04.05.2004 · Das umstrittene Gesetz über den Rhein-Main-Ballungsraum verstößt nicht gegen die Landesverfassung. Der Hessische Staatsgerichtshof hat die von 21 Kommunen und drei Landkreisen erhobene Grundrechtsklage ...
Das umstrittene Gesetz über den Rhein-Main-Ballungsraum verstößt nicht gegen die Landesverfassung. Der Hessische Staatsgerichtshof hat die von 21 Kommunen und drei Landkreisen erhobene Grundrechtsklage gegen das Gesetz, das der Hessische Landtag am 19.Dezember 2000 mit den Stimmen der damaligen CDU/FDP-Koalition verabschiedete, abgewiesen. Das Verfassungsgericht des Landes befand, daß die Klage im wesentlichen unzulässig sei, weil das Ballungsraumgesetz nicht unmittelbar in das kommunale Selbstverwaltungsrecht eingreife. Es bedürfe vielmehr noch der Konkretisierung, etwa durch eine Rechtsverordnung, um vollziehbar und dann auch rechtlich angreifbar zu sein.
Dabei verwies der Staatsgerichtshof eventuelle künftige Normenkontrollkläger zunächst auf den verwaltungsgerichtlichen Verfahrensweg. Erst ein Jahr nach Abschluß dieses Verfahrens vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof könne dann gegen die Rechtsverordnung und das durch sie konkretisierte Gesetz Grundrechtsklage vor dem Staatsgerichtshof erhoben werden.
Nach Ansicht des Staatsgerichtshofs schafft das Gesetz mit seiner Vorschrift, wonach die Städte, Gemeinden und Landkreise des Ballungsraums Zusammenschlüsse zur gemeinsamen Wahrnehmung einer Reihe von Aufgaben bilden "sollen", keine rechtlichen Verpflichtungen für die Kommunen. Das Gesetz enthalte damit lediglich eine "Zielvorgabe mit Appellcharakter".
Ein Beleg dafür und gegen die Annahme einer Verpflichtung ist aus Sicht der Richter unter anderem, daß der Gesetzgeber bewußt keinerlei Vorgaben für Organisationsform und -umfang der gewünschten Zusammenschlüsse gemacht, sondern entsprechende Regelungen ganz den Kommunen überlassen habe.Gleiches gilt, wie die Richter meinen, für den Rat der Region, dem die kreisfreien und Sonderstatus-Städte sowie die Landkreise der Region angehören. Dem Gremium stünden keinerlei "exekutivische Entscheidungsbefugnisse" gegenüber Dritten zu. Die von ihm aufgestellten Grundsätze hätten keine Verbindlichkeit. Ebenfalls nicht zu beanstanden war für den Staatsgerichtshof die Abgrenzung des Verbandsgebiets, zu dem beispielsweise Wiesbaden und Darmstadt nicht gehören, und die Übertragung der Flächennutzungsplanung auf den Planungsverband für den Ballungsraum.
Von den Landespolitikern wurde das Urteil des Staatsgerichtshofs sehr unterschiedlich kommentiert. Für die CDU-Landesregierung werteten es der Chef der Staatskanzlei, Stefan Grüttner, und Innenminister Volker Bouffier als "Erfolg auf der ganzen Linie". Der eigentliche Gewinner aber sei die Rhein-Main-Region, sagte Grüttner. Beide Minister äußerten die Erwartung, daß das Urteil der Zusammenarbeit in der Region einen "starken Schub geben" werde. Allerdings müßten nun das "Blockieren" und die "Verweigerungshaltung" in der Region aufhören. Die Landesregierung setzt nach den Worten der Minister unverändert auf Freiwilligkeit. Sie will die Entwicklung beobachten und für den Fall, daß kein zügiges Voranschreiten erkennbar wird, nach den Worten Bouffiers "selbstverständlich die Instrumente des Gesetzes nutzen, um die notwendige, ja überfällige Zusammenarbeit zu forcieren". Bouffier hob zugleich hervor, daß nach dem Urteil keine Notwendigkeit bestehe, das Ballungsraumgesetz zu ändern.
Die Kommunen könnten mit dem Urteil "gut leben", äußerten die beiden Rechtsprofessoren Hans Meyer (Berlin) und Georg Hermes (Frankfurt), die Verfahrensbevollmächtigte für die Kommunen gewesen waren. Schließlich entfalte das Gesetz danach "praktisch keine Wirkung". Es sei ja alles freiwillig, und jede wesentliche Entscheidung sei auf später verschoben worden. Das Gesetz selbst ist nach den Worten Meyers wegen seiner Unverbindlichkeit und Unbestimmtheit "das Papier nicht wert, auf dem es steht". Meyer erkannte darin ein Beispiel für eine "Form von unernster Gesetzgebung", die mithin auch ungeeignet sei, die Probleme des Rhein-Main-Gebiets zu lösen. Der Rechtsprofessor nahm auch das Gericht nicht von Kritik aus. Es sei "unter seinen Möglichkeiten geblieben".
Nach Ansicht des Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion, Jürgen Walter, ist und bleibt das Ballungsraumgesetz ein "schlechtes Gesetz", weil es das Gegeneinander in der Region fördere und nicht das Miteinander. Die Entscheidung des Staatsgerichtshofs bedeutet für ihn eine "weitere Hängepartie", weil die wesentlichen Fragen nicht entschieden worden seien. Sollte die Landesregierung, wie von Ministerpräsident Roland Koch (CDU) angekündigt, per Rechtsverordnung Zwangsverbände bilden, weil auf freiwilliger Basis erwartungsgemäß keine Lösungen zustande kommen dürften, seien neue Klagen absehbar. Und die SPD werde die Kommunen dabei unterstützen. "Wir wollen eine Welle des Widerstands" gegen ein solches Vorhaben der Landesregierung, sagte Walter. Das aber bedeute, daß weitere vier Jahre ins Land gehen würden, in denen sich der von Koch und der Landesregierung tatenlos beobachtete Abstieg des Rhein-Main-Gebiets fortsetzen werde. Der SPD-Politiker plädierte statt dessen für einen "mutigen Weg" und offerierte das SPD-Regionalkreis-Modell.
"Das Ballungsraumgesetz ist verfassungsgemäß - solange es nicht angewendet wird": Auf diese ironische Formel brachten die Grünen das Urteil des Staatsgerichtshofs, mit dem die Debatte über die richtige Struktur für die Region nicht beendet, sondern im Gegenteil neu eröffnet sei. Die Landesregierung müsse jetzt handeln und darlegen, wie sie Kooperation im Rhein-Main-Gebiet zu organisieren gedenke, verlangte der Abgeordnete Mathias Wagner.
"Die Zeit des Stillstandes ist endlich und endgültig vorbei", befand die FDP, die sich durch das Urteil in ihrer Politik für den Ballungsraum "vollständig bestätigt" sah, wie der Vorsitzende der Landtagsfraktion, Jörg-Uwe Hahn, und der Erste Kreisbeigeordnete des Main-Taunus-Kreises, Hans-Jürgen Hielscher, äußerten. Nach dem "Zuckerbrot der Freiheit" müsse nun aber auch die "Peitsche der Zwangszusammenarbeit" kommen, wenn sich die Kommunalpolitiker nicht einigen sollten, forderte Hahn. Eine besondere Verantwortung attestierten Hahn und Hielscher der Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth (CDU) als Vorsitzender des Rats der Region. Roth sei aufgefordert, "sämtliche Nebenkränzchen zu beenden und die Arbeit im Rat der Region ordentlich zu gestalten". Die FDP will nach Angaben Hielschers schon in dieser Woche über die konkreten Auswirkungen des Urteils beraten und "den Stillstand kurzfristig beendet wissen".
Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Franz Josef Jung, sah in dem Urteil auch eine Aufforderung an die Kommunen, sich nicht mehr gegen eine Zusammenarbeit zu wehren und die "Kämpfe von gestern" zu beenden. Die Region dürfe keine Zeit mehr verlieren. Das Regionalkreis-Modell der SPD lehnte Jung als "unrealistisches Mammutmonstrum" ab. (a.k.)