19.04.2010 · Das „Gesetz über Metropolregion“ soll das vor neun Jahren in Kraft getretene Ballungsraumgesetz ablösen: Die Zusammenarbeit der Kommunen in der Rhein-Main-Region bekommt einen neuen Namen, strukturell ändert sich allerdings wenig.
Die Zusammenarbeit der Kommunen in der Region bekommt einen neuen Namen, strukturell ändert sich allerdings wenig. Das vor neun Jahren in Kraft getretene Ballungsraumgesetz soll nach dem Entwurf der Landesregierung künftig „Gesetz über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main“ heißen. Nach Informationen dieser Zeitung unterscheidet sich die neue Regelung im Wesentlichen nur in zwei Punkten von der alten: Der Planungsverband, der demnächst Regionalverband heißen soll, erhält - zusätzlich zu dem Direktor und den beiden Beigeordneten - einen um Oberbürgermeister und Landräte auf 16 Personen erweiterten Vorstand und nominell neue Kompetenzen. Der Entwurf des Gesetzes sieht die Stadtoberhäupter von Frankfurt und Offenbach, die Landräte der sechs Kreise sowie fünf Delegierte aus den Verbandskommunen als weitere Mitglieder des Gremiums vor.
Unverändert soll es die zentrale Aufgabe des Verbands bleiben, den regionalen Flächennutzungsplan zu erarbeiten. Unberührt bleiben überdies der räumliche Zuschnitt der Region und das Quorum, nach dem jede der 75 Mitgliedskommunen einen Vertreter, je nach Größe mit unterschiedlichem Stimmrecht, in die „Verbandskammer“ als alleiniges Entscheidungsgremium entsenden darf. Der Verband wird wie bisher über eine Umlage finanziert. Insgesamt wird es daher keine Gebietsreform in dem Sinne geben, wie sie SPD und Grüne seit Jahren fordern und die ein von den Bürgern direkt gewähltes Parlament erfordert hätte.
Eigene Beschlüsse nicht möglich
Zu den neuen Kompetenzen des Vorstands gehört nach dem Entwurf, Sitzungen der Gremien „zu regional bedeutenden Themen einzuberufen“. Vor allem soll der Vorstand der Landesregierung künftig Aufgaben nennen können, die diese dann als „dringlich“ einstufen kann, um sie unter Androhung eines sogenannten Zwangspflichtverbandes zu gemeinsamen Aufgaben der Kommunen zu machen. Dieses schon bestehende Instrument hatte die Landesregierung in der Vergangenheit zweimal angewandt: um ein regionales Standortmarketing und gemeinsame kulturellen Veranstaltungen durchzusetzen, wie sie derzeit der Kulturfonds organisiert. Eigene Beschlüsse wie der Magistrat einer Kommune kann der Vorstand des Regionalverbandes auch künftig nicht fassen.
Das alles sieht der jetzt in Wiesbaden vorliegende Gesetzentwurf vor, der in den nächsten ein bis zwei Wochen in erster Runde im Kabinett beraten werde, wie Staatssekretär Boris Rhein im zuständigen Innenministerium bestätigte. Nach Anhörung und Lesungen im Landtag soll das Werk dann möglichst noch vor der Kommunalwahl im nächsten Frühjahr verabschiedet werden. Das Ballungsraumgesetz hätte bis Ende 2011 ohnehin überarbeitet oder vom Parlament bestätigt werden müssen.
„Geordnete Entwicklung der Region“
Mit der Gesetzesnovellierung hat die Landesregierung die Forderung führender CDU-Politiker in der Region erfüllt, die Kompetenzen des Verbands zu stärken, ohne allerdings das Grundprinzip des Ballungsraumgesetzes aufzugeben, wonach die Kommunen auf freiwilliger Basis zusammenarbeiten sollen. Die Stärkung des Verbands hatte allen voran der erst im Januar ins Amt eingeführte Direktor des Planungsverbands, Heiko Kasseckert, gefordert, aber auch der Frankfurter Kämmerer und Regionaldezernent Uwe Becker.
Der Entwurf trägt überdies die Handschrift von Ministerpräsident Roland Koch (CDU). Er hatte schon vor rund einem Jahr wissen lassen, dass in seiner Sicht der bisher parallel zum Planungsverband bestehende „Rat der Region“ seine Aufgabe nicht erfüllt habe. In diesem Rat sollten gemäß Ballungsraumgesetz Oberbürgermeister und Landräte die „geordnete Entwicklung der Region“ fördern. In nur wenigen Fällen hatte sich das stark parteipolitisch geprägte Gremium jedoch zu einer gemeinsamen regionalen Position durchringen können. So etwa im vergangenen Jahr, als die Oberbürgermeister und Landräte die Reform des Ballungsraumgesetzes gefordert hatten. Dieser „Rat der Region“, an dessen Spitze seit 2001 die Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth (CDU) stand, wird nun in dem neuen Regionalvorstand aufgehen.