Home
http://www.faz.net/-gzg-70s0m
Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Planklarstellung zu Nachtflügen Lufthansa wartet ab, Offenbach will klagen

 ·  Ein Ende der Auseinandersetzung um die Nachtflüge am Frankfurter Flughafen ist nicht in Sicht. Die sogenannte Planklarstellung wird von mehreren Seiten angegriffen werden.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (32)

Ein Ende der Auseinandersetzung um die Nachtflüge am Frankfurter Flughafen ist nicht in Sicht. Die sogenannte Planklarstellung, mit der das hessische Verkehrsministerium Ende Mai meinte, einen Schlussstrich ziehen zu können, wird aller Voraussicht nach von mehreren Seiten angegriffen werden.

Offenbach hat schon angekündigt, vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof(VGH) und womöglich in der nächsten Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht zu klagen. Mit dem Verzicht auf ein umfassendes Planergänzungsverfahren, wie es etwa im Streit um den Großflughafen Berlin durchlaufen wurde, sei der Stadt die Chance verwehrt worden, ihre Interessen an einem insgesamt stärkeren Lärmschutz einzubringen. Weitere Kommunen dürften sich dem anschließen; der Bescheid eröffnet diese Möglichkeit ausdrücklich bis einen Monat nach seiner Bekanntgabe.

Der Lufthansa-Konzern hält sich weiterhin bedeckt, ob er weiter vor den Gerichten für die Möglichkeit kämpfen will, am Weltflughafen Frankfurt zumindest nächtliche Flüge für Expressfracht abwickeln zu dürfen. Man warte die schriftlichen Begründung des Urteils ab und werde dann über die nächsten Schritte entscheiden, hieß es auf Anfrage. Anderen Fluggesellschaften, die ihre Geschäfte beeinträchtigt sehen, bliebe ebenfalls die Möglichkeit, vor den VGH zu ziehen. Flughafenbetreiber Fraport, um dessen Betriebsregelung es unmittelbar geht, wird hingegen den Bescheid akzeptieren. Es sei wichtig, dass der Ausbau höchstrichterlich als rechtmäßig anerkannt worden sei und man möglichst schnell Klarheit habe, wie die Abläufe zu gestalten seien, sagte gestern ein Sprecher auf Anfrage.

Es wird auf den „planerischen Gestaltungsspielraum“ des Ministeriums verwiesen

Der frühere hessische Verkehrsminister Dieter Posch(FDP) hatte an seinem vorletzten Arbeitstag im Amt den Bescheid unterschrieben. Mit der „Änderung der Flugbetriebsbeschränkungen des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Verkehrsflughafens Frankfurt Main vom 18.Dezember 2007/zur Anpassung an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4.April 2012“ wurde die Regelung gestrichen, die von dem prinzipiellen Verbot für planmäßige Flüge zwischen 23 und 5 Uhr 17 Ausnahmen zuließ. Zudem wurde das Kontingent für Starts und Landungen in den Nachtrandstunden (von 5 bis 6 Uhr und von 22 bis 23 Uhr) von durchschnittlich 150 auf 133 verkleinert.

In dem Bescheid wird begründet, weshalb diese Konsequenzen ohne ein von den Kritikern gefordertes aufwendiges Planergänzungsverfahren - das womöglich mehrere Jahre gedauert hätte - gezogen werden könnten. Ein solches habe das Bundesverwaltungsgericht nur für den Fall verlangt, dass in den Nachtrandstunden mehr als 133 Flüge erlaubt werden sollten: „Dies ist nicht beabsichtigt“, heißt es lapidar in dem achtseitigen Papier. Es wird auf den „planerischen Gestaltungsspielraum“ des Ministeriums verwiesen, den das Leipziger Gericht noch einmal hervorgehoben habe. Im Interesse der vom Fluglärm betroffenen Bevölkerung im Umfeld des Flughafens sehe man davon ab, dieses Kontingent zu erhöhen.

Auf Dissens geht der Bescheid nur am Rande ein

Hätte das Ministerium an dem Kontingent von 150 Starts und Landungen festhalten wollen, wäre es nach Ansicht des Gerichts nötig gewesen, eine Regelung zu schaffen, derzufolge der Fluglärm frühmorgens und spätabends allmählich an- und abschwelle. Die Nacht dürfe auch in diesen Stunden nicht zum Tag gemacht werden, lautete ein Kernsatz des Senatsvorsitzenden Rüdiger Rubel.

Wie berichtet, hatte das Bundesverkehrsministerium Posch empfohlen, zumindest die schriftlichen Urteilsgründe abzuwarten; diese werden für Anfang Juli erwartet. Ministerpräsident Volker Bouffier(CDU) hatte in einem Gespräch mit Bundesminister Peter Ramsauer(CSU) zumindest erreicht, dass Berlin diese Bedenken zurückstellte und nicht gegen die Planklarstellung zu diesem frühen Zeitpunkt intervenierte.

Auf diesen Dissens geht der Bescheid nur am Rande ein. Die Beschränkung auf Null Flüge zwischen 23 und 5 Uhr und 133 Flüge in den Nachtrandstunden ergebe sich schon aus dem Tenor des Urteils, heißt es.

Die Planklarstellung kann über die Internetseite des hessischen Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr heruntergeladen werden: www.wirtschaft.hessen.de.

Quelle: F.A.Z.
Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel

Jahrgang 1956, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

Jüngste Beiträge

Rheintal am Gängelband

Von Oliver Bock

Dem Rheintal muss erspart bleiben, was Dresden mit seiner Waldschlösschenbrücke schmerzlich erfahren hat. Wo lag am Ende der Gewinn, der sächsischen Landeshauptstadt das Welterbeprädikat zu entziehen? Mehr 3 1