28.07.2003 · Eberhard Kempf, der die Familie des Opfers im Prozeß vertreten hat, zögert einen Moment. "Wie sehr hat die Verhandlung die Familie belastet?", lautet die Frage aus dem Gewühl der Kameras und Mikrophone.
Eberhard Kempf, der die Familie des Opfers im Prozeß vertreten hat, zögert einen Moment. "Wie sehr hat die Verhandlung die Familie belastet?", lautet die Frage aus dem Gewühl der Kameras und Mikrophone. Aber der Anwalt entschließt sich dann doch, auf den Stufen des Gerichts auszusprechen, was zugleich klar ist und gleichwohl unaussprechlich schwer wiegt: Die Belastung sei enorm gewesen, jeder Verhandlungstag habe die Angehörigen aufs neue an die Tat erinnert.
Die Situation wenige Minuten nach Verkündung des Urteils gegen Magnus Gäfgen gestern mittag vor dem Frankfurter Landgericht entspricht der allgemeinen Ratlosigkeit, die das Verbrechen auch nach dem Ende des knapp viermonatigen Prozesses hinterläßt. Wie der elfjährige Jakob von Metzler am 27.September vergangenen Jahres nach dem letzten Schultag vor den Herbstferien in eine Wohnung in Frankfurt-Sachsenhausen gelockt wurde und dort einen qualvollen Erstickungstod erlitt, wie der Bankiersfamilie das Erpresserschreiben in die Einfahrt geworfen und wenig später die Leiche als Paket verschnürt in einem Weiher im Vogelsberg versenkt wurde, wie der Täter anschließend bei den eigenen Eltern zu Mittag aß, als sei nichts geschehen - die Hauptverhandlung hat das Schreckensgemälde vervollständigen können. Die objektive Wahrheit also, wie Kempf es nennt, scheint weitgehend herausgearbeitet. Das Subjektive freilich, Einblicke in die Psyche desjenigen, der das Leid zu verantworten hat, eine Erklärung für das Unfaßbare konnte das Gericht trotz der von allen Verfahrensbeteiligten gelobten Tiefgründigkeit mit dem Urteil nicht liefern.
"Wer ist Magnus Gäfgen?" Der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer, Hans Bachl, hatte diese rhetorische Frage gleich mehrmals während seiner eineinhalbstündigen Ausführungen gestellt. Die Skizze blieb schemenhaft, die Ambivalenz von Gäfgens Persönlichkeit, die er in den vergangenen Jahren hinter der Maske des erfolgreichen, netten Jurastudenten verborgen habe, vermochte das Gericht nur anzudeuten. Auf der einen Seite der stets hilfsbereite, überdurchschnittlich intelligente junge Mann, als den ihn die meisten der Bekannten noch im Prozeß beschrieben, auf der anderen Seite das Unbarmherzige und Skrupellose seines Wesens, wie es durch die Tat zum Ausdruck komme.
Die Erwartung in den Reihen der Zuschauer, bei der Urteilsverkündung würde Magnus Gäfgen eine Reaktion zeigen, die etwas über seinen Gemütszustand verrät, erfüllte sich nicht. In seinem schwarzen Blazer korrekt gekleidet, den Richtern zugewandt, stets aufmerksam, aber "ohne ersichtliche Regung": Noch einmal bot er, dem das Gericht im Urteil Reue nicht absprach, das Bild eines Menschen, der eine Distanz zwischen sich und dem geschaffen hat, was mit ihm passiert. Sein Verteidiger Ulrich Endres erklärte die Haltung später damit, daß er seinen Mandanten darauf vorbereitet habe, er habe mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes und Erpressung sowie mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld zu rechnen - was für ihn bedeutet, daß er mindestens 15 Jahre im Gefängnis bleiben muß. "Das Urteil hat ihn deshalb nicht schockiert", sagt Endres. Nach Absprache mit Gäfgen werde er jetzt prüfen, ob man Revision einlegen werde.
Der Ton dieser Bemerkung drückt aus, daß das mehr als eine Floskel ist. Gäfgen, examinierter Jurastudent, solle die Haft nutzen, um zu promovieren, hat Endres ihm laut einem Zeitungsbericht geraten. Gerichtsvorsitzender Hans Bachl sieht anderes als wichtig an. Er wendet sich am Ende seiner Ausführungen noch einmal zum Angeklagten: "Herr Gäfgen", sagt er, "die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld vernichtet Sie nicht. Sie müssen sich während des Strafvollzugs der Tat stellen, dann haben Sie eine Perspektive. Das wird ein harter und schwerer Weg, aber das haben Sie sich selbst zuzuschreiben."
Die Opferschutzorganisation Weißer Ring kritisierte gestern, wie viel Aufmerksamkeit auch in diesem Verfahren der Person des Angeklagten vor dem Hintergrund des möglichen Fehlverhaltens des Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei beigemessen worden sei. Das Gericht jedenfalls muß den Vorwurf nicht auf sich beziehen, sein Diktum war unmißverständlich: Selbst wenn die Polizei dem Rechtstaat schweren Schaden zugefügt habe, die Schuld des Angeklagten sei damit nicht relativiert, hob Vorsitzender Bachl hervor . HELMUT SCHWAN