Home
http://www.faz.net/-gzl-6rr1v
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Frankfurter flughafen 150 Millionen Euro sollen Lärmlast lindern

28.09.2011 ·  Wenn die Nordwest-Landebahn in Betrieb geht, werden mehr Anrainer des Flughafens als bisher von Lärm belastet werden. Um diese Last zu lindern, hat das Land eine Verordnung erlassen.

Von Jochen Remmert, Wiesbaden
Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (0)

Wenn die Nordwest-Landebahn am 21. Oktober in Betrieb geht, werden mehr Anrainer des Frankfurter Flughafens als bisher von Lärm belastet werden. Um diese Last zu lindern, hat die hessische Landesregierung eine Lärmschutzbereichs-Verordnung erlassen. Wie der hessische Wirtschafts- und Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) gestern bei der Vorstellung der Verordnung in Wiesbaden sagte, ist damit für etwa 120.000 Anwohner die gesetzliche Grundlage für einen Anspruch auf Schallschutz oder Entschädigungszahlungen geschaffen.

Die Regelung, die auf dem Fluglärmgesetzes des Bundes basiert, legt genau fest, in welchen Zonen Anrainer wohnen müssen, um Ansprüche geltend machen können. Adressat für alle Anträge ist das Regierungspräsidium in Darmstadt, wie Posch gestern weiter ausführte. Bei der Darmstädter Behörde seien für diese Aufgabe 16 Stellen geschaffen worden.

Die Ansprüche in den ausgewiesenen Zonen entstehen sofort

Die Kosten wird zunächst die Fraport AG als Betreibergesellschaft des Flughafens tragen, sie dann aber wieder von ihrer Kundschaft, den Airlines, über die Flughafenentgelte einziehen. Wie der Fraport-Vorstandsvorsitzende Stefan Schulte gestern im Landtag sagte, schätzt sein Haus das Gesamtvolumen der Leistungen für Lärmschutzdämmung und Entschädigung für den Wertverlust von Freiflächen auf etwa 150 Millionen Euro.

Die Ansprüche in den ausgewiesenen Zonen entstehen sofort, nicht erst dann, wenn die in der Verordnung angesetzten Lärmwerte erreicht sind. Diese wurden auf der Basis von Wachstumsprognosen errechnet und geben den für 2020 zu erwartenden Fluglärm an.

Etwa 5000 Grundstückseigentümer haben laut Posch unmittelbar einen Anspruch auf Leistungen

Schulte hob hervor, dass sein Haus eben nicht, wie dem Gesetz nach eigentlich möglich, erst sechs Jahre nach der nun erfolgten Festlegung für Schallschutz aufkomme oder Entschädigungen zahle, sondern umgehend dann, wenn die Gutachter des Regierungspräsidiums die von Anwohnern erhobenen Ansprüche bestätigt hätten. „Wir ziehen die Erstattung freiwillig dort vor, wo beim Anflug auf die neue Bahn Betroffenheit entsteht, weil Häuser in geringer Höhe überflogen werden“, sagte der Flughafenchef. Das sind seinen Angaben zufolge vor allem Gebiete in Flörsheim und Hochheim bis nach Gustavsburg im Westen. Im Osten reicht die Zone bis zu den Frankfurter Siedlungsgebieten in Niederrad, Sachsenhausen einschließlich Lerchesberg sowie Teile von Oberrad bis zum Westrand von Offenbach. Sofern dort ein Dauerschallpegel von 60 Dezibel erreicht oder überschritten werde, würden die Leistungen vorgezogen. Auf diese Weise könnten Schulte zufolge bis zu 12 000 Haushalte früher als gesetzlich vorgeschriebenSchallschutz erhalten.

Etwa 5000 Grundstückseigentümer haben Posch zufolge unmittelbar mit dem Erlass der Verordnung einen Anspruch auf Leistungen, weil sie deren Areale in der Schutzzone 1 liegen. Die Verordnung teilt die Siedlungsgebiete in eine Nacht- und zwei Tag-Schutzzonen ein. In der Nacht-Schutzzone gilt Posch zufolge der strengstmögliche Wert von 50 Dezibel. Dies entspricht nach Angaben von Akustikexperten etwa dem Pegel in einer Wohnung in ruhiger Lage ohne Gesprächsgeräusche.

Grüne kritisieren

In der Verordnung ist auch ein Nachtflugverbot in der Zeit von 23 Uhr bis 5 Uhr früh festgelegt, allerdings nur für die Nordwest-Landebahn. Die Grünen im hessischen Landtag kritisierten, die Verordnung schütze die Bevölkerung nicht vor Lärm. Das sei vor allem durch ein Nachtflugverbot für den gesamten Flughafen zu erreichen, äußerte die Umweltpolitische Sprecherin der Grünen, Ursula Hammann.

Das Regierungspräsidium erläutert vom 5. Oktober an unter Telefonnummer 06151 / 123100 Anrainern, wie sie Anträge stellen können. Per E-Mail ist die zuständige Stelle unter Schallschutzprogramm@rpda.hessen.de zu erreichen. Ein Merkblatt ist im Internet auf der Seite www.rp-darmstadt.hessen.de unter Luftverkehr/Schallschutz zu finden.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel

Jahrgang 1961, Wirtschaftsredakteur in der Rhein-Main-Zeitung.

Jüngste Beiträge

Und sie drehen sich wieder im Kreis

Von Mechthild Harting

Zwar verkünden die Vertreter von Städten und Kreisen in Rhein-Main immer wieder, nun werde endgültig über Sachthemen diskutiert. Doch es geht immer wieder um Strukturen und Finanzen. Mehr