Die hessische Landesregierung will ein dauerhaftes Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen so rasch wie möglich einführen und hofft dabei auf Einsicht der Luftfahrtbranche. Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) wollte sich am Donnerstag nicht darauf festlegen, wie lange eine Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses von 2007 dauern werde. Das hänge wesentlich von den Fluggesellschaften ab, sagte er bei einer Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses im Landtag in Wiesbaden.
Das Bunderverwaltungsgericht hatte am Vortag die bisherige Genehmigung für 17 nächtliche Flüge zwischen 23.00 und 5.00 Uhr gekippt. Seit Oktober 2011 gilt ein vorläufiges Nachtflugverbot, das der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) angeordnet hat.
Luftfahrbranche befürchtet Einbußen
„Ich bitte die Fluglinien, ihre Flexibilität zu nutzen und Logistikkonzepte zu schaffen, die ohne Flüge in der Mediationsnacht auskommen“, sagte Posch in einer Mitteilung seines Ministeriums. „Ich bitte sie, die Diskussion um zusätzliche Nachtflüge zu beenden und damit zur Befriedung der Debatte beizutragen.“ Die Luftfahrtbranche befürchtet Einbußen durch das Nachtflugverbot.
Nach dem Urteil aus Leipzig hatte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) erklärt, nun werde ein Nachtflugverbot umgesetzt wie im Mediationsverfahren vorgesehen. Posch nannte das vorsichtig eine „politische Aussage“, denn die Bundesrichter sprächen nur von einem „nahezu vollständigen Flugverbot“. Expressfrachtflüge nennten sie als mögliche Ausnahme, doch auch dafür gelte die Abwägung mit dem nächtlichen Ruhebedürfnis der Bevölkerung. Deshalb sagte Posch mit Blick auf eventuelle Anfragen der Luftfahrt: „Nach meinem jetzigen Stand besteht für eine derartige Ausweitung kein Spielraum.“
Keine Unterscheidung zwischen Winter- und Sommerflugplan
In den Randstunden von 22.00 bis 23.00 Uhr und 5.00 bis 6.00 Uhr dürften dem Urteil zufolge im Jahresdurchschnitt 133 Flugbewegungen pro Nacht stattfinden, sagte Posch. Das Gericht habe keine Unterscheidung zwischen Winter- und Sommerflugplan getroffen. Im Sommer nutzen verstärkt Charterflieger die Randzeiten.
Das Gericht sprach auch davon, dass in den nächtlichen Randstunden „tagähnliche Belastungsspitzen“ unzulässig seien. Der Fluglärm müsse vor 23.00 Uhr abschwellen und dürfe nach 5.00 Uhr erst allmählich wieder anschwellen. In Poschs Lesart des Urteils gelten diese Regeln aber nur dann, wenn es tatsächlich Flüge in der Mediationsnacht oder mehr als 133 Flüge in den Randstunden geben sollte. Die Dauer der Planergänzung hängt in seiner Sicht davon ab, ob die Airlines auf einem Nachtflugbedarf beharren, was wiederum Gutachten nach sich ziehe. Auf alle Fälle wird das Verfahren einige Monate dauern.
DSLV: „Handfester Standortnachteil für Frankfurt“
Der Deutsche Speditions- und Logistikverband kritisierte das Nachtflugverbot. „Was hier auf den ersten Blick noch tragbar erscheint, wird sich mittel- bis langfristig zu einem handfesten Standortnachteil für Frankfurt und schließlich für den Logistikstandort Deutschland auswirken“, sagte DSLV-Präsident Mathias Krage in Berlin.
Die Deutsche Flugsicherung (DFS) bekräftigte, sie arbeite mit Hochdruck an einem leiseren Anflugverfahren namens „Point Merge“, das ab 2015 eingeführt werden soll. Dabei sammeln sich die Maschinen an einem Punkt (Point Merge) weit entfernt in etwa 5000 Metern Höhe. Dann formieren sie sich im Reißverschluss-System zum Endanflug. Aber auch dieses System entlaste nicht die Gemeinden in der direkten Einflugschneise wie Offenbach, Frankfurt-Sachsenhausen, Raunheim oder Flörsheim.
Gute Entscheidung
willi weis (hc47)
- 07.04.2012, 14:12 Uhr
Posch
Friedrich Sieber (FAZ_SONNE)
- 06.04.2012, 15:03 Uhr
an die Wurzel des Problems von unnötigen Flugverkehr wird nicht gegangen
stefan pauly (stefano2051)
- 06.04.2012, 15:00 Uhr

