26.03.2010 · Der Anwalt Michael Wolski ist wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Laut Gericht hatte der Ehemann der hessischen Verfassungsrichterin Karin Wolski zwischen 1999 und 2003 insgesamt 1,66 Millionen Euro am Fiskus vorbeigeschleust.
Von Heidi Müller-Gerbes, DarmstadtWegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe ist am Freiatg der 61 Jahre alte Rechtsanwalt Michael Wolski aus Neu-Isenburg, Ehemann der Verfassungsrichterin Karin Wolski, zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Die Wirtschaftsstrafkammer am Darmstädter Landgericht blieb damit elf Monate unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Anders als Staatsanwalt Gerhard Pfeil wertete die Kammer die von dem Angeklagten im Jahr 2005 nachgereichten Steuererklärungen für die Jahre 1999 bis 2003 im Wesentlichen als „strafbefreiende Selbstanzeige“.
Es sei zwar „fast nicht zu glauben“, sagte der Vorsitzende Richter Rainer Buss: Doch zumindest der Innendienst des Finanzamts Offenbach habe die Versäumnisse 2005 noch nicht entdeckt gehabt. Der Vorsitzende kritisierte in diesem Zusammenhang die völlig unzureichende personelle Ausstattung der Finanzbehörden, was dazu führe, dass für steuerstrafrechtliche Überlegungen schlicht keine Zeit bleibe. Der Verdacht, die Sachbearbeiter hätten Wolski auf Weisung „von oben“ verschont, sei hingegen „völlig abwegig“; falls man den Anwalt hätte schützen wollen, hätte sich eher angeboten, ihm diskret eine baldige Selbstanzeige nahezulegen, fügte der Vorsitzende Richter an.
„Eingeschliffener Steuerhinterzieher“
Laut Anklage hatte Wolski im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für das begüterte Frankfurter Ehepaar Margit und Ignaz C. rund 2,7 Millionen Euro an Steuern hinterzogen. Die Kammer bezifferte den verkürzten Betrag auf „nur“ noch 1,1 Millionen Euro - resultierend aus 32 Fällen hinterzogener Schenkungsteuer und 20 Fällen unterlassener Umsatzsteuervoranmeldungen beziehungsweise Umsatzsteuerjahreserklärungen.
Nach den Worten des Vorsitzenden Richters ist Wolski ein „eingeschliffener Steuerhinterzieher“ mit „weitgehender Gleichgültigkeit“ gegenüber Recht und Gesetz. Sein „sehr elastisches Verhältnis“ zu seinen steuerlichen Pflichten reiche bis in die frühen neunziger Jahre zurück. Die lange Verfahrensdauer hielt die Kammer Wolski nur bedingt zugute, da er diese mit „großem Argumentationsaufwand“ selbst verschuldet habe. Der Angeklagte habe „alles mit allem raffiniert verwoben und einen Parcours von Lügen gesteckt“.
Zuwendungen als Honorare ausgegeben
Strafmildernd wertete das Gericht unter anderem, dass Wolski genügend Mittel bereitgestellt habe, um den fiskalischen Schaden auszugleichen. Auch dass der Angeklagte „öffentlich an den Pranger gestellt“ worden sei, müsse ihm zugutegehalten werden, sagte der Vorsitzende. Dabei sei das ungewöhnliche Interesse an dem Fall zum Teil dem „bizarren Hintergrund“ des Falls geschuldet, besonders aber wohl dem Umstand, dass die Ehefrau des Angeklagten, „eine politisch in die hessische CDU eingebundene hohe Richterin“, auch jahrelang keine Steuererklärungen abgegeben und „in hohem Maß von den Zuwendungen der Margit C. profitiert“ habe.
Mit dem „bizarren Hintergrund“ meinte der Vorsitzende das Liebensverhältnis des Angeklagten mit der 27 Jahre älteren Margit C., das nach Überzeugung des Gerichts in der Hauptverhandlung bewiesen wurde. „Verliebt wie ein junges Mädchen“ sei die alte Dame in den Anwalt gewesen - und um ihn an sich zu binden, habe sie ihn mit Geschenken überhäuft. Nach den Feststellungen der Kammer hat Wolski unter anderem mit Hilfe eines fingierten Darlehensvertrags versucht, die Zuwendungen als Honorare erscheinen zu lassen, um möglichen Rückforderungen der von Ignaz C. als Schlusserbin eingesetzten Tochter des Ehepaars zu begegnen. Um die Erbfolgeregelung zu unterlaufen, habe er auch teure Autos oder ein Haus auf Mallorca „an Frau und Söhne weitergereicht“. „Der Vorwurf (der Erben) einer missbräuchlichen Vermögensverlagerung auf den Angeklagten und weiter auf dessen Familie trifft zu“, sagte Richter Buss.
Auch den Kontrollbetreuer getäuscht
Ausführlich ging der Vorsitzende Richter auch auf die Projektgesellschaften ein, die Wolski zusammen mit Margit C. gegründet hatte, während Ignaz C. in Kliniken und Altenheimen lag. Deren Zweck waren Immobiliengeschäfte in Königstein, wo ein Anwesen für 1,8 Millionen Euro erworben wurde, und im Wiesbadener Nerotal. Wolski hat laut Buss zu den Projekten keinerlei finanziellen Beitrag geleistet. Dennoch sei eine „Todesfallklausel“ aufgenommen worden, der zufolge dem Überlebenden, aller Wahrscheinlichkeit nach also Wolski, das gesamte Gesellschaftsvermögen habe zufließen sollen.
Im Oktober 2003 hätten die Söhne des Ignaz C. Strafanzeige erstattet und eine Betreuung für ihren Vater angeregt, der seiner Krankheit wegen offenbar nicht mehr in der Lage gewesen sei, die Geschäfte seiner Frau zu überblicken, führte Richter Buss weiter aus. Wolski und Margit C. jedoch hätten den Kontrollbetreuer genauso getäuscht wie Ignaz C., urteilte Buss.
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- 26.03.2010, 17:38 Uhr
Wo sonst,
Bernd Sauter (besa)
- 26.03.2010, 18:16 Uhr
Anwalt Wolski zu fast drei Jahren Haft verurteilt
Hans-Ulrich Grefe (Ha_Ulrich)
- 26.03.2010, 19:07 Uhr
kraftlose Hessen-CDU?
Michael Meier (never1)
- 26.03.2010, 19:43 Uhr
Von den Ärmsten der Armen Ehrlichkeit zu erwarten, ist ein noch größeres unmoral
Ersin Günes (eguenes)
- 26.03.2010, 20:11 Uhr