23.03.2005 · Im CDU-Schwarzgeldprozeß gegen den früheren Bundesinnenminister Manfred Kanther hat dessen Verteidiger am Mittwoch Freispruch gefordert. Die Staatsanwaltschaft tritt dagegen für eine Geldstrafe wegen Untreue ein.
Im CDU-Schwarzgeldprozeß gegen den früheren Bundesinnenminister Manfred Kanther hat dessen Verteidiger am Mittwoch Freispruch gefordert. Mit der Bildung einer geheimen Parteikasse in der Schweiz habe Kanther das Vermögen der hessischen CDU nicht gefährdet, sondern sogar vermehrt, sagte Rechtsanwalt Marcus Kratz vor dem Wiesbadener Landgericht. Die gegen die Bundes- CDU verhängte Strafe von 21 Millionen Euro habe er nicht voraussehen können.
Die Staatsanwaltschaft hatte am Dienstag eine Verurteilung zu 72.000 Euro Geldstrafe wegen Untreue verlangt. Mit der Bildung einer vor der eigenen Partei verborgenen geheimen Auslandskasse habe sich Kanther zulasten der Hessen-CDU schuldig gemacht sowie deren Vermögen geschädigt, argumentierten die Anklagevertreter. Ihre Forderung entspricht 360 Tagessätzen. Von 90 Tagessätzen an geht eine Geldstrafe ins Vorstrafenregister ein.
Kanther hatte Ende 1983 als damaliger Generalsekretär der hessischen CDU rund 20,8 Millionen Mark Parteivermögen in der Schweiz deponieren lassen. Mit dem Geld wurden Wahlkämpfe und andere politische Aktionen finanziert, es erschien aber bis zur Enthüllung der schwarzen Kasse Anfang 2000 nie in den offiziellen Rechenschaftsberichten. Deshalb muß die Bundes-CDU rund 21 Millionen Euro staatliche Zuschüsse zurückzahlen.