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Offenbach streitet um Schutzschirm Bürgermeister sieht Rechtsbruch

 ·  Im Offenbacher Zwist um den Schutzschirm des Landes stellt sich Peter Schneider (Die Grünen) gegen den Oberbürgermeister.

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Bürgermeister Peter Schneider (Die Grünen) äußert rechtliche Bedenken zu dem von Oberbürgermeister Horst Schneider (SPD) vorgelegten Antrag für Offenbachs Beteiligung am kommunalen Schutzschirm des Landes Hessen. Nach Informationen aus dem Rathaus übermittelte der Bürgermeister am Montag Stadtverordnetenvorsteherin Sieglinde Nöller (CDU) und Oberbürgermeister Schneider einen Brief, in dem erhebliche Rechtseinwände zum Schutzschirmantrag enthalten sind. Weder die Stadtverordnetenvorsteherin noch der Oberbürgermeister waren gestern zu einer Stellungnahme zu erreichen.

Aus dem mit etwa drei Milliarden Euro ausgestatteten Landesfonds für finanzschwache Kommunen erwartet die mit mehr als 750 Millionen Euro verschuldete Stadt 211 Millionen Euro zur Schuldenminderung. Im Gegenzug müsste Offenbach bis 2020 einen ausgeglichenen Jahreshaushalt vorlegen.

„Bis hin zum offenen Rechtsbruch“

Nach den Informationen aus dem Rathaus ist Bürgermeister und Jugenddezernent Schneider der Ansicht, dass es im Fall der für den 13. Dezember vorgesehenen Verabschiedung des Schutzschirmantrags im Plenum zu „massiven Einschnitten bis hin zum offenen Rechtsbruch“ kommen könne, da verbindliche Vorgaben des Sozialgesetzbuchs VIII und weitere Rechtsnormen nicht beachtet würden. Das Sozialgesetzbuch VIII enthält die Regelungen zur Kinder- und Jugendhilfe. Weiter weist der Bürgermeister darauf hin, dass sich die Stadt „in einem auf viele Jahre hinaus angelegten Akt der Selbstverpflichtung in einer nicht zu verantwortenden Weise binden“ würde.

Für nicht akzeptabel hält der Bürgermeister ferner, dass der Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 28. November mit dem von Oberbürgermeister Schneider tags darauf in die Stadtverordnetenversammlung eingebrachten Antrag zum Schutzschirm nicht befasst worden sei. Nach Maßgabe des von Oberbürgermeister Schneider verantworteten Antrags entstehe schon 2014 ein „Delta“ zwischen benötigten und bereitgestellten Mitteln in Höhe von sieben Millionen Euro. Bis 2020 würde sich diese Lücke auf 18 Millionen Euro erhöhen. Der Bürgermeister folgert, dass sich das Konzept des Oberbürgermeisters „jenseits jeglicher Realität“ bewege. Der Unterhaltsvorschuss sei eine soziale Transferleistung mit subjektivem Rechtsanspruch, der nicht kürzbar sei.

Maßnahmen müssten „tatsächlich wie rechtlich umsetzbar“ sein

Gleichwohl befürwortet Bürgermeister Schneider die Teilnahme Offenbachs am Schutzschirm. Der mit dem Land Hessen zu schließende Vertrag müsse jedoch Maßnahmen und Zahlen enthalten, die einer kritischen Prüfung standhielten und „tatsächlich wie rechtlich umsetzbar“ seien. Das vorliegende Konzept verfahre über alle Haushaltsstellen hinweg mit der gleichen mathematischen Arithmetik jenseits real zu erwartender Entwicklungen. Daher bestehe keine Möglichkeit, nicht einlösbare Ausgabensenkungen der Jugendhilfe in anderen Geschäftsfeldern der Stadt auszugleichen. Faktisch würde der Beschluss dieses Konzeptes „massive Einschnitte bei Verletzung rechtlicher Grenzen für die Jugendhilfe zur Folge“ haben. Der Bürgermeister folgert, dass über den Schutzschirmantrag nicht wie vom Oberbürgermeister angestrebt am 13. Dezember entschieden werden könne.

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Jahrgang 1949, Korrespondent für die Rhein-Main-Zeitung mit Sitz in Offenbach.

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