"Es wird gemauert durch das Land Hessen, durch die Fraport AG und durch das Gericht." Mit diesen Worten hat der Frankfurter Rechtsanwalt Klaus Haldenwang in Neu-Isenburg seine Eindrücke von der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel vom Dienstag zusammengefaßt, bei der es um eine Klage der Stadt Neu-Isenburg und von vier Privatleuten gegen das Land Hessen geht. Die Kläger wollen erreichen, daß der Flugbetrieb am Frankfurter Flughafen am Tag und in der Nacht eingeschränkt wird, um gesundheitliche Beeinträchtigungen der Bürger zu vermeiden.
Der heutige Zustand des Flughafens entspreche nicht mehr dem, was mit dem Planfeststellungsbeschluß von 1971 genehmigt worden sei. Nach Ansicht von Haldenwang, der die Stadt und die Privatleute vertritt, ist der Flugbetrieb in Frankfurt "von vorne bis hinten illegal". Im Namen von drei Klägern hat Haldenwang beantragt, die nächtlichen Probetriebwerksläufe in der Nähe von Zeppelinheim, bei denen Lärmwerte von mehr als 70 Dezibel zu messen seien, zu untersagen.
Nach Ansicht des Rechtsanwalts ist die Frage, was seinerzeit überhaupt genehmigt worden sei, noch nicht beantwortet: Die Genehmigungslage "stinkt zum Himmel". So seien auf einem Luftbild des Flughafens von 1980 zwei Abrollwege zu erkennen, die im Planfeststellungsbeschluß nicht genehmigt worden seien. Von Anfang an sei "gegen den Planfeststellungsbeschluß gebaut" worden, kritisiert Haldenwang. Was 1971 tatsächlich genehmigt wurde, habe den Zweiten Senat allerdings überhaupt nicht interessiert. Zudem sei das Original des Dokuments, das eigentlich bei Gericht vorgelegt werden müsse, im zuständigen Ministerium verschwunden; ob der Planfeststellungsbeschluß gestohlen worden sei, wisse man nicht. Haldenwang kommt dies alles "mysteriös" vor. Die Fraport AG habe bisher nicht angeboten, mit ihrer Ausfertigung des damaligen Beschlusses auszuhelfen. Einer vom Land vorgelegten Liste sei zu entnehmen, daß manche Rollwege am gleichen Tag genehmigt und abgenommen worden seien, was mit dem Baurecht nicht vereinbar sei.
Als "grobe Verletzung eines fairen Verfahrens" bewertete Haldenwang die Reaktion des Zweiten Senats auf seinen Wunsch, bestimmte Akten erst einzusehen. Das Gericht habe ihm vorgeworfen, er hätte dies schon tun können. Im Laufe der mündlichen Verhandlung habe sich allerdings herausgestellt, daß es sich hierbei um Akten aus einem anderen Verfahren - dem der Stadt Offenbach - handelte. So etwas habe er "noch nicht erlebt", sagte Haldenwang, nach dessen Einschätzung die mündliche Verhandlung "schlecht vorbereitet" war. Als nächster Termin wurde der 28. August festgelegt; an diesem Tag ist auch mit einer Entscheidung zu rechnen.

