12.08.2003 · Die Opposition im Hessischen Landtag hat am Dienstag versucht, in der ungeklärten Angelegenheit einer "Amnestie für Steuersünder" den Druck auf Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) zu erhöhen: SPD und ...
Die Opposition im Hessischen Landtag hat am Dienstag versucht, in der ungeklärten Angelegenheit einer "Amnestie für Steuersünder" den Druck auf Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) zu erhöhen: SPD und Grüne bekräftigten ihre Forderung nach umfassender Aufklärung der Vorgänge um jene ominöse, angeblich mit Wissen und Billigung des Finanzministeriums ergangene Amtsverfügung 2001/18 des Finanzamts FrankfurtV vom 30.August 2001, mit der die Steuerfahndung bei ihren Ermittlungen wegen steuerhinterzieherischer Kapitaltransfers ins Ausland gegen Hunderte von Steuerbürger gestoppt worden sein soll. Die beiden Fraktionen präsentierten Fragenkataloge zu den von ihnen als "Affäre" oder "Skandal", mit und ohne Anführungszeichen, gewerteten Vorgängen, setzten der Regierung eine Frist bis Freitag und kündigten für den Fall, daß Weimar sie ungenutzt verstreichen lasse, "parlamentarische Schritte" an. Auch die FDP verlangte Aufklärung. Der Finanzminister aber schwieg weiter. Er ließ durch Pressesprecherin Susanne Rothenhöfer lediglich mitteilen, daß die Fragen der Fraktionen eingegangen seien und in Zusammenarbeit mit der Oberfinanzdirektion Frankfurt als der Dienst- und Fachaufsicht der Finanzämter zügig bearbeitet würden.
Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Norbert Schmitt, warf dem Finanzminister vor, mit der bei der hessischen CDU üblichen "Taktik des Tarnens und Täuschens" die Aufklärung des Falles verhindern zu wollen. Mit seinem Versuch, die Verantwortung auf die Oberfinanzdirektion abzuschieben und sich hinter dem Steuer- und dem Amtsgeheimnis zu verstecken, werde Weimar nicht durchkommen. Er werde der Öffentlichkeit alle Details des Vorgangs präsentieren müssen. Der SPD-Politiker sieht das Prinzip der "Steuergerechtigkeit" als berührt an. Es kann in seinen Augen nicht sein, daß "Prominente" durch eine solche Amtsverfügung geschützt würden, "während jeder normale Steuerzahler ordnungsgemäß seine Steuern zahlen muß".
Die CDU müsse sich an ihren eigenen Maßstäben messen lassen, sagte Schmitt und erinnerte an die "völlig überzogene Hexenjagd", die 1998 von der damaligen Oppositionspartei CDU gegen den damaligen Finanzminister Karl Starzacher (SPD) im Zusammenhang mit den Kapitalflucht-Verfahren gegen Banken und deren Kunden eröffnet worden sei. Die Steuerfahndung des Finanzamts Frankfurt war seinerzeit heftig dafür kritisiert worden, daß sie Durchsuchungen bei zwei Sparkassen den Instituten angekündigt hatte, und Starzacher, der dieses Vorgehen gerechtfertigt hatte, mußte sogar erleben, daß ein besonders eifriger Staatsanwalt Ermittlungen gegen ihn aufnahm. Damals sei die CDU massiv für die Strafverfolgung aller Steuersünder eingetreten, merkte Schmitt an. Drei Jahre danach und in der Regierung habe sie dann die Verfolgung genau dieser Steuersünder offenbar verhindert.
Die SPD vermutet, daß dadurch dem hessischen Fiskus ein "hoher Millionenschaden" entstanden sei. Nordrhein-Westfalen beispielsweise habe aufgrund der Ermittlungen in den sogenannten Bankenfällen 1,7 Milliarden Euro zusätzlich eingenommen, sagte Schmitt. Es gehe also keineswegs um "Peanuts".
Den Grünen-Fraktionsvorsitzenden Tarek Al-Wazir irritiert vor allem das Schweigen des Finanzministers. Dadurch weite sich die Angelegenheit immer mehr zu einer "Steuerhinterziehungsaffäre" aus. Ministerpräsident Roland Koch (CDU) "rennt sonst jedem Mikrofon hinterher", wenn es darum gehe, Verantwortung für finanzielle Krisen der Bundesregierung zuzuschieben, kritisierte der Grünen-Politiker. Stehe aber der Vorwurf im Raum, daß das Land Hessen trotz seines von Weimar aufgehäuften "Rekordschuldenbergs" freiwillig "Millionen in den Wind geschrieben" habe, sei "Abducken im Sommerloch" angesagt. Das würden die Grünen nicht zulassen. Al-Wazir erachtet es als bemerkenswert, daß die Amtsverfügung mitten in der Zeit der Untersuchungsausschüsse des Bundes- und des Hessischen Landtags zur CDU-Schwarzgeldaffäre sowie des Bundestagswahlkampfes und des nahenden hessischen Landtagswahlkampfes erlassen wurde. Je länger das Finanzministerium schweige, um so drängender stellt sich ihm die Frage, wie viele und welche Personen und Personenkreise von dem faktischen Verzicht des Landes auf die Strafverfolgung profitiert hätten. Zu fragen sei schließlich, ob dadurch nicht "Kernklientel von Schwarz und Gelb" geschützt worden sei.
Weit zurückhaltender als SPD und Grüne trat in der Angelegenheit bisher die FDP auf: Der Vorsitzende der Landtagsfraktion, Jörg-Uwe Hahn, bezeichnete es auf Anfrage als "Selbstverständlichkeit", daß der Finanzminister auf sachlich gestellte Fragen in sachlicher Weise umfassend Antwort gebe. Ebenso selbstverständlich sei, daß der Minister den in Frage stehenden Vorgang erläutere, soweit nicht das Steuergeheimnis berührt sei. (ale.)