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Nachtflugverbot Fraport will Umsetzung des Nachtflugverbots unterstützen

 ·  Der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport würde auch mit einem Nachtflugverbot zurechtkommen. Dennoch zeigt man sich überrascht über die schnelle Festsetzung der Nachtflugregelung.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (10)

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Kurt J. Fink
Kurt J. Fink (KFink) - 23.04.2012 11:06 Uhr

Sicherheitslandungen wie die kürzlich in Russland

sind in FRA jederzeit, auch mitten in der Nacht möglich.
Das PFV hat vorgesehen, planmässige Flüge die aufgrund von durch die Airline nicht beeinflussbaren Umstände verspätet sind, noch bis 24h00 starten oder landen zu lassen. Damit hat FRA immer noch die radikalste Regelung aller Flughäfen in seiner Liga und muss das im direkten Wettbewerb verkraften. Zumal Verspätungen aus technischen Gründen oder verspätete Passagiere nicht anerkannt werden. Die Airlines haben die Abflugzeiten für die Langstrecken auf spätestens 22h15 vorgezogen, eine Konzession die dazu führt das an den meisten Abenden die cut-off Zeit geschafft wird, zu Lasten der Wettbewerbsfähigkeit.

Leider sind NIMBYs zu keinerlei Konzessionen bereit. Das wir in einem ohnehin lauten Ballungsgebiet wohnen, in dem viel mehr Menschen durch Straßen, ÖPNV oder überhaupt Bahnlärm wesentlich mehr gestört werden als durch Flugzeuge wird dabei ignoriert.

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Antworten (3) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 23.04.2012 13:41 Uhr
Hannelore Schäfer

Logistikweltmeister

Bisher sind an einem Flughafen in D 17 Nachtflüge verboten worden. Sonst sind mir keine Maßnahmen bekannt, die Deutschland daran hindern, Waren ins Ausland zu transportieren, die leider nicht bezahlt werden. Ob deswegen unser Status als Exportweltmeister wirklich gefährdert wird, bezweifle ich.
Flugzeuge sind leiser geworden, dafür aber immer mehr. Wir haben ein 10 Jahre altes Auto und dennoch erschrecken die Menschen manchmal, wenn wir in einer 30er Zone daherkommen, weil sie das Auto nicht hören. Also auch da hat sich einiges getan, nur, dass es auch immer mehr Autos, LKWs, Züge etc. werden.
Innovativ ist an der Fliegerei gar nichts. Innovativ wäre es, sich ein gesamtdeutsches Verkehrskonzept zu überlegen, vielleicht auch unter Einbeziehung der direkten europäischen Nachbarn. So wird die Fliegerei einfach nur künstlich billig gehalten und an allen Ecken subventioniert (steuerfreies Kerosin, Flughäfen mit öffentlicher Beteiligung, bezuschusste Niedriglohnjobs).

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Kurt J. Fink
Kurt J. Fink (KFink) - 23.04.2012 12:24 Uhr

Klopf, NIMBY steht für

Not In My Back Yard. Auch schön ist BANANA,, Build Anything Not Anywhere Near Anything. Zuende gedacht heisst das, nichts geht mehr und das Land in dem nichts mehr geht kann dann sehr kurzfristig seine Verpflichtungen gegenüber seinen Bürgern nicht mehr erfüllen.
Der Begriff "Verlärmung" hält einer nüchternen Betrachtung nicht stand. Kaum ein Verkehrsmittel hat seine Lärmemissionen so gesenkt wie der Luftverkehr. Boeings der -200 Serie sind allesamt nicht mehr im Einsatz, jedes neue Muster, egal welcher Hersteller, wird leiser. Konsequent gedacht müsste jeglicher Bahn- und Straßenverkehr, auch ÖPNV, ab 23h00 bis 05h00 eingestellt werden.
Dann können wir die Wirtschaft aber auch gleich ganz einstellen. Warum ein Verkehrsmittel, dazu noch das innovativste, mit derartigen Produktionsbeschränkungen belegt wird ist rationel nicht nachvollziehbar. Wir sind ja auch Logistikweltmeister und an dem Ast sägen die NIMBYs fröhlich und unbekümmert. Wie lange können wir den Luxus noch erlauben?

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Peter Klopf

Werter Fink, ...

... einerseits irren Sie sich andererseits haben Sie sehr recht. Die NIMBYs (wofür steht diese nette Abk.? Ich vermute mal: Ausbaugegner) haben in Wahrheit bislang jede Menge Zugeständnisse gemacht. Was, rückblickend betrachtet, wohl ein Fehler war. Mit Ihrer Aussage, dass wir in einem „ohnehin lauten Ballungsgebiet“ wohnen, liegen Sie vollkommen richtig. Gerade deswegen ist es doch so wichtig, einer weiteren Verlärmung Einhalt zu gebieten. Der Lärmpegel kann gerade in einem Ballungsraum nicht endlos gesteigert werden. Ist das nicht das beste Argument gegen weitere Flugbewegungen?

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Kurt J. Fink
Kurt J. Fink (KFink) - 22.04.2012 09:53 Uhr

Geplante Flüge

Es scheint sich ja abzuzeichnen, dass die Richter in Leipzig dem PVF folgen und geplante Flüge die aufgrund von Einflüssen die nicht durch die Airlines zu vertreten sind bis 24h00 zulassen. Sowohl Starts als auch Landungen.
Natürlich bedeutet dass nicht, das man nun Flüge auf 22h58 festlegen kann. Im Allgemeinen ist nach dieser Regelung die spätest festgelegte Abflugzeit (Blockzeit) 22h15. Das reicht an den meisten Tagen dann, die Maschinen bis 22h59 in der Luft (wheels off) zu haben. Wenn aber aufgrund von Witterunhgseinflüssen Verspätungen entstehen, dann ist es richtig, das man so wie im Rest der Welt verfährt und diese Flüge "abarbeitet". Eine Stunde ist da schon wenig genug. Das sollte übrigens auch für Verspätungen aufgrund mechanischer Defekte gelten, auch bei bestens gewarteten Maschinen können diese unvorhergesehen auftreten und müssen selbstverständlich behoben werden. Die Passagiere dann mit einer weiteren Nacht in FRA zu bestrafen ist auch unverhältnismäßig.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 23.04.2012 09:25 Uhr
Hannelore Schäfer

Bestrafung

Für die Passagiere wäre die "Strafe" wahrscheinlich ein einmaliges Ereignis, für die Bevölkerung ist der sehr laxe Umgang mit dem Nachtflugverbot eine Dauerstrafe. Letztens stand eine LH-Maschine 15 Stunden auf einem Flughafen in Russland wegen einer defekten Lampe bzw. dem von dieser verursachten "elektrischen Geruchs". Die Passagiere durften kaum aussteigen, wegen des zu kleinen Transitbereichs am Flughafen. Da geht es den ach so armen, um ein paar Stunden länger in FRA bleibenden Passagieren doch viel besser. Außerdem sichern die unfreiwilligen Aufenthalte Jobs im Hotelwesen am Flughafen.

Der angeblich fehlenden Verhältnismäßigkeit bei den Fluglärmbetroffenen wird eine meist vollkommene Übertreibung der ach so schlimmen Umstände für die Passagiere entgegengestellt, die vielleicht erst ein paar Stunden später weiterkommen, als geplant. Wer fliegt, muss immer mit so etwas rechnen. Wer das nicht abkann, sollte zuhause bleiben.

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Christopher Koch
Christopher Koch (fjj100) - 21.04.2012 16:11 Uhr

Nachtflüge made by Posch

Es ist sicherlich einzigartig in der Rechtsgeschichte, dass man ohne Planergänzungsverfahren und ohne Vorliegen der schriftlichen Gründe des Leipziger Revisionsurteils nun mal schnell das Nachtflugverbot "festschreiben" will. Heimlich und über die Hintertüre kann man schon heute prophezeihen, dass Posch hier "Expressflüge" für die Lufthansa verankern wird, dass diese nun doch noch nachts fliegen darf. Wer so vehement wie hessische Landesregierung in Leipzig für Nachtflüge gekämpft hat, nun alles daran setzt, diese ohne Anhörung der Bürger und ohne Planergänzungsverfahren festzuschreiben, der lügt und betrügt auch weiterhin. Koch und Roth haben sich schon vor Ende ihrer Amtszeit verabschiedet und haben den Frankfurter Süden in seiner Lärmhölle zurückgelassen. Gleiches hat nun Posch vor.

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Eugen Schmidt

FRAPORT praktiziert ein sehr flexibles Nachtflugverbot - Lassen die Richter sich vorführen?

Weil etwas mehr Wind aus der falschen Richtuing wehte konnten vor ein paar Tagen 21 (!) Flugzeuge erst deutlich nach 23h00 starten. Wenn etwas Wind aber auch schon ein unvorhersehbares Ereignis für einen Flughafen ist, dann kann man sich den Rest ja ausdenken. Die machen was sie wollen, da schauen Alle weg.
Kein Wunder wenn haufenweise Abflüge auf 22h58 gelegt werden, dann ist die Chance große dass Einige es nicht mehr schaffen bis 23h00. Solches Verhalten würde noch nicht mal einem Arbeitnehmer abgenommen der dauernd zu spät kommt.
Wenn sich Richter so vorführen lassen, dann muss man sich nicht wundern wie es bei uns aussieht. Von der politischen Verwaltung ist nichts zu erwarten, denen ist die Bevölkeruing egal. Macht weiter so, Ende 2013 geben wir wieder eine Wahlempfehlung ab. Hat in Frankfurt sehr gut geklappt.

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lothar kempf
lothar kempf (wilkem) - 20.04.2012 16:12 Uhr

Befolgen - nicht nur unterstützen

Kann es sein, dass einige Entscheidungsträger der FRAPORT an latenter Begriffsstutzigkeit leiden oder tendieren sie dazu, sich mit gewisser Variationsgeschmeidigkeit über die Rechtsprechung setzen zu wollen?
Das Nachtflugverbot in seiner Definition steht als Gerichtsurteil, und sollte dies tatsächlich und trotz jahrelangem Dialog zu schnell gegangen sein, müsste man FRAPORT jegliche Fähigkeiten in puncto Risikomanagement absprechen. Der hessische Wirtschaftsminister Posch hat mit seinem Rücktritt eingesehen, dass es naiv war, Wirtschaft über Mensch und Umwelt stellen zu wollen.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 20.04.2012 17:50 Uhr
Achim Schröder
Achim Schröder (asfn) - 20.04.2012 17:50 Uhr

So klappt das natürlich auch.

Hier mal 5 Minuten länger, dort mal 5 Minuten früher, dazwischen ein paar genehmigte Ausnahmen, dazu noch ein paar Flüge mit vergessener Ausnahmegenehmigung und siehe da, von der Pseudo-Nachtruhe von lächerlichen 5 Stunden ist nicht mehr viel übrig.

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