Hessens Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) will nach Informationen dieser Zeitung eine „Planklarstellung“ zur Nachtflugregelung für den Frankfurter Flughafen noch vor Ende seiner Amtszeit vorlegen und damit die Auseinandersetzung beenden. Posch hat für Dienstag eine Regierungserklärung angekündigt; er wird das Kabinett am Donnerstag verlassen und das Ministerium an den bisherigen Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion, Florian Rentsch, übergeben. Posch hatte schon vor einiger Zeit angekündigt, voraussichtlich bis Ende Mai Klarheit über die Nachtflugregelung zu schaffen.
Der Planfeststellungsbeschluss vom Dezember 2007 soll offenbar nur redaktionell überarbeitet und ein absolutes Verbot von geplanten Starts und Landungen in den Stunden zwischen 23 und 5Uhr festgelegt werden; bisher waren 17 genehmigt. Das Kontingent von Flugbewegungen in den Stunden zwischen 5 und 6Uhr sowie zwischen 22 und 23Uhr wird von durchschnittlich 150 auf 133 reduziert. Ziel Poschs ist, wie es hieß, eines der wichtigsten Projekte seiner Amtszeit rechtlich unanfechtbar abzuschließen. Eine Sprecherin des Ministeriums wollte die Pläne gestern nicht bestätigen. Man müsse die nächste Woche abwarten.
„Spielraum sehr gering“
Posch hat Bedenken zurückgewiesen, das sehr selten angewandte Verfahren der „Planklarstellung“ sei juristisch nicht korrekt. Dazu sei das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Anfang April in diesen beiden Punkten im Tenor und der mündlichen Begründung zu eindeutig gewesen. Ein im Regelfall erforderliches aufwendiges Planergänzungsverfahren, in dem die Kommunen und andere Träger öffentlicher Belange oder gar betroffene Bürger angehört werden müssten, sei hier nicht nötig, lautet auch die Einschätzung der Ministeriumsjuristen. Auch müssten nicht zunächst die wesentlich umfassenderen schriftlichen Urteilsgründe aus Leipzig abgewartet werden; sie sollen Ende Juni vorliegen.
Zu der Frage, wie viele Flüge zwischen 23 und 5Uhr künftig erlaubt sein sollen, hatte der Vorsitzende Richter Rüdiger Rubel formuliert, der „Spielraum“ des hessischen Verkehrsministeriums, in dieser Zeit auch nur einige wenige Starts oder Landungen zu erlauben, sei „sehr gering“. Dazu wäre ein besonderer Bedarf für die Beförderung von Expressgut, etwa von dringend benötigten Medikamenten oder technischer Ausrüstung, erforderlich, sagte der Richter weiter. Dieser Bedarf sei für den Standort Frankfurt aber bisher nicht nachgewiesen. Die Lufthansa, die für ihre Konzerntöchter ursprünglich mehr als 20Nachtflüge gefordert hatte, sieht hingegen diese Kriterien, die etwa am Flughafen Leipzig einen Nachtbetrieb ermöglichen, auch in Frankfurt erfüllt. Das Unternehmen hält sich bedeckt dazu, ob es nun eine Null-Lösung akzeptieren oder noch einmal den Rechtsweg beschreiten will. Offenbach hat aus einem anderen Grund schon angekündigt, eine „Planklarstellung“ juristisch überprüfen zu lassen. Die Stadt erwartet, dass die Richter in den schriftlichen Urteilsgründen auf den Lärmschutz in den sogenannten Nachtrandstunden besonderen Wert legen und eine sensiblere Regelung verlangen werden. Sie stützt sich dabei auf den Leitsatz des Bundesverwaltungsgerichts, die Nacht dürfe weder frühmorgens noch spätabends „zum Tag gemacht“ werden.
„Schnellschuss“
Allerdings gibt es unterschiedliche Interpretationen, wie das zu verstehen ist. Der Gerichtsvorsitzende hatte gesagt, es sei dafür zu sorgen, dass der Flugverkehr morgens allmählich an- und abends allmählich abschwelle. Viele hatten angenommen, das Verkehrsministerium müsse nur dann eine solche Staffelung vorgeben, falls es an dem bisher genehmigten Kontingent von 150Flügen festhalte. Sollte aber das Limit, wie vom Gericht vorgeschlagen, bei durchschnittlich 133Starts und Landungen liegen, sei dies nicht nötig. Im Ministerium hält man offenbar die zweite Variante für die richtige und glaubt sich auf der sicheren Seite, wenn im Planfeststellungsbeschluss auf Seite 21 die Zahl 150 durch 133 ersetzt wird.
Die Opposition sieht durch einen „Schnellschuss“ aus dem Verkehrsministerium Mitwirkungsrechte der Anwohner verletzt, die in einem langwierigen Planergänzungsverfahren auf einen besseren Lärmschutz dringen könnten. Aber auch die Fluglärmkommission hält eine „Planklarstellung“ für einen „schwerwiegenden Fehler“. Minister Posch sei offenbar an dem Rat des Gremiums, dem Vertreter der Anrainerkommunen und der Luftverkehrsbranche angehören, nicht viel gelegen, hieß es in einer Stellungnahme.
Haben wir es bei FRA
Gerd Rudolf (schnicker)
- 25.05.2012, 19:54 Uhr
@Fink: Die 100.000 sind, genause wie Ihre Fakten, gemutmaßt
Robin Elfter (11ter)
- 25.05.2012, 17:17 Uhr
@Steinhoff
Kurt J. Fink (KFink)
- 25.05.2012, 17:09 Uhr
@Fink
Wolfgang Steinhoff (123wojo123)
- 25.05.2012, 16:46 Uhr
@Schüssler 16.13
Wolfgang Steinhoff (123wojo123)
- 25.05.2012, 16:41 Uhr