24.11.2010 · Im Darmstädter Kinderporno-Prozess will die Staatsanwaltschaft Haftstrafen bis zu fünfeinhalb Jahren. Die Urteile sollen an diesem Donnerstag gesprochen werden.
Richtlinien für Lesermeinungen
Die FAZ.NET-Redaktion bietet allen registrierten und eingeloggten Nutzern die Möglichkeit, sich mit den aktuellen Beiträgen auf FAZ.NET konstruktiv und kritisch auseinanderzusetzen und eigene Leser-Kommentare zu veröffentlichen. Für jede Meinungsäußerung stehen 1000 Zeichen zur Verfügung. Voraussetzung für eine Veröffentlichung ist, dass die Verfasser und Verfasserinnen ihren wirklichen Namen nennen, d.h. in ihrer FAZ.NET-Registrierung den korrekten Vor- und Nachnamen eingetragen haben. Im Falle der Veröffentlichung des Leser-Kommentars weisen wir am Beitrag sowohl den Klarnamen als auch den Nickname des Lesers aus. Unter Pseudonym oder anonym verfasste Texte können nicht berücksichtigt werden.
Veröffentlicht werden nur Beiträge, die auf den jeweiligen Artikel und sein Thema seriös und sachbezogen eingehen. Links- und rechtsradikale, pornographische, rassistische, beleidigende, verleumderische sowie ruf- und geschäftsschädigende Inhalte können nicht berücksichtigt werden, ebenso wenig sachlich falsche oder in angemessener Zeit nicht nachprüfbare Behauptungen. Links sind in den Leser-Kommentaren von FAZ.NET nicht gestattet. Die Redaktion behält sich vor Leser-Kommentare zu kürzen oder zu modifizieren. Jeder verfasste Beitrag wird von der Redaktion geprüft und schnellstmöglich veröffentlicht, sofern er diesen Richtlinien für FAZ.NET-Lesermeinungen nicht zuwiderläuft. Nutzern, die wiederholt versuchen, den Richtlinien nicht entsprechende Beiträge zu veröffentlichen, kann die Registrierung entzogen werden.
Für veröffentlichte Meinungsbeiträge gewähren Sie uns das unentgeltliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte und nicht ausschließliche Recht, diese Aussagen ganz oder teilweise zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzupassen, zu veröffentlichen, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen und darzustellen, Dritten einfache Nutzungsrechte an diesen Aussagen einzuräumen sowie die Aussagen in andere Werke und/oder Medien zu übernehmen.
Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass der gesamte Auftritt von FAZ.NET von verschiedenen Suchmaschinen intensiv ausgewertet wird und die Inhalte dort auch gelistet werden. Das schließt die Leser-Kommentare automatisch ein, so dass diese auch über FAZ.NET hinaus im Internet jederzeit recherchierbar sind.
Offensichtlich wurde der Sachverhalt falsch verstanden. Verhandelt wird der Tatbestand des Austausches von Fotos. Der Kindesmissbrauch steht nicht hier momentan nicht zur Verhandlung.
Erstaunlicher finde ich, dass die Staatsanwaltschaft offensichtlich keinerlei Bemühungen machte, die Einsteller der getauschten Bilder ausfindig zu machen. Das sind vermutlich die eigentlichen Drahtzieher und stellen den eigentlichen Kinderprono-Ring gar.
Mit diesem Prozess werden "nur" die Konsumenten verurteilt, aber nicht nicht die Täter. Das führt auf die Spur des von U. v. d. Leyen eingeführte STOPPSCHILD, das Kinderpronografie nicht verhindert, sondern nur die Randkonsumenten im Internet ausfindig macht. Die eigentlichen Drahtzieher bleiben im Hintergrund und werden gar durch solche Maßnahmen geschützt.
Eigentlich wäre es Aufgabe der Medien auf diesen Missstand in der Datenerfassung hinzuweisen, den wir alle wollen die eigentlichen Täter unschädlich machen und sie nicht hinter einem STOPPSCHILD der Regierung versteckt wissen.
Dieser Prozess zeigt sehr deutlich, dass das STOPPSCHILD tatsächlich nur als Portal für eventl. politisch motivierte Zensur aufgestellt wurde und in den nächsten Jahren zum vollen Einsatz kommt.