können die etwa 50 000 Versicherten der BKK Mobil Oil in Hessen jetzt Behandlungen bei Vertragsärzten, die die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ führen, als Kassenleistung in Anspruch nehmen.
400 Ärzte in Hessen
In Hessen gibt es laut Landesärztekammer etwa 400 solcher Ärzte; ihre Zahl sei steigend. Das Angebot werde bisher sehr gut angenommen, heißt es bei der BKK. Eine Versichertenbefragung habe außerdem ergeben, dass es den Versicherten wichtig sei, diese Leistung nutzen zu können, auch wenn sie es zunächst nicht tun. Als zweite Kasse will zum Beginn des nächsten Jahres die Gmünder Ersatzkasse einen solchen Vertrag abschließen.
Viele Ärzte sehen die neuen Vereinbarungen zwischen KV und Krankenkassen jedoch kritisch. Sie bevorzugen die schon bestehenden Modellverträge der Integrierten Versorgung, die manche Kassen mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte abgeschlossen haben, ohne die Beteiligung der KV Hessen. Dieses Modell nutzen unter anderen die Taunus-BKK, die BKK Ost-Hessen und die Landwirtschaftliche Krankenkasse Hessen.
Kritik an Höhe der Honorare
Nach Abschluss des ersten Selektivvertrages mit der KV warnte der Zentralverein seine Mitglieder, dieser sei „nicht akzeptabel“, und empfahl ihnen, sich nicht einzuschreiben. Gründe seien das zu geringe Leistungsspektrum und ein zu niedriges Honorar.
Für Kassenpatienten macht sich der Unterschied, ob ihre Kasse die Leistungen nach den neuen Strukturverträgen oder nach Verträgen über die Integrierte Versorgung abrechnet, vor allem daran bemerkbar, wie oft sie ihren Homöopathen im Jahr aufsuchen können, wie lange dieser sich dabei jeweils mit ihnen beschäftigt und ob er Kurzberatungen anbietet. Auch die Qualifikation der Ärzte entweder mit der „Zusatzbezeichnung Homöopathie“ oder dem „Homöopathie-Diplom“ und die Abrechnungs- und Qualitätskontrolle durch die KV beziehungsweise den Zentralverein genügen unterschiedlichen Standards.
„Das ist für mich Dumping“
„Ich habe mich nicht in den neuen Vertrag eingeschrieben, weil das für mich unter Dumping läuft“, sagt der Hausarzt und Homöopath Michael Rogoisch aus Hochheim. „Mit diesem Vertrag kann ich Homöopathie nicht in der Qualität machen, die nötig ist.“ Um die Unterschiede zwischen den Verträgen auszugleichen und das Niveau der Strukturverträge anzuheben, seien Homöopathen und KV Hessen inzwischen im Gespräch, sagt Christoph Trapp vom Zentralverein. Angestrebt werde ein bundeseinheitlicher Rahmenvertrag mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der eine Orientierung für angemessene Vertragsbedingungen geben solle.
Eine Reihe von Kassen, darunter die AOK und die Techniker-Krankenkasse, erstatten ihren hessischen Versicherten keine homöopathischen Leistungen. Die Heilwirkung der Homöopathie sei nicht naturwissenschaftlich gesichert, begründet dies die AOK. Allerdings übernimmt sie die Kosten für einige andere alternative Verfahren, zum Beispiel für Chirotherapie und autogenes Training.
Warten auf den Gesundheitsfonds
Die Techniker-Krankenkasse hat in acht Bundesländern Homöopathie-Verträge der Integrierten Versorgung abgeschlossen, nicht jedoch in Hessen. Bevor das Angebot auf weitere Länder ausgedehnt werde, wolle man die Auswirkungen des Gesundheitsfonds abwarten, teilt die Kasse mit.
DAK und Barmer werben damit, homöopathische Leistungen ohne speziellen Zusatzvertrag über die Krankenversichertenkarte abzurechnen. Da es im Vergütungssystem für Kassenärzte allerdings keine Abrechnungsziffern für homöopathische Behandlungen gibt, werden sie bei der Barmer unter der Gebührennummer für allgemeine Beratung und Behandlung abgegolten; die DAK rechnet sie mit der hausärztlichen Versichertenpauschale ab.
Verband: Ärger für Ärzte und Patienten
„Dieses System bringt jede Menge Ärger für Ärzte und Patienten“, meint jedoch Ärzteverbandssprecher Trapp. „Weil die Kosten der Behandlung damit nicht gedeckt werden können, müssen die Patienten am Ende oft doch den Großteil selbst bezahlen.“ Dass der zeitliche Aufwand einer klassischen homöopathischen Erstuntersuchung, die oft mehr als eine Stunde dauert, mit den vertraglichen Sätzen nicht immer zu vereinbaren sei, gibt auch DAK-Sprecher Claus Uebel zu.
Die DAK erstatte gegen Vorlage der Privatrechnung deshalb immerhin den einfachen Gebührensatz. Den Rest müssen Patienten selbst tragen: Bei Standard-Erstuntersuchungen beträgt die Differenz etwa 70, bei Folgekonsultationen 35 Euro.
Zusatzvertrag oder Kassenwechsel
Die Kosten für die verordneten Arzneimittel übernehmen gesetzliche Krankenkassen, auch wenn sie Zusatzverträge abgeschlossen haben, grundsätzlich nicht. Private Krankenkassen dagegen erstatten ihren Versicherten sowohl die homöopathische Behandlung als auch die Kosten für Arzneien.
Gesetzlich versicherten Patienten, die Mitglied einer Krankenkasse sind, welche keine homöopathischen Leistungen anbietet, rät Homöopath Rogoisch, lieber die Kasse zu wechseln, als eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Gerade von nächstem Jahr an, wenn aufgrund des Gesundheitsfonds alle Kassen einheitliche Beiträge erheben müssten, erhielten Patienten dadurch Homöopathie „zum gleichen Beitrag umsonst“.
Hauptsache, es funktioniert
Die Diskussion darüber, ob Homöopathie nur ein Placebo sei, hält Rogoisch für „rein akademisch“. Die Arzneikosten seiner Praxis lägen bis zu 90 Prozent unter denen seiner Kollegen, die ausschließlich Schulmedizin praktizierten, sagt der Hausarzt. Warum die Homöopathie letztlich funktioniere, könne den Menschen doch gleich sein. „Ich habe zufriedene Patienten, die über Jahre zu mir kommen und deren Erkrankungen verschwinden. Nur darauf kommt es an.“
Der Glauben versetzt Berge
Horst Trummler (Vandale6906)
- 23.11.2008, 21:27 Uhr
Warum wird Handauflegen von der Kasse nicht bezahlt?
Fjonan Z. (Fjonan)
- 23.11.2008, 21:43 Uhr
Die Wissenschaftler SIND sich einig!
Hallo FAZ (errarehumanumest)
- 24.11.2008, 00:53 Uhr
Uneinigkeit?
Markus Moll (mmoll)
- 24.11.2008, 02:15 Uhr
Die Kassen könnten entlastet werden, wenn das alte Wissen zugelassen werden würd
Sven Kaulbars (faz-kaule)
- 24.11.2008, 09:21 Uhr

