25.07.2007 · Arbeitnehmer dürfen Aufträge ablehnen, wenn sie damit die zulässige Arbeitszeit erheblich überschreiten müssten. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entscheiden. Derweil hat die Arbeitsagentur ermittelt, dass die Hessen immer länger arbeiten.
Arbeitnehmer dürfen Aufträge von Vorgesetzten ablehnen, wenn sie damit die zulässige Arbeitszeit erheblich überschreiten müssten. Das ergibt sich aus einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt. Die Richter erklärten damit die fristlose Kündigung eines Fahrers bei einem Abschleppunternehmen für gegenstandslos (Az. 1 Ca 1199/07).
Der Mann war bereits seit dem frühen Morgen im Einsatz. Am Nachmittag erhielt er den Auftrag, ein Pannenfahrzeug nach Düsseldorf zu bringen. Hätte er die Fahrt angenommen, hätte er gegen die Arbeitszeitgesetze verstoßen müssen. Sein Kollege kam tatsächlich erst in der Nacht aus Düsseldorf zurück. Daher lehnte der Mann - aus Sicht des Gerichts zu Recht - den Auftrag des Vorgesetzten ab.
In 53 Prozent der Firmen mehr als 40 Stunden
Derweil ist bekannt geworden: Die Beschäftigten in Hessen arbeiten immer länger. Im vergangenen Jahr hatten die Vollzeitbeschäftigte im Schnitt eine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit von 39,2 Stunden in der Woche, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) auf Grundlage einer repräsentativen Studie mitteilte. 2004 waren es 12 Minuten weniger, 2002 sogar 42 Minuten weniger.
Gleichzeitig stieg der Anteil der Betriebe, in denen durchschnittlich 40 Stunden und mehr in der Woche Woche gearbeitet wird. Waren es 2002 erst 40 Prozent der Betriebe, lag der Anteil 2006 schon bei 53 Prozent.