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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

LSG Sky Chefs „Wir sind stinksauer“

 ·  Klaus K. und Jürgen B. sind Leiharbeiter bei LSG Sky Chefs. Sie waren überzeugt, unbefristet bei der Lufthansatochter arbeiten zu können - so, wie es in Stellenausschreibungen zu lesen ist.

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Ein Mohr sei er, sagt Klaus K. Seine Hautfarbe meint er damit nicht, eine Art der Diskriminierung will er mit diesem Wort allerdings schon beschreiben. Der Mittfünfziger ist als Leiharbeiter der Hanseteam GmbH bei der Lufthansa-Cateringtochter LSG Sky Chefs im Einsatz und sieht sich im Vergleich zur Stammbelegschaft als „Mitarbeiter ohne Rechte“, kurz: Mohr. Seinem Kollegen Jürgen B., 53 Jahre alt, geht es nicht anders. Die langjährigen Berufskraftfahrer reden unverblümt: „Wir sind stinksauer, man fühlt sich schlicht verarscht.“

Und so platzt der gestaute Unmut über die Arbeitsbedingungen bei dem Unternehmen, das das Essen für die Passagiere der Lufthansa und zahlreicher anderer Fluggesellschaften zubereitet, förmlich aus ihnen heraus. Ganz oben auf der Liste ihrer Klagen steht, dass das Versprechen einer unbefristeten Arbeit als Hubwagenfahrer nicht eingehalten worden sei. „Das ist schlichtweg gelogen“, sagt Klaus K. Dabei hieß es in der Stellenausschreibungen von Hanseteam eindeutig: „LKW-Fahrer gesucht. Einsatzbereich: Luftfahrt. Beschreibung: Unbefristete Tätigkeit für eine namhafte Fluggesellschaft! Sie arbeiten für eine namhafte Fluggesellschaft als Fahrer Klasse C/CE am Frankfurter Flughafen zur Verbringung von Verbrauchsgütern zwischen den Lagern und den Flugzeugen und deren Beladung.“ Auch im Arbeitsvertrag sei ausdrücklich von einer Beschäftigung bei der LSG die Rede und nicht von einer Befristung der Tätigkeit dort.

Einen adäquaten Arbeitplatz wird es wohl nicht geben

„Aber das stimmt eben nicht. Es gibt nämlich eine Vereinbarung zwischen LSG Sky Chefs und Hanseteam auf der Basis des Zeitarbeits-Tarifvertrages, dass nach 30 Monaten auch für uns beide Schluss ist bei der LSG“, führt Klaus K. aus. Anderenfalls könne man sich nämlich bei der LSG einklagen, ist er sich sicher. Diese Befristung der Tätigkeit bei der LSG werde den Leuten aber verschwiegen und sei erst kürzlich überhaupt per Zufall bekanntgeworden.

Dass er nach diesen 30 Monaten, die bei seinem Kollegen in wenigen Wochen, bei ihm in wenigen Monaten ablaufen, von dem Zeitarbeitsunternehmen bei anderen Arbeitgebern eingesetzt werden könnte, will der langjährige Speditionskraftfahrer nicht ausschließen. Einen adäquaten Arbeitsplatz mit entsprechenden Verdienstmöglichkeiten durch Mehrstunden werde es dort aber nicht geben, ist er sich sicher. Vor allem sei man falsch oder gar nicht informiert worden. Klaus K. und sein Kollege Jürgen B. fürchten nun, dass sie nach den 30 Monaten ihren Arbeitsplatz entweder ganz verlieren oder einen Job erhalten, mit dem sie nicht mehr über die Runden kommen. Denn das funktioniert nach Schilderung der beiden nur dann, wenn sie in ausreichend viele Schichten über Soll eingeteilt werden und genügend zusätzliche Stunden sammeln dürfen. „Wenn wir dort nicht weiterarbeiten können, ist in unserem Alter endgültig Schluss. Wir finden nichts anderes mehr“, ist sich Jürgen B. sicher. Anderen Kollegen sei es nach 30 Monaten genauso ergangen. Keiner der Mitarbeiter habe vorher gewusst, dass nach 30 Monaten die Arbeit bei der Lufthansa-Tochter zwangsläufig beendet sein würde. Wie er, so hätten sich auch die meisten anderen Kollegen mit den Bedingungen der Zeitarbeit nicht richtig ausgekannt. Und aus der Stellenanzeige habe man das auch nicht schließen können. Von der 30-Monate-Regelung habe sogar der zuständige Abteilungsleiter von Hanseteam angeblich nichts gewusst. Das will Jürgen B. allerdings nicht glauben.

Mindestens 8,25 Stunden am Tag

Die aus Sicht der Zeitarbeiter überraschende Limitierung ihrer Arbeit bei LSG Sky Chefs ist nicht der einzige Grund ihres Zorns. „Da ist die Sache mit dem Stundenlohn von zwölf Euro, der als Grundlohn versprochen wird. Den kriegen sie so aber gar nicht“, sagt Jürgen B. „Diesen Stundenlohn erreichen wir nur mit Zulagen wie Fahrgeld und Essenszuschuss. Der eigentliche Grundlohn liegt sogar noch unter zehn Euro, wenn man auf der Abrechnung nachliest.“ Tatsächlich ist dort ein Stundensatz von 9,97 Euro notiert, nicht von zwölf Euro.

Hinzu komme, dass er bei LSG mindestens 8,25 Stunden am Tag arbeite und auch entsprechend bezahlt werde. Im Urlaub oder im Krankheitsfall werde aber dann nur noch nach dem Leiharbeitstarifvertrag entlohnt, der eine Wochenarbeitszeit von 35 Stunden vorsehe, sieben Stunden am Tag also. Und nur die würden dann auch bezahlt. „Das ist dann der tolle Tarifvertrag Zeitarbeit des DGB“, schimpft Klaus K. Die Zulagen würden dabei ebenfalls nicht gewährt, ein Stundenlohn von zwölf Euro sei deshalb oft reine Theorie. Zudem müssten laut Zeitarbeitstarifvertrag über die pflichtgemäße Gesamtstundenzahl von gut 151 hinaus Stunden ohne Überstundenzuschlag geleistet werden. Den fünfundzwanzigprozentigen Zuschlag für Überstunden erhalte man erst von der 176.Stunde an, sagt Klaus K. „Aber auch die 25 Prozent zahlen die ihnen nicht immer aus“, ergänzt Jürgen B. und lacht bitter. „Wir werden auch dabei noch um unser bitter erarbeitetes Geld gebracht.“

„Knapp über 1000 Euro netto“

Wie das? Für unvorhergesehene Ereignisse wie etwa eine Aschewolke, die den Flugverkehr lahmlege, müssten die Beschäftigten ein Zeitkonto führen mit einem Volumen von 70 Stunden. Das werde mit Überstunden gebildet, erläutert K. Wenn er nun beispielsweise 30 Überstunden geleistet habe, buche die Zeitarbeitsfirma diese Stunden auf das Zeitkonto. „Da sind dann also für kurze Zeit 100 Stunden drin. Die 30 Stunden nehmen sie aber dann wieder in den normalen Lohn hinein, jetzt aber ohne die 25 Prozent Überstundenzuschlag. Den kriegen wir nicht. Sie ziehen uns über den Tisch. Aber wehren Sie sich mal“, sagt Klaus K. Ungeachtet dessen müsse man im Monat 30 bis 40 Überstunden haben, die auch als solche bezahlt würden, um über die Runden zu kommen. Jürgen B. berichtet, dass man ihn und Kollegen in einem Monat keine Überstunden habe machen lassen, weil bekanntgeworden sei, dass die Leiharbeiter den Plan gefasst hätten, einen eigenen Betriebsrat zu gründen. „Am Ende kam ich auf knapp über 1000 Euro netto, da musst ich ans Eingemachte gehen, um den Monat überhaupt zu überstehen.“

Im Schnitt geht die offizielle Lohnberechnung laut Unterlagen der Leiharbeitern für den Job, den K. und B. erledigen, von etwa 160 Stunden im Monat und einem Bruttolohn von 1760 Euro aus, was elf Euro Stundenlohn entspricht. Hinzugerechnet werden dann 160 Euro steuerfreier Fahrgeld- und Essenszuschuss, was 1920 Euro brutto im Monat und zwölf Euro in der Stunde ergibt. Netto bleiben davon 1370 Euro in der Steuerklasse I und 1550 in der Steuerklasse III.

Direkt bei Lufthansatochter beworben

Ungeachtet dessen sind beide Kraftfahrer froh, wenn sie so im Schichtplan eingeteilt werden, dass sie auf genug Arbeitstage im Monat und Arbeitsstunden kommen. In Zeiten, in denen viele der Stammbelegschaft im Urlaub sind, kommen die beiden Leiharbeiter leicht auf 230 Stunden, wie sie anhand ihrer Abrechnungen erläutern. Arbeit sei immer genug da, sagen sie.

Um nicht nach Ablauf der 30 Monate tatsächlich, wie befürchtet, in die Arbeitslosigkeit zu fallen, haben sich die beiden Hubwagenfahrer nun direkt bei der Lufthansatochter beworben, in der Hoffnung, dass tatsächlich jener Klebeeffekt eintritt, der sie von Leiharbeitern zu Mitgliedern der Stammbelegschaft bei LSG Sky Chefs macht.

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Wirtschaftsredakteur in der Rhein-Main-Zeitung.

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