Als Konsequenz aus den Ermittlungspannen bei der Mordserie der rechtsextremistischen Terrorgruppe NSU hat sich der hessische Innenminister Boris Rhein (CDU) für eine deutlich intensivere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden, eine bundesweite Vereinheitlichung der Arbeitsmethoden des Verfassungsschutzes und eine verbesserte Ausbildung der Mitarbeiter ausgesprochen. Aus dem Grundsatz „Kenntnis nur, wenn nötig“ müsse eine gesetzliche Pflicht zum Nachrichtenaustausch werden, sagte Rhein am Montag im Gespräch mit dieser Zeitung. Die Erkenntnisse einzelner Länder oder des Bundes sollten grundsätzlich allen Sicherheitsbehörden zugänglich sein, sagte Rhein. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wäre in diesem Fall, analog zum Bundeskriminalamt, für das Koordinieren, Sammeln, Bündeln und Organisieren von Informationen und Ermittlungsarbeit zuständig.
„A und O“ bei den gemeinsamen Bemühungen der Länderinnenminister um eine Reform des Verfassungsschutzes sei es, die offensichtlich mangelhafte Kooperation zwischen den Ämtern der Länder, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und den Polizeibehörden zu verbessern. Rhein hält beim Verfassungsschutz „einen Mentalitätswandel vom Nachrichtendienst zu einem Informations- und Berichtsdienst“ für erforderlich. Es gehe darum, Erkenntnisse zu bewerten und offenzulegen, nicht geheim zu halten. Auch über eine Verpflichtung, die Parlamentarischen Kontrollkommissionen über die Einsätze aller V-Männer des Verfassungsschutzes zu informieren, könne man mit ihm reden.
Bundesweit einheitliche Vorschriften
Alle Landesämter müssten - wie in Hessen bereits üblich - regelmäßig Lagebilder zum Extremismus erstellen, diese mit den Nachbarländern austauschen und dem Bundesamt für Verfassungsschutz zur Verfügung stellen. Umgekehrt sieht er die Bundesbehörde in der Pflicht, ihre Erkenntnisse den Ländern zur Verfügung zu stellen. Eine gesetzliche Verpflichtung zum Informationsaustausch zwischen den Behörden müsse allerdings einhergehen mit der Verlängerung der Speicherfrist personenbezogener Daten im Falle von gewaltsamen extremistischen Bestrebungen. Rhein schlägt eine Ausdehnung von derzeit fünf auf 15Jahre vor, eine Forderung, die auf den Widerspruch von Datenschützern stoßen könnte.
Zudem fordert der hessische Minister bundesweit einheitliche Vorschriften für die Aus- und Weiterbildung von Geheimdienstmitarbeitern und die Abkehr vom bisher geltenden Prinzip „Learning by doing“. „Verfassungsschützer muss ein Berufsbild werden“, sagte Rhein, mit einer mehrjährigen Ausbildung, möglicherweise an der Deutschen Hochschule für Polizei. Am Einsatz von V-Leuten bei der Extremistenbekämpfung führe kein Weg vorbei, wenn man ein wirksames Frühwarnsystem wolle, doch müsse auch diese Ermittlungsmethode künftig einheitlich geregelt werden. Er halte beispielsweise den Einsatz von Personen, gegen die wegen erheblicher Straftaten ermittelt werde, für nicht vertretbar. Ob auf die Zuarbeit von unter Verdacht stehenden V-Leuten auch dann verzichtet werden sollte, wenn deren Informationen nach Einschätzung der Ermittler wichtig seien, sei „eine spannende Frage“, gibt Rhein zu. „Aber wir brauchen einen bundesweit standardisierten Kodex, wer V-Mann sein kann und wer nicht.“ Bisher gebe es für solche Fälle nur eine unverbindliche Richtlinie. Angezapfte Quellen müssten einer regelmäßigen Qualitätsüberprüfung unterzogen werden.
Kritik kann Rhein „nicht nachvollziehen“
Schließlich plädiert Rhein dafür, ein gemeinsames Extremismus- und Terrorabwehrzentrum des Bundes und der Länder zu schaffen. Diese Koordinierungsstelle wäre für die Bündelung der polizeilichen und nachrichtendienstlichen Expertise zuständig und könnte der Extremismusbekämpfung zusätzliche Impulse geben. Die Abschaffung einzelner oder gar aller Verfassungsschutzämter der Länder lehnt der hessische Innenminister dagegen ab. Er wolle „keine riesige Wasserkopfbehörde ohne Kenntnis der regionalen Gegebenheiten“. Im vorbeugenden Kampf gegen Extremisten sei eine genaue Kenntnis der örtlichen Szene - beispielsweise der rechtsextremen Aktivitäten im Schwalm-Eder-Kreis - unabdingbar.
Kein Verständnis hat Rhein für Forderungen der Linken nach einem generellen Verzicht auf den Verfassungsschutz. Insgesamt und im internationalen Vergleich leiste die Behörde hervorragende Arbeit. „Ja, es gab Pannen beim Erkennen des rechtsextremen NSU-Netzwerks, aber wir dürfen deshalb nicht alles kaputtreden.“
Die Kritik der Opposition im Landtag, in Hessen werde der für die Kontrolle des Verfassungsschutzes zuständige Ausschuss nicht ausreichend informiert, kann der Minister „nicht nachvollziehen“. Das Landesamt für Verfassungsschutz lege den Parlamentariern im geheim tagenden Ausschuss Quartalsberichte vor, „was es nicht müsste“, und informiere über seine Aktivitäten nicht nur auf Nachfrage, sondern auch „von sich aus“. Dennoch halte er die Forderung nach einer häufigeren Zusammenkunft des Ausschusses ebenso für vertretbar wie den Wunsch, in den Sitzungen ein Protokoll zu führen.