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Arbeitsmarkt Sozialministerium prüft Hartz-Anträge der Kommunen

22.07.2004 ·  In den hessischen Kommunen wird derzeit intensiv gearbeitet, um zum Jahresbeginn das aus Arbeitslosen- und Sozialhilfe gebildete Arbeitslosengeld II auszahlen und Langzeitarbeitslose besser in den Arbeitsmarkt vermitteln zu können.

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In den hessischen Kommunen wird derzeit intensiv gearbeitet, um zum Jahresbeginn das aus Arbeitslosen- und Sozialhilfe gebildete Arbeitslosengeld II auszahlen und Langzeitarbeitslose besser in den Arbeitsmarkt vermitteln zu können. Wie berichtet, haben sich in den vergangenen Tagen weitere Kreise und kreisfreie Städte für eine der beiden Möglichkeiten zur Betreuung von Hilfeempfängern entschieden (F.A.Z. vom Donnerstag): Entweder bilden die Kommunen mit den Agenturen für Arbeit eine Arbeitsgemeinschaft, also eine neue, eigenständige Behörde, oder sie wählen den Weg, alleine für die Langzeitarbeitslosen zuständig zu sein. Die kreisfreien Städte machen in aller Regel von der ersten Möglichkeit Gebrauch, die Kreise von der zweiten.

Ein Antrag auf die Alleinzuständigkeit liegt beim hessischen Sozialministerium schon vor, und zwar aus dem Main-Kinzig-Kreis. Wie Rolf Keil, Referatsleiter für Arbeitsmarktpolitik im Ministerium, auf Anfrage sagte, werden weitere 13 Kreise einen solchen Antrag stellen. Bis zum 15. August müssen die Bewerbungen eingegangen sein. Dann muß das Ministerium eine Auswahl treffen, denn nur fünf Kommunen aus Hessen dürfen letztlich alleine für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen verantwortlich sein. Diese Zahl richtet sich nach den Stimmen des Landes im Bundesrat. Insgesamt sollen in Deutschland 69 Kommunen diese Möglichkeit erhalten. Vier Wochen hat das Sozialministerium nach dem 15.August Zeit, die geeignetsten fünf der 14 Kreise auszusuchen, wie Keil erläutert. Die Liste wird dann am 15. September an das Bundeswirtschaftsministerium geschickt, das keine Änderungen an ihr vornehmen darf.

Es könnte sein, daß außer den 14 Kreisen (Hochtaunus, Main-Taunus, Main-Kinzig, Rheingau-Taunus, Offenbach, Groß-Gerau, Darmstadt-Dieburg, Bergstraße, Vogelsberg, Marburg-Biedenkopf, Hersfeld-Rotenburg, Limburg-Weilburg, Odenwald und Fulda) auch die Stadt Wiesbaden einen Antrag auf Alleinzuständigkeit stellt. Dies will das Sozialdezernat den Stadtverordneten jedenfalls vorschlagen, wie Dieter Ritschel, Referent von Sozialdezernent Wolfgang Hessenauer (SPD), gestern sagte. Die Entscheidung soll am 12.August fallen.

Der Antrag auf Alleinzuständigkeit für Arbeitslosengeld-II-Empfänger besteht aus zwei Teilen: dem Beschluß des Kreistags oder der Stadtverordnetenversammlung und aus einem detaillierten Plan. Vor allem auf ihm fußt die Entscheidung im Sozialministerium bei der Auswahl der fünf Kommunen, die an das Bundeswirtschaftsministerium gemeldet werden. In dem Plan müssen die Kommunen etwa darlegen, welche Erfahrungen sie in der Betreuung Langzeitarbeitsloser schon haben, welche Räume und wieviel Personal sie künftig dafür zur Verfügung stellen wollen. "Das wird keine einfache Auswahl", sagte Keil. Außerdem soll für eine gerechte Verteilung gesorgt werden, so daß auf der Fünfer-Liste beispielsweise nicht nur Kreise aus Südhessen stehen.

Wiesbaden wäre die einzige kreisfreie Stadt, die einen solchen Antrag stellt. Auch in Darmstadt und Kassel gab es entsprechende Diskussionen. Diese Städte haben sich aber genauso für eine Kooperation mit der Agentur für Arbeit entschieden wie Frankfurt und Offenbach. Ebenso wollen sieben Kreise verfahren und mit der Agentur für Arbeit zusammenarbeiten: Wetterau, Lahn-Dill, Schwalm-Eder, Werra-Meißner, Gießen, Waldeck-Frankenberg und Kassel.

Wie Keil weiter sagte, könnte Hessen noch ein sechster Platz zufallen. Denn die Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen würden von der Option auf die Alleinzuständigkeit keinen Gebrauch machen. Dadurch entstünden - gemessen an den Stimmen jener Länder im Bundesrat - neun zusätzliche Optionsmöglichkeiten, die auf die anderen Bundesländer verteilt würden. (toe.)

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