Home
http://www.faz.net/-gzl-13ede
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Ganz Aschaffenburg als Verbotszone? Alkoholverbot und Leinenzwang

12.08.2009 ·  Zehnmal hat Aschaffenburg seit 1972 die Grünanlagensatzung geändert, um die Probleme mit freilaufenden Hunden oder der „Trinkerszene“ in den Griff zu bekommen. Ohne Erfolg. Die neue Variante aber geht Stadträten zu weit.

Von Agnes Schönberger
Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (0)

Zehnmal hat die Stadt Aschaffenburg seit 1972 ihre Grünanlagensatzung geändert, um die Probleme mit freilaufenden Hunden oder der örtlichen „Trinkerszene“, so das städtische Ordnungsamt, in den Griff zu bekommen. Auch Jugendliche, die sich nachts auf Spiel- oder Grillplätzen trafen und bei Nachbarn für Unmut sorgten, sollten mit Hilfe der Satzung von bestimmten Plätzen ferngehalten werden. Doch in der Praxis musste die Behörde feststellen, dass sich das Alkoholverbot oder der Leinenzwang für Hunde mit der Grünanlagensatzung nicht durchsetzen ließen.

Die „Trinkerszene“ habe auf Verbote sofort reagiert und die Örtlichkeit gewechselt, sobald auf bestimmten Plätzen der Verzehr alkoholischer Getränke untersagt worden war, sagte Lothar Hinzer vom städtischen Ordnungsamt im Umwelt- und Verwaltungssenat. Er stellte den Stadträten einen Entwurf für eine neue Grünanlagensatzung vor, die alle Schwierigkeiten mit einem Schlag lösen sollte. Doch den Stadträten ging die neue Regelung zu weit, da selbst das Fußballspielen, Besteigen von Bäumen oder Rodeln außerhalb besonders gekennzeichneter Flächen verboten gewesen wäre. Sie forderten deshalb, die Entscheidung zu vertagen. Dies soll den Fraktionen Gelegenheit geben, zu beraten, wie man die Probleme lösen kann, ohne zu viele Verbote auszusprechen.

Mit Schildern gegen Trinkgelage

Bislang waren die Aschaffenburger Grünanlagen einzeln in der Satzung aufgelistet. Doch weil eine klare Abgrenzung – Beginn und Ende der Verbotszone – fehlte, hatte das Verbot häufig keine Konsequenzen. Mit der neuen Satzung wollte die Stadt das Problem endgültig lösen. Die Idee: In dem Entwurf wird mit allgemeinen Formulierungen geregelt, was eine Grünanlage ist. Hinweisschilder sollten genügen, um Trinkgelage zu untersagen oder eine Anleinpflicht für Hunde zu erlassen. „Der Verzehr von alkoholischen Getränken ist auch dort untersagt, wo eine entsprechende Verbotsbeschilderung dies fordert“, heißt es in in merkwürdiger Logik in dem Entwurf.

Dem Ordnungsamt hätte dies ermöglicht, flexibel auf Brennpunkte zu reagieren, ohne jedes Mal die Satzung ändern zu müssen. Stadträtin Rosemarie Ruf (Grüne) kritisierte, dass die neue Satzung nur Einschränkungen und Verbote kenne. Theoretisch unterlägen dann alle öffentlichen Flächen einem Alkoholverbot und einem Leinenzwang. „Mir geht der Entwurf zu weit“, sagte sie.

CSU sieht Überreglementierung

Auch Jessica Euler (CSU) sprach von einer Überreglementierung, wenn das Klettern auf Bäume, das Spielen am Bach oder Rodeln am Hang nicht mehr erlaubt sein solle. „Dann müssen wir darüber nachdenken, ob wir es so allgemein halten wollen“, sagte sie. Nach der Sommerpause soll erneut über das Thema diskutiert werden.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Jahrgang 1956, freie Autorin für die Rhein-Main-Zeitung in Aschaffenburg.

Jüngste Beiträge

Perspektivlosigkeit ist Gift

Von Rainer Schulze

Die Zukunft der Wohnungsbaugesellschaft Nassauische Heimstätte ist unklar. Das Land will sich von der Beteiligung trennen - Frankfurt hat die Hand gehoben. Eine Entscheidung tut not. Mehr