04.01.2008 · Der Genehmigungsbescheid für den Ausbau des Frankfurter Flughafens steht im Internet. Er ist die erwartet schwere Kost – nicht nur, weil er 2515 Seiten umfasst.
Von Helmut Schwan„Das System hat gehalten“: Erleichterung schwang im hessischen Wirtschaftsministerium mit, nachdem die Dateien des Planfeststellungsbeschlusses einige Stunden „im Netz“ gestanden hatten und die EDV-Zentrale keinen „Absturz“ meldete. Wie viele das Angebot nutzen, nun weltweit nachzulesen, was alles bei dem Bau einer weiteren Landebahn und des dritten Passagier-Terminals am Frankfurter Flughafen bedacht worden ist (oder aus Sicht der Ausbaugegner eben nicht), lässt sich laut Ministeriumssprecher Christoph Zörb erst in einigen Tagen abschätzen.
Der – in elf Abschnitte portionierte – umfangreichstes Bescheid der deutschen Geschichte stand am Nachmittag virtuell sogar schon einige Minuten früher zur Verfügung, ehe Minister Alois Rhiel (CDU) die 23 Ordner symbolisch Flughafenchef Wilhelm Bender überreichte. Rhiel wiederholte bei der Gelegenheit seine Prognose, nur mit dem Ausbau könnten 40.000 Arbeitsplätze am und um den Flughafen entstehen. Bender sprach von einer „wichtigen Etappe auf dem Weg zur dringend notwendigen Kapazitätserweiterung“.
130.000 Menschen mit Einwendungen
Während für den Flughafenbetreiber die Monatsfrist begonnen hat, in der zu überlegen ist, ob man den Beschluss akzeptiert oder beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Rechtsmittel einlegt, gilt das für die übrigen „Betroffenen“ erst mit der konventionellen Zustellung. Die Kommunen im Umland des Flughafens werden das Konvolut Anfang nächster Woche ausgehändigt bekommen. Den rund 130.000 Menschen aus der Region, die Einwendungen erhoben haben, bleibt noch etwas länger Zeit: Voraussichtlich vom 11. bis 24. Januar werden die Unterlagen in den Gemeinden ausliegen.
„Geplante Bewegungen“ gedeckelt
Verständnis für die Sprache der Verwaltungsjuristen kann bei der Lektüre nicht schaden: Das derzeit wohl interessanteste Kapitel „Nachtflugverbot“ trägt die Überschrift „Flugbetriebsbeschränkungen und flughafenbetriebliche Regelungen“ (zu finden in Teil A des Beschlusses, Seite 20 bis 28). Es bestätigt, was Minister Rhiel am 18. Dezember als Regelung für die Zeit zwischen 23 und 5 Uhr angekündigt hatte: 17 Ausnahmen für Fluggesellschaften, die in Frankfurt ihre Heimbasis haben. Fracht und Luftpost werden bevorzugt berücksichtigt. Das Aufkommen in der „gesetzlichen Nacht“, das heißt zwischen 22 und 6 Uhr, wird bei 150 „geplante Bewegungen“ gedeckelt – durchschnittlich.
Die Ausführungen im Planfeststellungsbeschluss deuten an, worin die praktischen Schwierigkeiten des ohnehin umstrittenen Nachtflugregelungen liegen könnten. Limitiert sind lediglich die Jahreszahlen der Slots, mithin der „Zeitnischen“ der nächtlichen Starts und Landung – insgesamt summieren sie sich auf fast 50 000. Niemand weiß bisher, wie sie tatsächlich verteilt werden.
Helmut Schwan Jahrgang 1956, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
Jüngste Beiträge