23.11.2007 · Das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit der automatischen Kennzeichenerfassung. Autofahrer haben geklagt - zwei davon aus Hessen.
Von Katharina IskandarAuf den ersten Blick sehen sie wie übliche Blitzgeräte aus: Ein kastenartiges Gehäuse auf einem Ständer, aufgestellt am Straßenrand. Niemand würde vermuten, dass diese unscheinbaren Apparate in einem Sekundenbruchteil das Nummernschild eines vorbeifahrenden Autos erfassen können und die Daten anschließend an einen Computer weitergeben, der dann wiederum das abgelesene Kennzeichen mit der Datenbank des Bundeskriminalamts vergleicht.
Doch genau das können diese Automatischen Kennzeichenlesegeräte der Polizei, kurz AKLS genannt - und sind deswegen unter Datenschützern höchst umstritten. Seit Dienstag befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit diesen Apparaten, die je nach geltendem Polizeigesetz mittlerweile in acht Bundesländern eingesetzt werden dürfen. Drei Autofahrer hatten gegen den Einsatz der Geräte geklagt - in Hessen ist der Protest besonders groß. Gleich zwei der drei Kläger kommen aus dem Rhein-Main-Gebiet.
„Bürger unter Generalverdacht“
„Mit Siebenmeilenstiefeln bewegen wir uns in Richtung Überwachungsstaat“, sagt Roland Schäfer. Der Jurist und Informatiker arbeitet als selbständiger Datenschutzberater für Unternehmen und Verbraucherzentralen und befasst sich nach eigenen Angaben schon seit Jahren mit der Speicherung von Daten und den Folgen, die sich für den Bürger daraus ergeben. Geklagt hat Schäfer jedoch „als ganz normaler Autofahrer“, wie er sagt. „Weil ich nicht möchte, dass die Kennzeichen von unbescholtenen Bürgern gescannt werden, als stünden sie unter Generalverdacht.“ Nach Ansicht Schäfers ist es nicht rechtens, Menschen auszuspähen, „denen im Sinne des Strafrechts nichts anzulasten ist“.
Er hofft, mit seiner Klage wenigstens eine Änderung im hessischen Polizeigesetz zu bewirken, so dass künftig genauer als bisher geregelt ist, wann und wo die insgesamt neun Geräte von den Polizeipräsidien eingesetzt werden dürfen. Im Polizeigesetz heißt es bislang nur, dass Polizeibehörden „auf öffentlichen Straßen und Plätzen Daten von Kraftfahrzeugkennzeichen zum Zwecke des Abgleichs mit dem Fahndungsbestand automatisiert erheben“ dürfen. Für Schäfer heißt das: zu jeder Zeit. Und dagegen wehrt er sich, wie er sagt. Er nennt das „Willkür“.
Das hessische Innenministerium wehrt sich gegen die Kritik, die mittlerweile nicht mehr nur von Roland Schäfer ausgeht, sondern von einer größeren Gruppe von Datenspeicherungsgegnern. Die Kläger unterstellten einen Missbrauch, der gesetzlich nicht gegeben sei, hieß es gestern im Ministerium. Noch deutlichere Worte fand Innenminister Volker Bouffier (CDU) bei der Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht: „Ich glaube, dass das ein Grundrechtseingriff an der Bagatellgrenze ist.“ Alle Fahrzeuge, bei denen der automatische Abgleich mit der BKA-Datenbank keinen Treffer ergebe, würden „unverzüglich gelöscht“.
Hoffnung auf beiden Seiten
Das Innenministerium argumentiert ferner, dass das AKLS auch der Prävention diene. Autodiebe und andere Straftäter würden von vornherein abgeschreckt, sagt Ministeriumssprecher Michael Bußer. 300 Treffer sind laut Bußer seit Einführung der Geräte im März dieses Jahres verzeichnet worden - zwei Drittel waren Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, ein Drittel Diebstahlsdelikte.
Roland Schäfer beeindruckt diese Statistik nicht. „Nur weil jemand die Versicherung nicht bezahlt hat, ist es nicht nötig, alle Autofahrer eines Bundeslandes mit Scan-Geräten zu beobachten. Da fehlt die Verhältnismäßigkeit.“ Seine Klage hat er nach eigenen Worte „mit wenig Hoffnung“ eingereicht.
Nun, nach der ersten Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht, glaubt er an einen Erfolg. Hoffnung haben aber auch die Polizeipräsidien - und zwar, dass das System weiterhin wie bisher genutzt werden kann. Das Gerät hat sich ihrer Ansicht nach schon bewährt. Es erleichtere die Arbeit, sagen sie. Denn Autokennzeichen hätten sie früher auch schon kontrolliert. Nur gehe es jetzt schneller.