Das hessische Finanzministerium hat vier zwangspensionierten Steuerfahndern abermals angeboten, in den öffentlichen Dienst zurückzukehren. Die Beamten waren wegen fehlerhafter psychiatrischer Gutachten in den Jahren 2007 bis 2009 in den Ruhestand versetzt worden, der Psychiater wurde wegen seiner mangelhaften Expertise verurteilt.
Ein Untersuchungsausschuss des Landtags befasste sich mit der Frage, ob die Fahnder wegen ihrer kritischen Haltung aus dem Dienst „gemobbt“ worden seien. Das Finanzministerium hatte ihnen schon Ende 2009 eine Reaktivierung angeboten, auf diese Offerte gab es laut Ministerium jedoch keine Reaktion. Anlass für das neuerliche Angebot ist ein psychiatrisches Gutachten, das bestätigt, dass die vier psychisch gesund gewesen seien.
Dass der Arzt betrogen hat und persönlich verantwortlich ist, was
hat das was 2006 - 07 passierte
Marie Gruber (mariluI)
- 24.01.2013, 14:13 Uhr
hoffentlich erinnert sich der wähler im sept.
Heiko Baensch (leser_1975)
- 24.01.2013, 11:44 Uhr
Wer besser und sachlich sauber über diese Vorgänge informiert
sein will möge unter
Marie Gruber (mariluI)
- 23.01.2013, 14:49 Uhr
Warum war das denn passiert das der Arzt und Gutachter gegen die
Berufsregeln ein
Marie Gruber (mariluI)
- 23.01.2013, 12:52 Uhr