13.07.2005 · Die Grünen im hessischen Landtag sind mit einem Gesetzentwurf gescheitert, der auf die Offenlegung der Nebeneinkünfte der Abgeordneten abzielt. Die CDU-Mehrheit sowie die FDP haben sich dagegen ausgesprochen.
CDU und FDP lehnen die Offenlegung der Nebeneinkünfte von Landtagsabgeordneten ab. Sie widersprachen am Mittwoch im Landtag einem Gesetzentwurf der Grünen, der eine entsprechende Bundesregelung für Hessen vorschlägt. Danach sollen Parlamentarier Nebeneinkünfte über 1000 Euro monatlich dem Landtagspräsidenten melden, der sie in drei Kategorien einordnet. Veröffentlicht wird nicht die Summe, sondern nur die Einkommensklasse des jeweiligen Abgeordneten. Die SPD unterstützte den Vorschlag, mit dem sich nun der Ältestenrat befaßt.
Die CDU verwies auf bereits bestehende strenge Regelungen in Hessen. Abgeordnete dürften nicht anders behandelt werden als jeder Bürger. „Das Steuergeheimnis muss gewahrt bleiben“, sagte Fraktionsgeschäftsführer Frank Gotthardt. Die FDP sah in dem Grünen- Vorschlag und auch in der Regelung für Bundestagsabgeordnete einen Eingriff die Grundrechte des Parlamentariers. „Es gibt massive verfassungsrechtliche Bedenken“, sagte Gotthards FDP-Kollegin Nicola Beer. Außerdem zwinge die Regelung Freiberufler und Unternehmer, sensible Geschäftsdaten zu veröffentlichen.
Verdienst muß nicht genannt werden
Der Entwurf der Grünen will die Nebeneinkünfte in drei Gruppen (bis 3250 Euro, bis 6500 Euro und über 6500 Euro) einordnen. Der Name des Abgeordneten und die Einkommensklasse soll der Landtagspräsident im Handbuch des Landtages und auf dessen Internet-Seite veröffentlichen. Hessens Abgeordnete bekommen für ihr Amt rund 6500 Euro Grundentschädigung monatlich. Bisher müssen sie Nebentätigkeiten zwar angeben, nicht aber den Verdienst nennen.
„Wir wollen den Nebenverdienst aus der Grauzone ins Licht der Öffentlichkeit rücken“, sagte der Grünen-Abgeordnete Frank-Peter Kaufmann. Nebeneinkünfte seien nicht anrüchig, sie müßten nur transparent gemacht werden. Die SPD unterstützte den Vorschlag. „Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf“, sagte der SPD-Abgeordnete Reinhard Kahl. Da sich der Grünen-Entwurf sich an einer durch Gutachten bestätigten Bundes-Regelung orientiere, sei er verfassungsrechtlich in Ordnung.
Verschärfte Vorgaben für Bundestagsmitglieder
Der Bundestag hatte Ende Juni die Regeln für seine Abgeordneten verschärft. Damit reagierte die rot-grüne Koalition auf eine Nebenverdienst-Affäre Anfang des Jahres. Damals waren Abgeordnete der Käuflichkeit bezichtigt worden, weil sie Zuwendungen von Unternehmen ohne erkennbare Gegenleistung bezogen hatten.