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Begehrtes Kunstwerk Darmstadt will Holbeins Madonna

 ·  Darmstadts Oberbürgermeister Partsch (Die Grünen) sieht rechtliche Bedenken beim Verkauf der Holbein-Madonna. Er will mit dem neuen Eigentümer über eine Leihgabe des Kunstwerks an das Hessische Landesmuseum sprechen.

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Darmstadts Oberbürgermeister Jochen Partsch (Die Grünen) hat noch Informationsbedarf zum Verkauf der Holbein-Madonna. Wie die Stadt mitteilte, hat Partsch sich in einem Schreiben an den hessischen Ministerpräsidenten gewandt und um Auskunft zur „rechtlichen Grundlage“ gebeten, die den Verkauf des Kunstwerks an den Unternehmer und Kunstsammler Reinhold Würth legitimiere. „Nachdem die Öffentlichkeit durch Medienberichte vom Verkauf der Holbein-Madonna an den Kunstsammler Reinhold Würth erfahren hat, werden inzwischen rechtliche Bedenken von verschiedenen Seiten an mich herangetragen“, heißt es in Partschs Schreiben. Deshalb bitte er um nähere Auskunft, auf welcher Rechtsbasis das Land in die Verkaufsverhandlungen mit dem Städel eingetreten sei.

Einen zweiten Brief hat Darmstadts Oberbürgermeister an den neuen Eigentümer des Kunstwerks geschrieben. Darin lädt er Würth nach Südhessen ein, um über die Möglichkeit zu sprechen, das Bild nach Abschluss der Sanierung des Hessischen Landesmuseums dort als Leihgabe „auf Zeit zu präsentieren“. Die Darmstädter Bürger seien mit dem einzigartigen Meisterwerk, das vor seiner Vergabe an das Frankfurter Städel in Darmstadts Schlossmuseum ausgestellt war, eng verbunden.

Brief an Eigentümer Würth

Zu jenen, die gegenüber Partsch rechtliche Bedenken geäußert haben, gehört der Darmstädter Rechtsanwalt Arnulf von Keussler. Er veröffentlichte vor wenigen Tagen einen Brief an den Oberbürgermeister, in dem er ihm ein „Auskunftsersuchen“ anriet, um Klarheit über die Klauseln des Kaufvertrages zwischen Würth und dem Hause Hessen zu bekommen. Keussler hatte schon 2003 Partschs Amtsvorgänger Peter Benz (SPD) juristisch beraten, als Darmstadt sich dagegen wehrte, die Darstellung der Muttergottes von Hans Holbein dem Jüngeren ans Städel auszuleihen. In seinem offenen Brief verweist er auf einen damals unter Beteiligung des Landes geschlossenen außergerichtlichen Vergleich, in dem zugesichert worden sei, dass das „vorübergehend“ ausgeliehene Gemälde nach Beendigung der Bauarbeiten am Hessischen Landesmuseum nach Darmstadt zurückkehre, um für immer dort zu bleiben. Dies habe dem letzten Willen des Erblassers Prinz Ludwig entsprochen, der damit die Erinnerung an das großherzogliche Haus Hessen-Darmstadt und die ehemalige Residenz habe wachhalten wollen.

Nach Ansicht von Keusslers hat das Land Hessen 2003 in dieser Frage eine „Garantenstellung“ übernommen. Es stelle sich deshalb die Frage, ob das Land diese Interessen durch Auflagen und Bedingungen gewahrt habe – etwa durch bestimmte Verleihregelungen – oder ob es Kompensationen anderer Art gegeben habe, „die im Ergebnis zu Lasten der Stadt gehen“. Zwar sei es wünschenswert, die städtischen Interessen ohne Prozess-Streitereien durchzusetzen, schreibt von Keussler. Gleichwohl rät er Partsch zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten sich aufgrund des „Vertragsbruchs des Hauses Hessen“ ergäben, um Darmstadts Interessen zu wahren.

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Jahrgang 1958, Korrespondent der Rhein-Main-Zeitung in Darmstadt.

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