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Flughafenausbau Grüne halten Nachtflugverbot weiterhin für durchsetzbar

13.06.2008 ·  Die Grünen halten an ihrer Forderung nach einem Nachtflugverbot für den Frankfurter Flughafen fest. Dazu müsste der Planfeststellungsbeschluss geändert werden. Ein externes Gutachten stützt das Anliegen von Grünen-Chef Tarek Al-Wazir.

Von Thomas Holl
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Ein Nachtflugverbot für den Frankfurter Flughafen ist nach Ansicht der hessischen Grünen immer noch möglich: „Der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens Frankfurt kann und muss geändert werden“, verlangte gestern der Grünen-Fraktions- und Landesvorsitzende Tarek Al-Wazir. Eine entsprechende Änderung könne allerdings nur von der Landesregierung vorgenommen werden und sei nicht aus dem Landtag heraus möglich.

Gutachten soll Weg für Nachtflugverbot ebnen

Al-Wazir stützt sich bei seiner Forderung auf ein von seiner Fraktion in Auftrag gegebenes Gutachten der Berliner Kanzlei Gaßner, Groth Siederer und Coll, die auf Planungs- und Umweltrecht spezialisiert ist. Nach Empfehlung der Gutachter sollte der im Dezember 2007 von Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) genehmigte Planfeststellungsbeschluss nach Paragraph 48 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes aufgehoben und eine „erneute Entscheidung mit dem Ziel einer Verschärfung des Nachtflugverbots herbeigeführt werden“. Eine solche Änderung des Beschlusses bleibe nach Ansicht der Gutachter möglich, so lange dieser noch nicht rechtskräftig sei. Der Beschluss stelle erst „unanfechtbares“ Baurecht dar, wenn das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in zweiter Instanz über die Einwendungen gegen den Flughafenausbau entschieden habe.

Al-Wazir und der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion, Frank Kaufmann, stellten nur jenen Teil des rund 9000 Euro teuren Gutachtens vor, in dem die im Planfeststellungsbeschluss genehmigte Zahl von 17 Nachtflügen in der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr rechtlich geprüft wurde. Mit der vorgezogenen Vorstellung dieses Teils habe man auf die Rede des stellvertretenden SPD-Landesvorsitzenden Jürgen Walter in der Plenardebatte vom 4. Juni reagiert: „Die SPD hat begonnen, ihre Position zum Nachtflugverbot zu räumen.“ Der Jurist Walter hatte die vom geschäftsführenden SPD-Landesvorstand und der Parteivorsitzenden Andrea Ypsilanti gebilligte Einschätzung vorgetragen, dass „dieser Planfeststellungsbeschluss so, wie er erlassen worden ist, eine hohe Wahrscheinlichkeit der Rechtmäßigkeit in sich trägt. Die Gerichte werden entscheiden, wie dieser Planfeststellungsbeschluss letztlich zu bewerten ist.“

Planfeststellungsbeschluss als möglicher Knackpunkt

Bei seiner Einschätzung stützt sich Walter ebenfalls auf ein unveröffentlichtes Gutachten zum Flughafenausbau, das die SPD-Fraktion in Auftrag gegeben hatte. Al-Wazir widersprach „ausdrücklich“ der Einschätzung Walters, man könne politisch nichts mehr an dem Beschluss ändern. Bei möglichen Koalitionsverhandlungen mit der SPD oder anderen Parteien werde dies ein „wichtiger Punkt“ sein. Al-Wazir wollte allerdings die von den Grünen verlangte Änderung des Planfeststellungsbeschlusses nicht als „Knackpunkt“ von Koalitionsverhandlungen bezeichnen.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Uwe Frankenberger, kritisierte die Erteilung von 17 Nachtfluglizenzen als „Fehler“. Zwar komme auch das von seiner Fraktion bestellte Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Landesregierung noch Korrekturen vornehmen könne. Diese würden aber das Ausbauverfahren wohl um Jahre zurückwerfen.

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Jahrgang 1960, politischer Korrespondent für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland mit Sitz in Wiesbaden.

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