Wenn von Montag an die Pläne zum Ausbau des Frankfurter Flughafens in den Rathäusern der Region ausliegen, beginnt für das Drei-Milliarden-Projekt die entscheidende Phase. Nicht etwa, weil die mit den langen Reihen der Aktenordner nun wieder anschwellende öffentliche Diskussion wesentliche neue Argumente mit sich bringen dürfte. Eher, weil parallel dazu im hessischen Wirtschaftsministerium die Voraussetzungen für das Vorhaben geschaffen werden: Vermutlich Ende des ersten Quartals soll dem Kabinett der Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsplans vorliegen.
Was sich spröde anhört, birgt im Zusammenhang mit den Plänen für eine neue Landebahn reichlich Zündstoff. Denn der LEP, wie der Plan im Behördenjargon heißt, wird die Position der Landesregierung weitgehend festlegen. Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) hatte schon vor einem Dreivierteljahr davon gesprochen, der Landesentwicklungsplan präjudiziere zwar nicht den Planfeststellungsbeschluß zum Ausbau, gebe aber einen "wichtigen Hinweis" darauf, ob wie beantragt die Landebahn im Nordwesten gebaut werden könne.
Zunächst allerdings steht das Umspannwerk des Energiekonzerns RWE im Kelsterbacher Wald im Blickpunkt. Die Grünen im Landtag wollen am Donnerstag im Ausschuß von Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) wissen, ob mit der Verlagerung des Umspannwerks Fakten für den Bau der Nordwestvariante geschaffen werden, indem die Anlage aus der potentiellen Einflugschneise genommen werde. In der RWE-Zentrale verweist man auf eine Genehmigung, die das Regierungspräsidium Mitte vergangenen Jahres erteilt habe. Die mehr als 70 Jahre alten Stromanlagen müßten dringend erneuert werden. Selbstverständlich habe man in die daraus resultierenen Überlegungen die Pläne des Flughafens einfließen lassen, um später, falls die Nordwestbahn errichtet werde, nicht gezwungen zu sein, das Werk abzureißen.
Der Sprecher des Flughafens, Wolfgang Schwalm, bestätigte, daß sein Unternehmen das rund 10000 Quadratmeter große Gelände der alten Anlage erwerben und dem Energieunternehmen die zusätzlichen Kosten erstatten werde, die mit einer früher als geplanten Modernisierung des Umspannwerks verbunden sind; laut RWE belaufen sich die Kosten für das Projekt, das 2006 fertiggestellt sein soll, auf 25 Millionen Euro. Die Rodungs- und Planierarbeiten sind inzwischen abgeschlossen.
Im Entwurf zum Landesentwicklungsplan wird das Umspannwerk allenfalls erwähnt werden. In diesem die Entwicklungsmöglichkeiten Hessens summarisch aufzeigenden Konvolut werden die Fachleute des Ministeriums indes das "Ob" und "Wo" einer neuen Landebahn festschreiben und detailliert begründen müssen.
Das hatte der Verwaltungsgerichtshof in Kassel verlangt, als er im August 2002 feststellte, der Ausbau des Flughafens sei zu Unrecht als Ziel festgeschrieben worden.
Acht südhessische Gemeinden, die ihre Planungshoheit verletzt sahen, hatten in Normenkontrollklagen das Kasseler Gericht angerufen. Denn im Landesentwicklungsplan heißt es: "Hierzu ist eine Erweiterung über das bestehende Start- und Landebahnsystem hinaus zu planen und zu realisieren." Eine solche Festlegung schließe die "Nullvariante", also einen Nichtausbau, aus, befanden die Kasseler Richter und erklärten den Satz für nichtig. Ohne ein Abwägen der Belange der Anwohner und der Natur sowie der weiteren Verkehrsentwicklung, wie es erst im Planfeststellungsverfahren erfolgen wird, könne der Ausbau nicht festgeschrieben werden.
Der Vorsitzende Richter des Vierten Senats, Roland Koch, nannte eine solche Vorgabe für das umstrittenste Projekt in Hessen unzulässig. Sein Namensvetter, der hessische Ministerpräsident, hat sich durch dieses Urteil ebensowenig von seiner politischen Bewertung, das Land und seine Wirtschaft brauchten größere Kapazitäten am Flughafen, abbringen lassen wie von der, daß die Landebahn im Nordwesten die beste der drei Varianten sei. Freilich verlangen die Richter eine Abwägung zwischen den Belastungen für die Anwohner sowie den ökonomischen und ökologischen Interessen und auch der Gefährdungspotentiale für die einzelnen Varianten, ehe der Ausbau zum Ziel erklärt wird.
Daher wird schon im Landesentwicklungsplan und nicht erst im Planfeststellungsverfahren der die Diskussion im vergangenen Jahr prägende Gutachterstreit bewertet werden müssen, ob das Risiko eines Absturzes auf das Chemiewerk Ticona beim Anflug auf die Nordwest-Landebahn akzeptabel sei. Mehrere Expertisen kommen zu verschiedenen Szenarien. Am deutlichsten hatte die Störfallkommission beim Bundesumweltministerium vor den Gefahren einer Nachbarschaft von Chemieanlagen und Landebahn gewarnt.
Sollten die Landesplaner dennoch zu dem Resultat kommen, dieses Risiko sei beherrschbar und in der Gesamtschau der übrigen Kriterien die Piste im Kelsterbacher Wald zu favorisieren, wird im weiteren Planfeststellungsverfahren, in dem mehrere zehntausend Einwendungen erwartet werden, das "Wie" zu prüfen sein. Bezogen auf den "Fall Ticona", reicht das Spektrum von Auflagen - etwa Produktionsanlagen und Tanks gefährlicher Stoffe besonders zu sichern oder gar zu verlagern - bis hin zu der vom Ministerpräsidenten mehrfach als Ultima ratio genannten Werksschließung und damit wohl bis zur Enteignung.
Gespräche über eine einvernehmliche Lösung zwischen Fraport und der Ticona-Mutter Celanese sind vor der Entscheidung über den neuen Landesentwicklungsplan nicht mehr zu erwarten. Der grobe Zeitplan sieht, nach der Offenlegung der Antragsunterlagen bis zum 16. Februar, den Erörterungstermin für den Spätsommer - vermutlich in Offenbach - vor. (hs.)

