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Polizei durchsucht 17 Wohnungen in Hessen Salafisten-Vereinigungen verboten

 ·  In Hessen sind am Mittwoch 17 Wohnungen von Personen aus dem Umfeld des Salafismus durchsucht worden. Der Schwerpunkt lag dabei auf Frankfurt.

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In Hessen sind am Mittwoch 17 Wohnungen von Personen aus dem Umfeld des Salafismus durchsucht worden. Der Schwerpunkt lag dabei auf Frankfurt, hieß es aus dem Bundesinnenministerium. Die Polizei setzte mit der Aktion ein Verbot durch, das Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) am mittwoch gegen drei radikal-islamistische Organisationen verhängt hatte, darunter die in Frankfurt ansässigen Vereinigungen „DawaFfM“ und „Islamische Audios“. Zusätzlich wurde eine Teilorganisation der schon 2012 für illegal erklärten Gruppierung „Millatu Ibrahim“ verboten.

In ganz Deutschland wurden 22 Wohnungen durchsucht. Hinweise auf einen Terroranschlag gab es nicht, wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte. Gleichwohl wurden gestern Salafisten in Nordrhein-Westfalen festgenommen, weil sie einen Anschlag auf den Vorsitzenden der als rechtsextrem eingestuften Partei Pro NRW geplant haben sollen.

Boris Rhein für das Verbot

Durchsuchungen bei Salafisten im Juni 2012 haben nach Angaben aus dem Bundesinnenministerium „praktische Erkenntnisse“ für die Vereinsverbote erbracht. Ähnlich relevante Erkenntnisse erhoffen sich die Behörden nun abermals. Genaueres wollte der Sprecher nicht sagen. Bei den Durchsuchungen, an denen gestern in Hessen und Nordrhein-Westfalen etwa 120 Polizeibeamte beteiligt gewesen sein sollen, wurden Unterlagen, Laptops, Mobiltelefone und Vereinsvermögen beschlagnahmt.

Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU) hieß das Verbot von „DawaFfM“ und „Islamischen Audios“ gut. „Die Vereinsverbote unterstreichen das konsequente Handeln des Bundes und der Länder gegen die verfassungsfeindlichen Salafisten“, sagte Rhein. Insbesondere Hessen habe wertvolle Informationen für die Verbote geliefert. „Salafisten sehen in der Scharia das einzig legitime Gesetz“, sagte Rhein. Das sei nicht vereinbar mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. „Von der überwiegenden Mehrheit der Muslime in Hessen wird dieses Islamverständnis abgelehnt“, sagte der Innenminister.

„Ein wichtiges Signal“

Im Juni 2012 hatte die Polizei an 80 Orten in sieben Bundesländern Wohnungen und Vereinsräume durchsucht. Auch dabei lag einer der Schwerpunkte in Hessen. Unter anderem wurde eine Moschee im Frankfurter Stadtteil Ginnheim durchsucht, die auch die Gruppierung „DawaFfM“ nutzte. Das Bundesinnenministerium leitete ein vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren gegen „DawaFfM“ ein. Die Bundesbehörde erklärte sich dafür zuständig, weil die Frankfurter Vereinigung über Hessen hinaus mit Seminaren tätig sei. Innenminister Friedrich sagte gestern, bei dem Ermittlungen hätten Beweise sichergestellt werden können, die die verfassungsfeindlichen Aktivitäten der Salafisten belegten. Details nannte er nicht.

Das hessische Innenministerium schätzt die Zahl der Salafisten in Hessen auf etwa 900, mit steigender Tendenz. Die meisten davon seien junge Männer im Alter von weniger als 30 Jahren und Konvertiten. In Deutschland soll es laut Verfassungsschutz rund 4500 Salafisten geben. Vor allem an sozialen Brennpunkten findet die fundamentalistische Bewegung nach den Sicherheitsbehörden zufolge neue Anhänger. Die salafistische Ideologie übe große Anziehungskraft auf Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund aus. Salafistische Prediger vermittelten besonders über das Internet Inhalte, die in deutlichem Widerspruch zu einem freiheitlichen Demokratieverständnis stünden. Die Salafisten bildeten zwar keine Terroristen aus, lieferten aber den „ideologischen Nährboden“ für eine islamistische Radikalisierung hin zum Terrorismus.

Die Frankfurter Integrationsdezernentin Nargess Eskandari-Grünberg (Die Grünen) sagte, ein rechtsstaatliches Verbot „ein wichtiges Signal“ und „ein Schlag gegen die ideologischen Führer und ihre Strukturen“. Es sei jedoch kein Mittel, um die Attraktivität dieser Ideologie für viele Jugendliche zu untergraben. Sie warb dafür, Jugendliche gezielt anzusprechen, „für diese Gesellschaft und unsere Werte“ zu werben und die Präventionsarbeit zu verstärken. Dazu gehöre es auch, dieses Verbot und seine Hintergründe zu erläutern.

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Von Matthias Alexander

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