Das Bundesverwaltungsgericht nimmt Kurs auf ein Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen. Die erste Instanz habe die Kriterien zum Schutz der Nachtruhe wohl richtig angewendet, sagte der Vorsitzende Richter des Vierten Senats, Rüdiger Rubel, in Leipzig. Dort wird seit Dienstag die Planfeststellung zum Ausbau des größten deutschen Drehkreuzes verhandelt.
Hessens Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) will am Frankfurter Flughafen ein komplettes Nachtflugverbot umsetzen. Bei einer entsprechenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts werde es ein Planergänzungsverfahren mit null Nachtflügen geben, sagte Posch in einer Verhandlungspause des Prozesse um Fluglärm und Nachtflüge. Über die mögliche Dauer des Verfahrens könne er noch nichts sagen.
Posch: Keine Automatismen
Aus den Ausführungen des Gerichts sei außerdem zu erkennen, dass mit dem in einigen Wochen erwarteten Urteil der Ausbau des Flughafens endgültig rechtens werde, erklärte der Minister. Das Gericht hatte durchblicken lassen, das es das Urteil aus der Vorinstanz des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Kassel bestätigen wird.
Das Gericht mahnte eine genaue Prüfung des Nachtflugbedarfs für jeden einzelnen Flughafen an. Es gebe keine Automatismen, sagte Rubel. „Wenn ein Flughafen wie Frankfurt in der Champions League spielt, bedeutet dies nicht automatisch, dass dort rund um die Uhr geflogen werden darf.“ Als Begründung für Nachtflüge reiche es keineswegs aus, den Fluggesellschaften möglichst optimale Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten.
Nachtflüge „nahe null“
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte 2009 die vom Land genehmigten 17 Nachtflüge in der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr aus Lärmschutzgründen kassiert und eine Neuregelung „nahe null“ Nachtflügen verlangt. Dagegen hat das Land Revision eingelegt, die vom Flughafenbetreiber Fraport unterstützt wird. Kurz vor Eröffnung der neuen Landebahn im Oktober 2011 hatte der VGH zusätzlich ein vorläufiges Nachtflugverbot verhängt, das noch gilt.
Bei seiner Prüfung der Tatsachen habe der VGH wohl alle relevanten, zuvor vom Bundesgericht am Beispiel Leipzig entwickelten Grundsätze richtig angewendet, sagte Rubel offen. Dazu gehöre der Nachweis über Mengen besonders eilbedürftiger Expressfracht, der im hessischen Fall nicht vorgelegt worden sei. Für Frankfurt könne man sicherlich nicht hinter den Kriterien für den vor allem auf Fracht spezialisierten Flughafen Leipzig zurückbleiben. Passagierflüge in der Kernnacht seien nach Auffassung des Bundesgerichts ohnehin kaum noch rechtlich möglich, sagte Rubel.
Beispiel Schönefeld
Die Anwälte von Land und Fraport beklagten, dass der VGH mit seinen Vorgaben zu stark in den Ermessensspielraum der Planfeststellungsbehörde eingreife. Die verlangten Nachweise seien nicht zu erbringen und insofern ein „diabolischer Beweis“, erklärten die Juristen. Posch sprach den Umstand an, dass Hessen im Auftrag des Bundes geplant habe. Es sei fraglich, ob mit Landesrecht Planungen des Bundes eingeschränkt werden dürften. Dies könne auch Auswirkungen auf andere Infrastrukturplanungen etwa zu Stromtrassen haben.
Der Senatsvorsitzende betonte die frühere Rechtsprechung seines Senats, der im Fall Berlin-Schönefeld eine besonders schützenswerte Zeit zwischen 0.00 und 5 Uhr benannt hat. Auch in den Stunden darum herum müsse die Nachtruhe der Bevölkerung stärker geschützt werden. Am Vortag hatte das Gericht auf eine möglicherweise schweren Formfehler des Landes bei der Planfeststellung im Jahr 2007 hingewiesen. Die 17 Nachtflüge waren nicht öffentlich erörtert worden. Ein Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt gefällt werden.
nano: Wieviel Fracht braucht die Nacht, 3sat Mediathek vom 13.3.2013
Closed via SSO (paultheodor)
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Wie soll die Zukunft des Luftverkehrs aussehen?
Ulrich Gröschel (Groeschel)
- 15.03.2012, 09:39 Uhr
Erfreulich - nicht nur aus Gründen der Nachtruhe
Rainer Egold (Humanitas)
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So sieht also heutzutage politische Verantwortung aus, Kopfschüttel...
Roland Magiera (Roland_M)
- 14.03.2012, 16:01 Uhr

