12.11.2009 · Das sogenannte Künstlerviertel in Wiesbaden kann nicht wie geplant gebaut werden. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof entscheiden und den Bebauungsplan gekippt. Grund ist eine „unverträgliche Gemengelage“ zwischen Wohnbebauung und Gewerbebetrieben.
Das sogenannte Künstlerviertel in Wiesbaden kann nicht wie geplant gebaut werden. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat den Bebauungsplan der Stadt Wiesbaden gekippt. Grund sei eine „unverträgliche Gemengelage“ zwischen Wohnbebauung und Gewerbebetrieben. In dem Viertel könne kein Wohngebiet hochgezogen werden, wenn gleichzeitig noch Gewerbegebiete dort ansässig seien, und das zum Teil seit 100 Jahren. Geklagt hatte ein Holzhandelsunternehmens und eine Firma, die Gehwege reinigt. Die Richter weisen allerdings darauf hin, dass ihr Urteil keine direkten Auswirkungen auf schon ausgesprochene Baugenehmigungen hat.
Wiesbaden hatte in dem Künstlerviertel genannten Gebiet ein allgemeines Wohngebiet ausweisen wollen mit Schule und Kindertagesstätte, Jugendtreff und Grünflächen. Dagegen hatten die beiden Unternehmen geklagt, die hohe Auflagen zum Beispiel für den Lärm- und Brandschutz fürchteten. Wegen des bestehenden Betriebes könne auf dieser Fläche überhaupt kein Wohngebiet realisiert werden.
Revision gegen die Urteile nicht zugelassen
Darüber hinaus sei eine geplante vier bis fünf Meter hohe Lärmschutzwand in unmittelbarer Nähe zum Wohnhaus auf dem Betriebsgrundstück der Gehwegreinigungsfirma nicht zulässig, da dies zu einer „nicht hinnehmbaren Verschattung“ führe.
Hessens oberste Verwaltungsrichter gaben dem Recht, weil sie bei der Stadt ein „erhebliches Ermittlungs- und Abwägungsdefizit“ auf einer „schmalen Tatsachenbasis“ sahen. Wiesbaden habe zwei Gebiete vermischt, ohne auf die entsprechenden Konflikte einzugehen. Im Übrigen bestünden auch Bedenken in formeller Hinsicht. Die Revision gegen die Urteile wurde nicht zugelassen (Az.: 4 C 1789/08.N und 4 C 70/90/08.N).