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Sonntag, 19. Februar 2012
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Acker mit Gen-Gerste verwüstet Haftstrafen für selbsternannte „Feldbefreier“

04.09.2008 ·  Weil sie ein Versuchsfeld der Universität Gießen mit gentechnisch veränderter Gerste zerstört haben, sind zwei 27 und 44 Jahre alte Männer zu je sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Urteil erging wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung.

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Weil sie ein Versuchsfeld für genveränderte Gerste der Universität Gießen zerstört haben, sind zwei 27 und 44 Jahre alte Männer zu je sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Gießen sah es als erwiesen an, dass die Gentechnik-Gegner im Juni 2006 den Zaun um das Versuchsgelände durchtrennten, die Pflanzen herausrissen und zertrampelten. Als das Urteil wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung erging, waren die beiden Angeklagten nicht anwesend. Laut Anklage war durch die Tat ein Schaden von rund 55.000 Euro entstanden.

Eine Überwachungskamera der Universität und Journalisten hatten die Aktion der selbst ernannten „Feldbefreier“ gefilmt. Ein Zeuge, ein Biologe, der für den Gentechnik-Versuch zuständig gewesen war, hatte vor Gericht aussagt, dass durch die Aktion rund 20 Prozent der Versuchsfläche unbrauchbar geworden seien. Dadurch hätten nicht alle Forschungsziele der Universität erreicht werden können. Die Angeklagten hatten vor Gericht keine Aussagen gemacht.

Angeklagter des Gerichtssaals verwiesen

Das Gericht zeigte Verständnis für die Angst vor möglichen Gefahren der Gentechnik. Doch hätten die vorbestraften Aktivisten mit legalen Mitteln, etwa mit dem Weg über Gerichte, gegen das Versuchsfeld vorgehen müssen. Die beiden Männer waren bei der Urteilsverkündung nicht dabei.

Der 44 Jahre alte Gärtner war zuvor wegen „ungebührlichen Verhaltens“ des Saales verwiesen worden. Er hatte dem Richter vorgeworfen, „unverschämt“ zu sein und ihn der Lüge bezichtigt. Der 27-Jährige war nach einer Pause in dem Verfahren nicht mehr zur Verhandlung zurückgekehrt. Die Strafen wurden nicht zur Bewährung ausgesetzt.

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