16.02.2007 · Ahmed Tariq gehört zu den 15.000 geduldeten Ausländern in Hessen. Er versucht, einen Job zu finden, um für sich und seine Familie das Bleiberecht zu bekommen.
Von Stefan ToepferHeute in einer Woche macht sich Ahmed Tariq wieder auf den Weg aus dem beschaulichen Usinger Land nach Offenbach. Dieses Mal müsste es klappen mit der Arbeitsstelle. Schon einmal hat er sich dort bei einer Zeitarbeitsfirma vorgestellt, um einen Job als Verpacker oder Reinigungskraft zu finden.
Jetzt stehen seine Chancen recht gut, denn die Ausländerbehörde des Hochtaunuskreises hat seine Duldung vor kurzem bis zum 30. September verlängert. Innerhalb dieser Frist müssen Menschen wie Ahmed Tariq einen Job finden, um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Die Innenminister hatten dies am 17. November so beschlossen. Wenig später hatte Tariq einen Antrag gestellt, um mit seiner Familie in Deutschland bleiben zu können. Jetzt hofft er, dass er Arbeit findet: „Ich werde es mit aller Kraft versuchen.“
„Das Regime in Pakistan ist gegen uns“
Die Familie Tariq gehört zu den 15.000 geduldeten Ausländern in Hessen. Eigentlich müssen sie ausreisen, weil ihr Asylantrag nicht anerkannt wurde. Sie werden aber nicht abgeschoben, sondern geduldet – jeweils für drei Monate, oft jahrelang. Ahmed Tariq lebt seit 1998 in Deutschland. Da hatte er schon eine Abschiebung hinter sich, musste zurück in sein Heimatland, nach Pakistan. Sein erster Aufenthalt in Deutschland dauerte von 1989 bis 1995. Parveen Nusrat, seine Frau, war ihm 1994 nachgereist. Sie blieb in Deutschland, nachdem er abgeschoben worden war. Das war im Januar, im Juli kam ihre erste Tochter, Madiha, zur Welt. Von ihrer Geburt erfuhr ihr Vater per Post. 1998 kam er wieder nach Deutschland, die Familie lebte zunächst in Oberursel. Seit 2005 wohnt sie im Flüchtlingsheim in Grävenwiesbach, das vom Diakonischen Werk Hochtaunus getragen wird.
„Ich weiß nichts von Pakistan, außer dass meine Großeltern und eine Tante dort leben“, sagt die elf Jahre alte Madiha, die die fünfte Klasse der Konrad-Lorenz-Schule in Usingen besucht. Sie ginge in ein für sie fremdes Land, wenn die Familie abgeschoben würde – genauso wie ihre Schwestern Nuzhat (acht Jahre), Rahila (fünf) und Sahar (14 Monate). Geflohen sind ihre Eltern, die aus der Nähe von Lahore stammen, weil sie zur Ahmadiyya-Gemeinschaft gehören, einer muslimischen Glaubensrichtung, die in Pakistan verfolgt wird. Orthodoxe Muslime anerkennen die Gruppe nicht, da sie in ihr die einzigartige Stellung Mohammeds als Prophet beeinträchtigt sehen. Die Ahmadis glauben, dass in ihrem Gründer der Messias gekommen sei. „Das Regime ist gegen uns“, sagt Tariq knapp, erzählt von Verhaftungen. „Auch meine Brüder hatten Probleme.“ Mehr will er nicht sagen.
Seine Geschwister – drei Brüder und eine Schwester – haben Pakistan jedenfalls auch verlassen, leben in Deutschland und der Schweiz. Ein Bruder unterstützte Tariqs Frau finanziell, als sie allein mit der ersten Tochter zurechtkommen musste, und hilft der Familie auch jetzt, damit sie den im Umgang mit den Behörden nötigen Anwalt bezahlen kann.
„Ich will nicht von Sozialhilfe leben“
Fachleute schätzen, dass etwa zehn bis 15 Prozent der 15.000 Geduldeten in Hessen die Voraussetzungen erfüllen, um ein Bleiberecht zu bekommen. Dazu gehört außer dem Nachweis einer Arbeit vor allem, dass Familien seit sechs und Alleinstehende seit acht Jahren in Deutschland leben müssen. Das erfüllen die Tariqs. „Nun hängt alles an der Arbeitsstelle“, sagt Iris Oesch, die Leiterin der Flüchtlingsunterkunft in Grävenwiesbach. Um einen Job zu finden, kann Tariq den Hochtaunuskreis verlassen; weil er als geduldeter Ausländer in Grävenwiesbach wohnt, darf er sich eigentlich nur in dem Landkreis aufhalten.
Damit, dass eine Aufenthaltserlaubnis (sie wird zunächst für zwei Jahre erteilt und dann überprüft) an eine Arbeitsstelle gekoppelt ist, wollen die Politiker erreichen, dass Geduldete nicht dauerhaft von der Sozialhilfe leben. Diesem Grundsatz wird vermutlich auch ein Gesetz folgen, über das die große Koalition in Berlin derzeit berät und das den Innenministerbeschluss ersetzen soll. „Ich will nicht von Sozialhilfe leben“, sagt Tariq, der immer wieder Stellen angenommen hat. Gearbeitet hat er als Reinigungsaushilfe oder in einer Umzugsfirma. Es war mitunter schwer, eine Stelle zu finden. Die Arbeits- und die Ausländerbehörde hätten trotz der kurzen Duldungszeiträume von drei oder weniger Monaten recht lange gebraucht, um die Anträge zu bearbeiten, sagt Tariq. Arbeitgeber stellten Menschen nicht ein, deren Aufenthalt unsicher sei.
In jüngster Zeit hat er keine Arbeit mehr gefunden, die Familie lebt von Sozialhilfe. „Was ihm hilft, ist, dass Deutsche und andere Ausländer bei der Jobsuche gegenüber den Geduldeten nun nicht mehr bevorzugt werden“, sagt Oesch. Es könnte sein, dass die Familie bald umziehen muss, näher an die Arbeitsstelle von Ahmed Tariq. Ohne einen Nachbarn aus dem Flüchtlingsheim, der ein Auto hat und ihn mitnimmt, käme er schon heute kaum aus dem Taunus nach Offenbach.
Gute Schulbildung
Vermutlich wird Tariqs Familie „ergänzende Sozialleistungen“ beziehen müssen, auch wenn Ahmed Tariq arbeitet. Das ist nach den Vorschriften vorübergehend erlaubt. Dieser Begriff soll in Hessen nach einer Übereinkunft von Innenministerium und Regierungspräsidien „großzügig“ ausgelegt werden. Die Rede ist von bis zu zwei Jahren. Oesch meint, Familien sollten unterstützt werden, bis die Kinder ausgebildet seien. Schließlich brauche man im eher kinderarmen Deutschland gutqualifizierte Nachwuchskräfte.
Bis Madiha, Nuzhat, Rahila und Sahar eine Ausbildung oder ein Studium absolviert haben, dauert es noch einige Jahre. Doch schätzen ihre Eltern es schon jetzt, dass sie eine gute Schulbildung bekommen und, anders als in Pakistan, „sicher leben können“.