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Neues psychiatrisches Gutachten Rückkehrangebot an frühere Steuerfahnder

 ·  Das Land Hessen bietet vier zwangspensionierten Steuerfahndern die Rückkehr in den öffentlichen Dienst an. Anlass ist ein psychiatrisches Gutachten, das anders als ein früheres die Fahnder für gesund erklärt.

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Das hessische Finanzministerium hat vier zwangspensionierten Steuerfahndern abermals angeboten, in den öffentlichen Dienst zurückzukehren. Die Beamten waren wegen fehlerhafter psychiatrischer Gutachten in den Jahren 2007 bis 2009 in den Ruhestand versetzt worden, der Psychiater wurde wegen seiner mangelhaften Expertise verurteilt.

Ein Untersuchungsausschuss des Landtags befasste sich mit der Frage, ob die Fahnder wegen ihrer kritischen Haltung aus dem Dienst „gemobbt“ worden seien. Das Finanzministerium hatte ihnen schon Ende 2009 eine Reaktivierung angeboten, auf diese Offerte gab es laut Ministerium jedoch keine Reaktion. Anlass für das neuerliche Angebot ist ein psychiatrisches Gutachten, das bestätigt, dass die vier psychisch gesund gewesen seien.

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Jahrgang 1960, Korrespondent der Rhein-Main-Zeitung in Wiesbaden.

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