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Aschaffenburg Streit mit der Obrigkeit

12.06.2006 ·  In Unterfranken hatten am Sonntag zwei Unternehmen ohne Genehmigung ihre Möbelhäuser geöffnet - denn die hessische Konkurrenz hatte die Erlaubnis.

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„Wir wollten ein Zeichen setzen“, sagte Hans-Peter Schüßler vom Möbelhaus Kempf in Aschaffenburg. „Wir haben ein Exempel statuiert“, lautete die Formulierung seines in diesem Fall solidarischen Mitbewerbers Benjamin Spilger in Obernburg (Landkreis Miltenberg). Die Nuance im Ton ändert nichts daran, daß es jedenfalls um einen glatten Rechtsbruch geht: Beide Unternehmen haben am Sonntag nachmittag ihre insgesamt vier Häuser in Aschaffenburg, Obernburg, Großwallstadt und Sulzbach ohne eine Genehmigung für den Verkauf geöffnet. Über die Frage, ob sie diese Ordnungswidrigkeit am nächsten Sonntag wiederholen werden, haben sie noch nicht entschieden.

Aus heiterem Himmel kam sie nicht. Schon als sich abzeichnete, daß die Konkurrenz im nahen Hessen die dortige liberale Gesetzgebung nutzen würde, um während der Fußball-Weltmeisterschaft auch sonntags Möbel zu verkaufen, wandten sich die Geschäftsleute vom bayerischen Untermain an die Staatsregierung in München. Denn während die WM der hessischen Konkurrenz bis zu fünf Sonntage beschert, an denen Kunden ohne Stress und mit viel Zeit einkaufen können, profitieren die bayerischen Einzelhändler am Untermain kaum von dem sportlichen Großereignis - im Gegenteil: Weil aller Erfahrung nach an einem verkaufsoffenen Sonntag so viel verkauft werde wie an drei Werktagen, drohe eine Summe in der Nähe eines Monatsumsatzes vollständig jenseits der Landesgrenze zu entschwinden, meinten sie.

„Sehr zufrieden mit dem Erfolg“

Doch die Politiker blieben hart. „Der Sonn- und Feiertagsschutz wird bei uns sehr hochgehalten“, lautete die Begründung, die der Sprecher des beim Ladenschluß federführenden Arbeitsministeriums noch einmal gab. Abstriche daran habe man schon gemacht, indem man die Verkaufszeiten an Spielorten und -tagen in begrenztem Maße erweitert habe. Weiter könne man nicht gehen.

Kurzfristig hatten die Möbelhäuser sich deshalb zu der außergewöhnlichen Aktion entschlossen. Weil die Werbung keinen zeitlichen Vorlauf hatte und wegen des hochsommerlichen Wetters war der Umsatz am Ende allerdings eher bescheiden. „Wir waren meilenweit von dem Umsatz eines normalen verkaufsoffenen Sonntages entfernt“, berichtete Schüßler. Doch Spilger stellte die öffentliche Wirkung heraus. Insgesamt könne man „mit dem Erfolg sehr zufrieden“ sein.

Allerdings wurde er mit einer Gesetzesübertretung erkauft. Am Samstag schickte zunächst der Einzelhandelsverband eine Abmahnung. Spilger gab die verlangte Unterlassungserklärung nach eigenem Bekunden noch am selben Tag ab, hielt sich aber nicht daran. Schüßler unterschrieb erst nach dem verkaufsoffenen Sonntag. Die beiden Geschäftsleute müssen in dieser Woche über ihr weiteres Vorgehen entscheiden. Die Konkurrenz in Hessen schläft zumindest auch am nächsten Sonntag nicht. Daß etwa Segmüller und Mann-Mobilia geöffnet haben, ist in ihrer Telefonzentrale zu erfahren.

Bußgeld von 2500 Euro erwartet

Spilger gab sich kampfeslustig und schloß nicht aus, die Aktion zu wiederholen. Schüßler will „weitere Provokationen“ lieber vermeiden und erhofft sich von Gesprächen mit Landespolitikern aller Parteien eine Lösung.

Beratungsbedarf hatten auch der Leiter der Ordnungsverwaltung im Aschaffenburger Rathaus, Meinhard Gruber, und dessen Kollegen beim Landratsamt Miltenberg. Die beiden zuständigen Behörden wollen gleichzeitig und abgestimmt gegen die Unternehmen vorgehen. Diese sollen heute angehört werden. Dann wird nach Grubers Einschätzung „relativ wahrscheinlich“ ein Bußgeld verhängt, das höchstens bei 2500 Euro liege.

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